Fahrrad und Fußgänger mit Hund auf Forstweg in Bayern - welche Regeln gelten?

Hallo,
folgende Situation:
Ein Forstweg durch einen Wald (ungeteert, Fahrspuren), der für Kfz gesperrt und für Forstfahrzeuge freigegeben ist, wird von Radlern und Spaziergängern benutzt. Der Fußgänger geht diesen Weg bergauf in eine Rechtskurve. Er lässt seinen gehorsamen Hund frei laufen, dieser läuft auf der vom Fußgänger aus gesehen linken Fahrspur, der Fußgänger läuft rechts. Plötzlich kommt bergab ein Radler auf der von ihm gesehen rechten Fahrspur im Höllentempo um die Kurve. Der Fußgänger kann seinen Hund gerade noch zu sich rufen (geht wirklich nur, weil der Hund sofort reagiert), so dass ein Unfall gerade noch vermieden werden kann.

Wenn ein Unfall passiert wäre, wer hätte Recht gehabt? Der Radler, der sich verhalten hat wie auf einer Straße (rechte Seite benutzt, auf der „Straße“ hat ein Hund nichts zu suchen), oder der Fußgänger, der davon ausgehen kann, dass ein Radler sich auf einem Waldweg umsichtig verhält (langsam um die Kurve fährt, da ihm ja ein Fußgänger entgegen kommen könnte).

Hallo,

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-13

Art. 13 Betreten des Waldes

(1) 1Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. 2Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet. 3Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

(2) 1Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 2Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.

(3) 1Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

Teil V. ist aber durch Änderung ab 01.01.17 zu Teil VI. geworden. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-28

Art. 28 Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) 1Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

(…)

(4) Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

Im Falle eines Unfalls hätte niemand 100% „Recht gehabt“. Was fällt dem Fußgänger ein, seinen Hund in einer unfallgefährdeten Kurve springen zu lassen? Was fällt dem Radfahrer ein, ohne ausreichende Möglichkeit zur unfallverhindernden Vollbremsung durch die Gegend zu düsen?

Hier käme es sehr wahrscheinlich zu einer Teilung. Aus dem Vorrangsrecht des Fußgängers ergibt sich kein Vorrang für dessen Hund.

Der kann davon ausgehen, dass er (und sein Hund) sich in Kurvenbereichen ebenso vorsichtig zu verhalten hat wie er es vom Radfahrer erwartet.

Der Fußgänger kann sich auch nicht zwecks Nickerchen auf den Boden legen, weil er „davon ausgehen kann“, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer umsichtigt sind. Im Gegenteil hat er die Dämlichkeit der anderen bis zu einem gewissen Grad zu berücksichtigen.

Gruß
vdmaster

Hallo

Ich glaube, der Text in dem Link beantwortet die Frage:


Herausgeber ist der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. Ich denke, dass man die Angaben für richtig halten kann.

Viele Grüße

Da hast du schon mal reingeschaut?

Ich versteh jetzt den Zusammenhang nicht? Auf dem Weg gab es keine Einschränkung.

Vielen Dank für die Links. So wird es wohl sein.

Im Wald besteht Anleinpflicht!!!
So wenigstens in unserem Wald.
Und der Jäger kann, laut Gemeindebrief, einen frei laufenden Hund abschießen.

MfG kheinz

Du solltest dich erstmal informieren, bevor du gleich mit mehreren Ausrufezeichen losschreist. Es herrscht keineswegs in jedem Wald Leinenpflicht. Und ein Jäger, der einen ruhig auf einem Weg laufenden, im Gehorsam stehenden Hund abschießt, dürfte sich auf was gefasst machen. Genaueres kannst du hier nachlesen:

http://www.jagd-bayern.de/uploads/media/BJV-Infoflyer_Mit-meinem-Hund-in-der-Natur.pdf

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Dann ist ja gut. Ansonsten hätte der Spaziergänger mit Hund ziemlich schlechte Karten. Wobei ich mich ja immer frage, warum denn ausgerechnet im Wald die Hunde ohne Leine laufen müssen. Es gibt Schleppleinen, die zig Meter lang sind. Warum die nicht benutzen? Zum Schutz des Wildes und auch der Fußgänger, Jogger und Fahrradfahrer. Kein verantwortungsbewusster Hundebesitzer legt seine Hand für seinen Hund ins Feuer.

Weißt du, was das Letzte ist, was man hört, bevor man gebissen wird? „Der tut nix, der will nur spielen.“

Data, nicht objektiv

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Ich habe mich Informiert und das wiedergegeben was ich gelesen habe. Ob das nun in deine Weltanschauung passt oder nicht ist mir so was von Egal.

MfG kheinz

Hallo!

Im Recht welchen seltsamen Staates gibt es solche Regelung? Mehrere Menschen und ein Hund dicht beieinander schließt schon mal Schußwaffengebrauch sehr weitgehend aus. Zudem: Ein im Wald allein angetroffener, womöglich jagender/wildernder Hund ist ein anderer Fall als Herrchen mit Hund, egal ob an der Leine oder nicht.

Wer sich an solcher Stelle einen Fehler leistet und durch die Gegend ballert, hat die Berechtigung, eine schussbereite Waffe zu führen, die längste Zeit gehabt. Er wird in der Folge keine Chance haben, eine Waffenbesitzkarte, nicht einmal den kleinen Waffenschein zu bekommen. Dann ist Schluss mit lustig. Katapult und Blasrohr gehen aber noch.

Gruß
Wolfgang

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Du solltest einfach nicht von deiner Gemeinde (vermutlich der eine oder andere hundehassende Jäger im Gemeinderat, der Hundebesitzer einschüchtern will) auf allgemeines Recht schließen. Wie du der Broschüre entnehmen kannst, wäre ein Schuss in einer solchen Situation eine klare Straftat. Das hat nichts mit Weltanschauung zu tun, sondern mit geltendem Recht.

Wo sollen sie denn deiner Ansicht nach ohne Leine laufen? Vermutlich gar nicht.
Es macht weder Hund noch Halter Spaß mit Schleppleine. Sie hängt im Dreck, wickelt sich ständig um die Beine des Hundes - und ist ein viel größeres Risiko für lautlos heranrasende Radler!
Du hast offensichtlich Angst vor Hunden, das ist natürlich schade. Hat dich wirklich schon mal ein Hund gebissen? Oder nur auf dich zugelaufen und an dir geschnuppert? (sicher für Hundeängstliche nicht schön, aber jedenfalls nicht gefährlich).
Aber Hunde gehören in unserer Gesellschaft nunmal dazu. Andere haben Angst vor Spinnen, und die laufen auch frei herum. Und Autofahren ist um einiges gefährlicher als noch so viele frei laufende Hunde.

Ein verantwortungsvoller Hundehalter erzieht seinen Hund so gut es geht und sorgt dafür, dass Andere durch den Hund nicht belästigt werden. Ich gebe allerdings ehrlich zu, dass mir das auch nicht immer gelingt, schlicht weil ich nicht immer so gut aufpasse und mein Hund Menschen so sehr liebt, dass er von sich aus zu allen hin rennt, um sich streicheln zu lassen. Zum Glück fühlt sich die Mehrzahl der Menschen dann nicht gestört, eher im Gegenteil.

In deinen Augen bin ich offenbar verantwortungslos, weil ich meine Hand dafür ins Feuer lege, dass mein Hund niemals einen Menschen beißen würde. Er ist jetzt fast 10, und hat noch nie einen Menschen gebissen. Der einzige Hund, der mich in meinen fast 50 Lebensjahren je gebissen hat, war an der Kette. Selber schuld, kann man da nur sagen. Daher halte ich die Gefahr, die von frei laufenden Hunden ausgeht, für künstlich hochgepuscht und in Wahrheit minimal. Traurige Ausnahmen gibt es natürlich immer. Aber wenn man rein die Statistik betrachtet, ist die Gefahr durch frei laufende Menschen um einiges größer :wink:

Hallo

Das stimmt!

Im Wald geht es wohl eher darum, ob der Hund ein dort rumlaufendes Wildtier beißt.

Viele Grüße

@Simsy_mone,

ich kann mir nicht vorstellen, dass im Bayrischen Wald die Straßenverkehrsordnung gilt, also kann auch dein Bußgeldkatalog nicht zutreffen.

Gruß apolon

Doch - dies würde ich für unseren Border Collie jederzeit tun, denn sonst hätte ich ihn auch nicht frei laufen lassen dürfen, als wir noch der Deutschen Rettungshunde Staffel angehört habe.

Dies könnte bei einzelnen Hunden schon ein Thema sein.

Nur kommt es auch auf die Erziehung und Ausbildung des Hundes an.

Man soll also nicht alle Hunde, bzw. Radfahrer über einen Kamm scheren.
Es gibt auch anständige Radfahrer, die auf Fußgänger und Hunde achten, wenn sie im Wald unterwegs sind.

Noch spezieller geht’s nicht, oder?

Übrigens ist der Thread schon vier Wochen alt. Ich habe ihn damals auf Benachrichtigen gestellt, weil er mich interessiert hat, deswegen habe ich gesehen, dass du geantwortet hast.

Tja manchmal liest man auch nach Tagen noch solche Threads und wundert sich manchmal über die abgegebenen Kommentare.

Moin!

Hier auf dem Land sind solche Situationen am WE öfter mal zu sehen.
Der uneinsichtige Hundehalter trifft auf den uneinsichtigen Radfahrer.

Ganz einfach: Hunde gehören an die Leine, mit dem Fahrrad ist so zu fahren, dass man ggf. bremsen kann. Schließlich könnte auch ein kleines Kind ungeschickt auf dem Waldweg herumlaufen.

Wenn Sie Ihren Hund frei laufen lassen wollen, kaufen Sie sich ein großes Grundstück oder gehen Sie in einen entsprechenden Verein.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad Offroadrennen fahren möchten, s.o.

M.