Hallo, hab da mal eine Frage: unsere Fahrräder stehen in einen abschließbaren Schuppen. Nun verlangt die Wohnungsbaugesellschaft, dass alle Fahrräder mit Namen beschriftet werden, da sie sie sonst auf den Schrottplatz bringen. Dürfen sie a eine solche Forderung stellen ( im Schuppen ist es klar egal, ob da ein Name drauf steht aber auf der Strasse soll nicht jeder lesen, wie ich heiße, trage ja auch nicht permanent ein Namensschild an der Jacke) und b haben sie das Recht einfach Fahrräder weg zu schmeißen? Kann ich dann rechtlich dagegen vorgehen?
Hallo,
ich habe da eine Vermutung:
Der Vermieter will vielleicht nur sicherstellen, dass alle Fahrräder u.a. in dem Schuppen den Mietern zugeordnet werden können.
Der Hintergrund wird dann sein, dass in Allgemeinflächen, gerne Gegenstände (alte Möbel, Elektrogeräte etc.) von Mietern dort abgestellt werden um sich die Entsorgung zu sparen.
Diese Schilder sind wahrscheinlich daher nur temporär an den Fahrrädern anzubringen. (Während der Räumungsaktion).
Die Fahrräder, welche nicht beschildert sind, sind dann wohl dort als „Müll“ abgestellt worden und würden dann vom Vermieter entsorgt.
Ich würde daher empfehlen, einfach bei dem Vermieter nett nachfragen.
Gruss
Nun verlangt die
Wohnungsbaugesellschaft, dass alle Fahrräder mit Namen
beschriftet werden, da sie sie sonst auf den Schrottplatz
bringen.
haben sie das Recht einfach Fahrräder weg zu schmeißen? Kann
ich dann rechtlich dagegen vorgehen?
Hallo - das ist sicher nicht zumutbar.
Direkt beim Ordnungsamt anfragen.
Alles Gute,
Petrus
Hallo,
als Hausverwaltung haben wir so was auch mal gemacht, um die „Leichen“ zu beseitigen, die den Fahrradraum verstopfen. Aber dann ging es um die Kennzeichnung bis zu einem bestimmten Termin. Das halte ich auch für zumutbar, da man es mit einem angeklebten Zettel vorübergehend lösen kann.
Aber einen Anspruch auf dauerhafte Kennzeichnung sehe ich nicht. Dagegen würde ich mich auch verwahren und mich unter HInweis auf den Schutz der persönlichen Daten wehren. Was geht es jemanden an, ob das Rad vor dem Puff oder der Tafel steht
Viel Erfolg.
hallöchen.
also, bei uns ist das auch so. In unserem „Fahrrad-Keller“ stellen immer wieder irgendwelche I…ten Ihre nicht mehr gebrauchten Möbel und Schrott ein, weil sie es nicht auf die Reihe bekommen, diese zum Wertstoffhof zu bringen. Dann gibt es ein Rundschreiben, das an einem (min. drei Wochen vorher) angekündigtem Termin, der Keller auf unsere Kosten geräumt wird, und alle darin befindliche Sachen, zu diesem Zeitpunkt, entsorgt werden. Das ist Rechtens.
