Fahrraddiebstahlversicherung

Guten Tag,

mal angenommen, ein Versicherer verlangt in den „Besonderen Bedingungen“, dass bei Nichtgebrauch das Fahrrad im Fahrradabstellraum gesichert unterzubringen ist.
Wäre eine Kaffeepause nach der Heimkehr von der Arbeit bis zum geplanten Weiterfahren zum Fitnesstraining ein Nichtgebrauch im Sinne der Bedingungen?
Oder der Transport von Einkaufsgut in die Wohnung bis zum nächsten Einkauf?
Wie könnte ein „Nichtgebrauch“ definiert sein?

Hallo,

ein Synonym für „Gebrauch“ ist „Verwendung“ oder auch „Benutzung“.

Fährt einer mit dem Fahrrad auf Arbeit und schließt es vor der Firma an, dann müsste es lt. Deiner Frage ja eigentlich im Fahrradkeller sein.
Dies geht aber nicht, es sei denn, beamen wäre schon erfunden, aber dann brauchte man auch kein Fahrrad :wink:

Siehe es der Einfachheit wegen, tageweise. „Benutzt“ man das Fahrrad an dem Tag oder nicht!

16BIT

Hallo,

Guten Tag,

mal angenommen, ein Versicherer verlangt in den „Besonderen
Bedingungen“, dass bei Nichtgebrauch das Fahrrad im
Fahrradabstellraum gesichert unterzubringen ist.

Wenn ein Versicherer solches in seinen Vertragsbedingungen stehen hat,
sollte man auf einen Vertragsabschluss verzichten.

Und sinnvoller weise diesen Vertrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen abschließen.

Gruß Merger

Oh, Dankeschön für die hilfreiche Antwort auf meine Fragen :smile: