Fahrrad zum Pedelec aufrüsten

Ein Fahrrad kann man einfach durch Zukauf von Teilen (z.B. eines elektrischen Hinterrades, das bereits den Akku enthält)  zum Pedelec aufrüsten. Benötigt in Deutschland ein solches Hinterrad eine Zulassung (z.B. wie bei einem Fahrradscheinwerfer eine KBA-Nummer)? - Gruß aus Berlin -Micha-

Hallo!

Da es immer noch ein Fahrrad bleibt ist nur die Lichtanlage vorgeschrieben und muss mit zugelassen Teilen ausgestattet sein. Die tragen dann alle eine E-Zulassung oder KBA-Nummer.
Das ein Vorderrad mit Nabendynamo einen KBA-Nr. trägt liegt am Dynamo als Teil der vorgeschr. Lichtanlage. Nicht am Vorderrad selbst.

Und so sehe ich es auch beim Hinterrad mit E-Motor. Nicht Akku.

MfG
duck313

Hallo!
Soweit mir bekannt ist, gibt es ja auch verschiedene Aufrüstsätze.

Ein richtiges, rechtliches Fahrrad bleibt es, wenn es (optional) eine Anfahrhilfe hat,
die bis 6 km/h funktioniert.
Dann darf der Antrieb höchsten bis 25 km/h funktionieren, wobei man dabei mittreten muss, oder zumindest so tun muss…

Wenn man einen Satz einbaut, der höhere Geschwindigkeiten ermöglicht, wird es dann zum Leichtkraftrad. Mit allen bürokratischen Folgen.

Grüße, E!

Hallo zusammen,

Ein richtiges, rechtliches Fahrrad bleibt es, wenn es
(optional) eine Anfahrhilfe hat,
die bis 6 km/h funktioniert.
Dann darf der Antrieb höchsten bis 25 km/h funktionieren,
wobei man dabei mittreten muss, oder zumindest so tun
muss…

… und der Motor darf max. 250W haben. Ein Regler für Handgas (auch Daumengas genannt) ist nicht erlaubt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann spricht man von einem Pedelec und man benötigt weder Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen, Helm oder Führerschein.
Auch benötigen die verbauten Teile keine KBA-Nummern oder ähnliches.

Anders als beim schnelleren S-Pedelec, das rechtlich wie ein Kleinkraftrad (nicht Leichtkraftrad, das sind die noch schnelleren) gehandhabt wird.

Beste Grüße
Guido