Zum einen muss es früh genug angekündigt sein. Der Gesetzgeber sieht hier eine ausreichende Zeitspanne von drei bis vier Wochen für ausreichend. Und zum anderen ist das ein allgemein nutzbarer Raum für alle Mietparteien im Haus, so das man hierfür in der Regel keine extra Mietkosten bezahlt. Da dies vom Vermieter freiwillig zur Verfügung gestellter Raum ist, kann dieser selbstverständlich frei entscheiden, was damit passiert. Wenn Ihr also eine zeitliche Ankündigung habt, die wohlgemerkt ausreichend früh genug bei euch einging, und ihr nicht extra Miete für diesen Raum bezahlt, dann ist das Rechtens. Evtl. wäre es eine Lösung, wenn man jedem Nutzer eine Bestimmte Fläche/Ecke oder Wandstück zuweiste, und an der Wand ein Schild mit seinem Namen anbringt. So das ersichtlich ist, das die davor stehenden Räder der oder der anderen Mietpartei gehören. Zudem könnte man eventuell verschiedenfarbige Pünktchen-Aufkleber anbringen. Einmal beim Namensschild und einmal auf dem Fahrrad. So wäre noch eindeutiger geklärt, welches Rad wohin gehört, und ob es überhaupt rechtmäßig eingestellt ist. Dazu redet aber kurz mit eurem Vermieter, damit er auch über diese Möglichkeit der Kennzeichnung informiert ist, und in betracht dessen, das es echt nicht toll ist, wenn auf einem Fahrrad der Name steht (am Besten noch Anschrift Geburtsdatum , Hobbies,… etc.) ist schon eine Zumutung.
Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Gruß Martina
Hallo,
da es immer zu herrenlosen Fahrrädern kommt durch ehemalige Mieter, die bereits weggezogen sind und ihre Fahrräder nicht mitgenommen haben oder andere Ursachen, ist die von Ihrem Vermieter vorgeschlagene Lösung ein Vorgang, der so oft in Deutschland praktiziert wird. Da Sie Ihren Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen haben und der SChuppen bzw das Grundstück Privateigentum sind, hat hier auch der Vermieter das „Hausrecht“. Fragen Sie doch einfach nach in welcher Woche oder an welchem Tag die Fahrradaktion durchgeführt wird und hängen Sie dann an diesem Tag einen beschrifteten DIN A4 Zettel an Ihr Fahrrad oder stellen Sie Ihr Rad an dem Tag woanders unter. Ich denke ehrlich gesagt, kann hier eine gute und schnelle Lösung gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
mitredenwill
Hallo,
ich vermute dass die Wohnungsbaugesellschaft (ist das auch der Vermieter?) die Befürchtung hat, dass der Schuppen auch von Dritten benutzt wird.
„abschließbarer Schuppen“ - ist er denn tatsächlich immer zugesperrt und haben nur die Mieter einen Schlüssel? Was steht im Mietvertrag zum Fahrradkeller? Sind zuviele Fahrräder abgestellt (Beispiel: Mieter A hat 1 Fahrrad; Mieter B hat 4 Fahrräder…) ?
Sofern die Fahrräder nicht im Schrottzustand sind, dürfen diese nicht so ohne weiteres „entsorgt“ werden.
hallo, ein zugemüllter Fahrradraum ist ärgerlich. Aber die angedeutete Massnahme halte ich für eigenmächtig, rechtswidrig bzw. ggf. schadensersatzpflichtig. Eine angedrohte Sicherungsverwahrung bei anscheinend herrenlosen Fahrrädern würde ja auch reichen.
z:Vergleich: PKW-Tiefgarage. Kein Vermieter käme auf die Idee, ein Auto eigenmächtig zu „entsorgen“ nur weil es i.d.Garage steht. Kann ja z.B. Besuch oder gar ein Mietwagen sein. Nicht zuletzt gäbe es Fristen.
Ein Auto hat z.B. ein Kennzeichen. Als Mieter eines Stellplatzes sollte demnach dem Vermieter der Garage das Kennzeichen und der dazugehörige Eigentümer bekannt sein, ggf gibt es einen Stellplatzmietvertrag.
Dahingehend ist mein Vorschlag.
Es wird beschlossen so eine Art Kennzeichen = Aufkleber am Fahrrad an berechtigte Nutzer auszugeben. Möglich wäre sogar ein Strichcode.
Ggf auch ein festgelegter Stellplatz mit gleichem Aufkleber, da das Fahrrad sicherlcih „angeleint“ wird. Somit kann anonym kontrolliert werden ob „unberechtigte“ Fahrräder da stehen. Eine kleine angemessene einmalige Gebühr (paar EUR) für den Aufkleber, wäre sicherlich vertretbar und akzeptabel.
