Fahrrad - rote Ampel "umschieben"

N’Abend,

ich komme häufig mit dem Fahrrad an einer Stelle vorbei, wo die separate Fahrradampel nur rot wird, weil kreuzende Fußgänger Grün haben. Das Ganze ist eine Einmündung und ich rede von der Straßenseite, wo der Fahrradweg keine Nebenstraße überquert, da die einmündende Straße auf der Seite gegenüber liegt.

Hier bei Rot zu warten ist manchmal leicht frustrierend, weil meistens keine Menschenseele weit und breit zu Fuß unterwegs ist. Trotzdem ist es natürlich ein strafbarer Rotlichtverstoß, einfach durchzufahren - klar.

Was wäre aber, wenn man einfach vor der Ampel abstiege, zehn Meter auf dem Fußweg weiterschiebt, um direkt aufzusteigen und weiterzufahren? Ein Umfahren roter Ampeln ist ja auch verboten, aber in diesem Fall umschiebt man sie ja bloß und für Fußgänger gibt es in dieser Richtung kein rotes Signal…

Wie viele Meter müsste man schieben, damit das Verhalten StVO-mäßig korrekt ist?

MfG,
Marius

Hallo,

also da muss ich jetzt echt lachen. Wenn mich eine rote Ampel stört, schiebe ich mein Auto über die Kreuzung.

Sag mal, geht es noch?

Man kann über Regeln, auch Verkehrsregeln sehr unterschiedlicher Meinung sein. Aber sie sind nun mal da.

Wie man überhaupt auf so eine absurde Frage kommen kann, ist mir rätselhaft. Das soll aber nicht eine Antwort verhindern.

Das ist eine Ermässungsfrage.

Du darfst als Fußgänger natürlich ein Fahrrad schieben und bist trotzdem Fußgänger.

Kommst Du allerdings fahrend an die Ampel, dann ist das ein wenig anders. Und da nützt auch nix, hinterher 5 Minuten zu schieben (da frägt man sich schon nach der Effizienz).

Ganz einfach, rein formal: sieht Dich ein Polizist fahren, bist Du kein Fußgänger mehr…

also da muss ich jetzt echt lachen. Wenn mich eine rote Ampel
stört, schiebe ich mein Auto über die Kreuzung.

Sag mal, geht es noch?

Hast du meine Frage nicht richtig verstanden? Ein Auto über die Kreuzung zu schieben - vorausgesetzt, man würde es in angemessenem Tempo schaffen - würde ja trotzdem bedeute, dass man bei Rot die Kreuzung überquert!

Das ist doch ein himmelweiter Unterschied dazu, vom Fahrrad abzusteigen und zehn Meter zu laufen, somit den Bereich gegenüber der Einmündung legal zu durchschreiten, weil es nur für Radfahrer eine Ampel gibt, niciht für Fußgänger!

Wie man überhaupt auf so eine absurde Frage kommen kann, ist
mir rätselhaft. Das soll aber nicht eine Antwort verhindern.

Ganz einfach: Wenn man sinnlos wartet, verliert man eine wertvolle Minute seines Lebens, was sich aufsummiert doch läppern kann…

Ganz einfach, rein formal: sieht Dich ein Polizist fahren,
bist Du kein Fußgänger mehr…

Ja, ist klar. Aber das sieht er nur vor der Ampel und ein Stück dahinter…
Ich hoffe, es kommen noch etwas qualifiziertere Antworten…

Gruß,
Marius

4 Like

Moin,

also da muss ich jetzt echt lachen. Wenn mich eine rote Ampel
stört, schiebe ich mein Auto über die Kreuzung.

Das war ein typischer Vergleich mit Äpfeln und Birnen.

Sag mal, geht es noch?

Wieso? Ich finde die Frage legitim.

Man kann über Regeln, auch Verkehrsregeln sehr
unterschiedlicher Meinung sein. Aber sie sind nun mal da.

Und über diese kann man vortrefflich diskutieren, zumal ob es so eine Regelung überhaupt gibt, auf die Fahrrad Frage bezogen.

Du darfst als Fußgänger natürlich ein Fahrrad schieben und
bist trotzdem Fußgänger.

Genau, und wenn ich dann wieder aufsteige und weiterfahre bin ich wieder Fahrradfahrer.

Kommst Du allerdings fahrend an die Ampel, dann ist das ein
wenig anders

Dann steige ich ab und bin plötzlich Fussgänger. Überlege es mir dann anders und bin wieder Radfahrer. Ein Teufelskreis.

