Fahrrad Schadensforderung, mein Fahrrad wurde an Laterne platt gefahren

hallo,
mein Fahrrad an einer Laterne angeschlossen, wurde vom Lkw (aus Polen) kaputt gefahren. Schaden ca € 200,- ++ Spesen
Wie soll ich das mit meiner Geldforderung jetzt anstellen? Es gibt eine Repräsentanz-Versicherung in Dtl., die das offenbar handelt, habe ich nun schriftlich (nach Monaten).

  1. Am liebsten wäre mir es, wenn ich einen Anwalt damit beauftragen könnte, der mir alles abnimmt, mir aber nix kostet (weil Schadenssumme zu niedrig, bleibt ja nix über sonst) Stichwort Pkw-Schaden: Auch ohne Schuldfrage kann man z.B. hier als (Pkw)-Geschädigter nämlich einen Anwalt mit der Regulierung beauftragen. Kosten/Gebühren meines Anwalts zahlt also die Versicherung (des Schädigers). Das hatte ich vor einiger Zeit mal, war super abgewickelt worden mit all den Details, die ich nicht gewusst hätte. Für einen Anwalt war es 0815-Babykrams. Habe aber keine Ahnung, was der Anwalt sich dafür an Gebühr berechnen durfte.
    Aber geht das auch in solch einem geringen Fall. Bekommt der Anwalt ggf. auch zufrieden viel Geld/Gebühr, dass er es überhaupt macht für mich ?

  2. Wenn ich es alleine abwickeln muss, was wäre besonderes zu bedenken? - Reparatur kostet so € 200,- (7-Gang-Hinterrad, Schutzblech, Gepäckträger,Rücklicht …im Fahrradladen) - Fahrrad ist ca 4 Jahre alt (Neupreis ca 300,- / ohne Kaufbeleg) - gibt es sowas wie einen Abnutzungswert ? - was würde mir die Versicherung überhaupt maximal zahlen?
    Dann habe ich noch paar Spesen (Taxi € 20,-)
    Freue mich über Tipps, Ratschläge
    Viele Grüße Helmut

Moin Helmut,

tut mir leid, aber da kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen. Ist mir noch nie passiert und habe ich auch sonst keine Ahnung von, sorry!

Aber viel Glück noch damit, das zu regeln.

na ja, vielleicht hat hier ja noch jemand einen Tipp.
Helmut

Ein Fagrrad, das vor 4 Jahren neu 300 Euro gekodtet hat, dürfte (maximal)einen Wiederbeschaffungswert von 100 Euro haben, eher weniger, Und nur auf diesen Wiederbeschaffungswert haben Sie Anspruch. Spesen etc. vergessen Sie mal ganz schnell, selbt bei einem beschädigten Auto können sie keine Taxikodten geltend machen. EInen Anwalt solltenSie erst dann einschalten, wenn die Versicherung sich weigert, den Schaden zu regulieren. Bei der feringen Schadenshöhe wird man Ihnen ansonsten vorwerfen, Ihre Pflicht zur Minimierung der Schadenssumme verletzt zu haben und die Zuziehung eines Anwalts als unnötig betrachten. Anspruch auf einen Anwalt haben Sie nur dann, wenn die rehtliche Abwicklung des Schadens den sog. „verständigen Kunden“ überfordern würde. Das ist hier sicher nicht der Fall. „Will mich um nichts kümmern“ ist kein Gurnd, einen Anwalt zu bekommen.