Aber alles andere halte ich für „Wildwestmanier“ und ungesetzlich.
Ich hoffe ich konnte als Laie helfen.
gruss
micorrman
Re: Fahrradbeschriftung sonst Schrottplatz?
an heulsuse , 24.06.2011 20:46
sorry Tippfehler im Nickname microrman 20,46Uhr sonst identisch
hallo, ein zugemüllter Fahrradraum ist ärgerlich. Aber die angedeutete Massnahme halte ich für eigenmächtig, rechtswidrig bzw. ggf. schadensersatzpflichtig. Eine angedrohte Sicherungsverwahrung bei anscheinend herrenlosen Fahrrädern würde ja auch reichen.
z:Vergleich: PKW-Tiefgarage. Kein Vermieter käme auf die Idee, ein Auto eigenmächtig zu „entsorgen“ nur weil es i.d.Garage steht. Kann ja z.B. Besuch oder gar ein Mietwagen sein. Nicht zuletzt gäbe es Fristen.
Ein Auto hat z.B. ein Kennzeichen. Als Mieter eines Stellplatzes sollte demnach dem Vermieter der Garage das Kennzeichen und der dazugehörige Eigentümer bekannt sein, ggf gibt es einen Stellplatzmietvertrag.
Dahingehend ist mein Vorschlag.
Es wird beschlossen so eine Art Kennzeichen = Aufkleber am Fahrrad an berechtigte Nutzer auszugeben. Möglich wäre sogar ein Strichcode.
Ggf auch ein festgelegter Stellplatz mit gleichem Aufkleber, da das Fahrrad sicherlcih „angeleint“ wird. Somit kann anonym kontrolliert werden ob „unberechtigte“ Fahrräder da stehen. Eine kleine angemessene einmalige Gebühr (paar EUR) für den Aufkleber, wäre sicherlich vertretbar und akzeptabel.
Aber alles andere halte ich für „Wildwestmanier“ und ungesetzlich.
Ich hoffe ich konnte als Laie helfen.
gruss
microrman
Ciao Heulsuse,
ich geh davon aus, dass die Wohungsbaugesellschaft eingentlich für Euch was gutes will: vermtl. stehen x Räder im Abstellraum und man will die Räder rausnehmen, deren Besitzer ihr Rad beim Umzug zurückgelassen haben und die überhaupt nicht mehr im Gebäude wohnen.
Sichtbar und permanent würd ich meinen Namen natürlich nciht am Rad befestigen!
Anzunehmen ist, dass es sich um eine Übergangslöung handelt. Wie wäre es mit einem Hängeschild, dass du an deinem Fahrad beim Abstellen befestigst. Wenn de wegfährst lässt das Schild gleich am Ständer und reservierst dir quasi deinen Stellplatz. Vergleichbar mit der Handtuchpolitik auf Malle … ;o)
Fremdes Eigentum zu entfernen ist Diebstahl. Aber die Gesellschaft sollte und darf schon darum bemüht sein dass sich kein Plunder ansammelt. Sollte dein Fahrad verschwinden, könntest du zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten und deine Vermutung äussern. Aber soweit sollts gar nicht erst kommen. Macht nur Stress!
Ich empfehle: Überleg dir ne Lösung von der alle Parteien profitieren! Die Mieter können mehr Platz bekommen und der Vermieter kann mal wieder klar Schiff machen. Es gibt schlimmeres als ein Schild am Rad.
Einwände würd ich äussern, wenn du befürchtest, dass dir die Reifen von Nachbarn zerstochen werden, grad weil es dein Rad ist. Aber ich hoff so weit ist es bei Euch in der Wohnanalge nicht!
Viel Erfolg
g, mar
Hallo,
in dem Schppen scheint chaos zu herrschen, ansonsten käme es nicht zu einer solchen Forderung.
Wie man sich in diesem Fall genau verhält ist mir auch nicht ganz klar.
Das besagte Namensschild würde ich vorm Fahren abnehmen.
Gruß Knarf