Ganz einfach, rein formal: sieht Dich ein Polizist fahren,
bist Du kein Fußgänger mehr…

Logisch. Sieht er mich absteigen, bin ich Fußgänger. Kann er mir dann verbieten mein Rad ein Stück zu schieben und dann weiter zu fahren? Ich denke nicht.

Man nehme mal das beispiel mit der Tankstelle an einer Kreuzung und der PKW Fahrer möchte rechts abbiegen, was natürlich normalerweise verboten ist wenn man die Tankstelle als Abkürzung nehmen möchte.
Nun fährt dieser PKW Fahrer auf die Tankstelle und möchte sich ein Snickers kaufen. Er hält kurz an dem Verkaufshaus an und ihm fällt ein, das er sein Portemonnaie garnicht dabei hat und fährt weiter in die Strasse, in die er eigentlich abbiegen wollte. Was wenn er dabei von einem Polizisten beobachtet wird?
Droht in diesem Fall ein Bußgeld? Denn die Abkürzung hat er ja über die Tankstelle genommen, auch wenn es so nicht geplant war.

Nochmal zum Radfahrer, er steht an der Ampel und ihm fällt ein, das er ja mal der Gesundheit zu Liebe ein paar Schritte zu Fuss gehen könnte, schiebt sein Rad und denkt sich, och ne, lieber doch nicht, ich fahre lieber. Was dann? Ist das dann verboten und muss er wieder die paar Schritte zurück gehen und sich wieder an die Ampel stellen?
Ich denke nicht.

Gruß
Roland

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Wie viele Meter müsste man schieben, damit das Verhalten
StVO-mäßig korrekt ist?

kommt auf die gegebenheiten im einzelfall an. hier findest du ein paar urteile dazu:
http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_f…

ein paar urteile dazu:
http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_f…

Inwiefern wird da die Frage geklärt?

Gruß Crack

ein paar urteile dazu:
http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_f…

Inwiefern wird da die Frage geklärt?

wird sie nicht. es zeigt nur, dass die genauen umstände eine rolle spielen.

Hallo,

Was wäre aber, wenn man einfach vor der Ampel abstiege, zehn
Meter auf dem Fußweg weiterschiebt, um direkt aufzusteigen und
weiterzufahren? Ein Umfahren roter Ampeln ist ja auch
verboten,

Das ist nur bedingt verboten, kommt auf die Umstände an. Es ist z. B ist es erlaubt wenn:. Will man beim Rechtsabbiegen vor einer roten Ampel nicht warten, und kann man rechts auf ein Tankstellengelände abbiegen und danach in die Querstraße aus der Tankstellenausfahrt einfahren ist es nicht verboten. (Vorraussetzung ist dass man nicht in den Kreuzungsbereich einfährt.)
Natürlich könnte der Tankstellenbesitzer sein Gelände für Nichttanker sperren…

aber in diesem Fall umschiebt man sie ja bloß und
für Fußgänger gibt es in dieser Richtung kein rotes Signal…
Ein Radfahrer der sein Fahrrad schiebt gilt als Fussgänger. Einen Zebrastreifen darf ein Radfahrer auch nicht :vorrangig benutzen, steigt er ab hat er Vorrang, genauso wie ein Fussgänger.

Gruß vonsales

Vergleich Fußgängerzone
Hallo

Du darfst als Fußgänger natürlich ein Fahrrad schieben und
bist trotzdem Fußgänger.

Sehe ich auch so.

Kommst Du allerdings fahrend an die Ampel, dann ist das ein
wenig anders. Und da nützt auch nix, hinterher 5 Minuten zu
schieben (da frägt man sich schon nach der Effizienz).

Wie ist das dann, wenn ein Radfahrer fahrend an den Beginn einer Fußgängerzone kommt, da absteigt und schiebt? Ist er dann trotzdem Radfahrer?

Ganz einfach, rein formal: sieht Dich ein Polizist fahren,
bist Du kein Fußgänger mehr…

Glaub ich nicht. Ob mich ein Polizist oder ein Schornsteinfeger beim Fahrrad schieben sieht. Es dürfte sich in beiden Fällen um einen Fußgänger handeln, den die sehen.

Hans

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Hallo,

genau DAS ist meines Wissens z. B. sehr wohl verboten.

MfG,
Marius

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Hallo,

genau DAS ist meines Wissens z. B. sehr wohl verboten.

schwierig, dieser Meinung war ich eigentlich auch, bis ich dies hier gelesen habe:

http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/3620-umfahre…

Zumindest ist es von den Behörden erstmal als Rotlichverstoß geahndet worden.

Gruß
Roland