Fahrrad mit fremden schloss angeschlossen

Moin,
ich habe mal eine Frage:
Person A stellt sein Fahrrad vor seinem Wohnhaus ab und schließt es dort auch am Fahrradständer ab.
Irgendwann bemerkt Person A, dass ein weiteres Schloss von einer fremenden Person dran angeschlossen ist. Person A fragt also in seinem Wohnhaus nach welcher Person (B) das Schloss gehört.
Nach einer Zeit meldet sich eine Person C (kein Anwohner; anonym) und gibt mir genau Infos über Person B. Die Person C erzählt, dass Person B ihm das Fahrrad verkaufen wollte nur er hätte den Schlüssel vom fahrradschloss (das ja aber Person A gehört) verloren und Person C müsste es mit dem Bolzenschneider entfernen.

Was kann Person A in diesem Fall machen?
Person C sagt außerdem, dass es sehr schwierig sein würde Person B davon zu überzeugen( verschiedene Probleme)

Person A denkt, dass reden bei Person B nicht hilft.
Das Schloss einfach knacken, auch schwierig, da es ziemlich massiv ist und nicht so einfach geht, nur mit großem Werkzeug, das Person A aber nicht hat…

Hoffe ihr blickt da noch alle durch :wink:
Gruß

Hi,
Kurzzusammenfassung: B hat A’s Fahrrad mit einem Schloß gesichert um es an C zu verkaufen, C sollte das Schloß von A dann selber knacken?

Ich würde Person D dazuziehen. Den netten Polizeibeamten von nebenan.

Alternativ B ein Utlimatum von einer Stunde stellen das Schloß zu entfernen und dann die Polizei rufen.

Person C sagt außerdem, dass es sehr schwierig sein würde Person B davon zu überzeugen( verschiedene Probleme)

Wieso sollte A überhaupt irgendwelche „Überzeugungsarbeit“ leisten? Um B zu erklären warum er keine fremden Fahrräder verticken darf?

Gruß
Nick

Hallo!

Hoffe ihr blickt da noch alle durch :wink:

Nein, tut mir leid, absolut nicht. Was ich verstanden habe, ist: Da gehört jemandem ein Fahrrad, und jemand anders hat ein Schloss drangemacht. Dann darf der Eigentümer des Fahrrades dieses Schloss entfernen.

Die erste Antwort fasst die Situation von Person A schon recht gut zusammen.
Das Schloss knacken geht nicht, wenn Person A nicht das Werkzeug hat!

Was ist wenn Person B abstreitet, dass das sein Schloss ist wenn Person A mit der Polizei vor seiner Haustür steht.

Person A würde aufjedenfall gerne Anzeige erstatten, auf welchen Artikel kann Person A sich berufen.

Sonstige Tipps sind gerne gesehen :wink:

Huhu!

Das Schloss knacken geht nicht, wenn Person A nicht das
Werkzeug hat!

Ich habe auch keinen Bolzenschneider, aber ich weiß, wer einen hat und mir ausleihen würde.

Was ist wenn Person B abstreitet, dass das sein Schloss ist
wenn Person A mit der Polizei vor seiner Haustür steht.

Dann sagt A der Polizei, dass der C ihm das aber erzählt hat.

Person A würde aufjedenfall gerne Anzeige erstatten, auf
welchen Artikel kann Person A sich berufen.

Art. 2 Abs. 1 GG - Allgemeine Handlungsfreiheit :wink:

Man muss, wenn man seiner Meinung nach strafbares Verhalten anzeigt, nicht dazu sagen, welches Delikt genau vorliegt.

hmm.
mal so ins Blau geraten, könnte man das entfernen des schlosses durch einen fachbetrieb nicht sogar als schadensersatz geltend machen? und vorallem, hätte man den c nicht sogar boxen dürfen, wenn man ihn beim anbringen des schlosses erwischt? :wink:
gruss

also,
-Person A (Opfer) kennt keinen mit einem Bolzenschneider
-Person C (Zeuge) ist anonym und hat keine Beweiskraft vor der Polizei
-Person A (Opfer, noch Person C (Zeuge) hat Person B (Täter) dabei erwischt

-(

ich würd zur polizei gehen und den sachverhalt dort schildern. die sagen dann meisst schon die richtige lösung des problems. ist zumindest meine erfahrung.