Guten Tag,
mal angenommen, ein Versicherer verlangt in den „Besonderen Bedingungen“, dass bei Nichtgebrauch das Fahrrad im Fahrradabstellraum gesichert unterzubringen ist.
Wäre eine Kaffeepause nach der Heimkehr von der Arbeit bis zum geplanten Weiterfahren zum Fitnesstraining ein Nichtgebrauch im Sinne der Bedingungen?
Oder der Transport von Einkaufsgut in die Wohnung bis zum nächsten Einkauf?
Wie könnte ein „Nichtgebrauch“ definiert sein?