Hallo liebe Mitglieder,
ich fuhr heute mit dem Fahrrad auf dem Radweg und wurde von 2 Polizisten auf dem Fahrrad überholt und angehalten. Erst einmal mußte ich meinen Personalausweis vorzeigen.
Dann haben die beiden Polizisten mir klar gemacht, dass ich gerade auf dem Radweg eine rote Fußgängerampel nicht beachtet hatte.
Der Beamte äußerte etwas von 45 € Bußgeld + Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt in Flensburg.
Ich selber habe nicht bemerkt, dass ich die rote Ampel nicht beachtet habe.
Auch wurde ich schließlich von den Beamten gefragt, ob ich diesen Verstoß zugebe. Ich habe „Ja“ geantwortet, der Bußgeldbescheid wird per Post zugeschickt.
Inzwischen sind 2 Stunden vergangen, draußen war strahlender Sonnenschein und ich habe die Ampel warscheinlich nicht bemerkt, weil ich von der Sonne geblendet wurde.
Welche Chancen habe ich, wenn ich diesen Einwand bei Bußgelderhalt geltend mache?
Viele Grüße - ubis