Fahrrad und telefonieren

Guten Tag,

ich bin heute mit dem rad in einem park (keine öfftl. str.)gefahren und habe dabei telefoniert.kann ich dafür belangt werden oder nur im öfftl. strassenverkehr.

Wenn du einen umfährst dann shcon, aber alleine wg. des telef. nicht…
PS: das war doch bestimmt kein radweg :wink:

Hallo,

Auch ein Park ist öffentliches Gelände

§ 23 Stvo:

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Das kostet 25 Euro:
http://fudder.de/fileadmin/media/user/caro/20090609s…

Quelle:
http://fudder.de/artikel/2009/06/10/bussgeld-katalog…

Mein Tipp:
Ein Headset kostet weniger

Gruß,
Woody

Moin,

Parks und Grünalagen, sowie Straßen etc. werden per Gesetz bzw. Rechtsverordnung dem Gemeingebrauch gewidmet.
/t/oeffentliche-grundstuecke/1404503

Straßenverkehrs-Ordnung
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html

 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers 
246 Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt
StVO § 23 Abs. 1a, § 49 Abs. 1 Nr. 22 
246.1 - als Fahrzeugführer 40 €
246.2 - als Radfahrer 25 €

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalo…

mfg
W.