Fahrradfahhren auf dem Radweg - rote Ampel

Hallo liebe Mitglieder,

ich fuhr heute mit dem Fahrrad auf dem Radweg und wurde von 2 Polizisten auf dem Fahrrad überholt und angehalten. Erst einmal mußte ich meinen Personalausweis vorzeigen.

Dann haben die beiden Polizisten mir klar gemacht, dass ich gerade auf dem Radweg eine rote Fußgängerampel nicht beachtet hatte.

Der Beamte äußerte etwas von 45 € Bußgeld + Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt in Flensburg.

Ich selber habe nicht bemerkt, dass ich die rote Ampel nicht beachtet habe.
Auch wurde ich schließlich von den Beamten gefragt, ob ich diesen Verstoß zugebe. Ich habe „Ja“ geantwortet, der Bußgeldbescheid wird per Post zugeschickt.

Inzwischen sind 2 Stunden vergangen, draußen war strahlender Sonnenschein und ich habe die Ampel warscheinlich nicht bemerkt, weil ich von der Sonne geblendet wurde.

Welche Chancen habe ich, wenn ich diesen Einwand bei Bußgelderhalt geltend mache?

Viele Grüße - ubis

auf jeden fall einspruch einlegen, vielleicht hast du glück und einen guten richter, dann stellt er die sache ein. bitte fotos machen, morgen oder übermorgen, gleiche zeit.

Hallo,

zunächst:
Die Beamten haben alles richtig gemacht. Samt Belehrung.

Und leider kann ich dir nichts Gutes berichten.

Der Bußgeldkatalog geht grundsätzlich von fahrlässigen Begehungen bei Verkehrsverstößen aus.
Eine Ampel zu übersehen ist geradezu ein Musterbeispiel für eine fahrlässige Begehung, auch wenn eine Sonnenblendung vorliegt.
Die Gegenseite wird belegen, dass der Straßenverlauf und die Verkehrsknotensituation besondere Aufmerksamkeit erfordert hätte.
Ich sehe daher für einen entsprechenden Einwand keine Chance.
Da ist wohl nichts dran zu ändern.

Übrigens:
Bei Vorsatz - quasi Absicht - sieht der Bußgeldkatalog den doppelten Satz vor.

Mein Tipp:
Zahle, wenn der Bußgeldbescheid kommt. Dann bist du schnell darüber weg.
Bei einem Einspruch folgen über Wochen „Äußerungen“, ggf. Rechtsanwaltbesuche und ggf. sogar eine Gerichtsverhandlung und damit verbunden manch eine Stresssituation.
Musst du aber selbst entscheiden.

Hoffe, etwas zu deinem Entscheidungsprozess beigetragen zu haben.

MfG

Hans Niemann

Hallo liebe Mitglieder,
ich fuhr heute mit dem Fahrrad auf dem Radweg und wurde von 2 Polizisten auf dem
Fahrrad überholt und angehalten. Erst einmal mußte ich meinen Personalausweis
vorzeigen.
Dann haben die beiden Polizisten mir klar gemacht, dass ich gerade auf dem Radweg eine rote Fußgängerampel nicht beachtet hatte.
Der Beamte äußerte etwas von 45 € Bußgeld + Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt in Flensburg.
Ich selber habe nicht bemerkt, dass ich die rote Ampel nicht beachtet habe.
Auch wurde ich schließlich von den Beamten gefragt, ob ich diesen Verstoß zugebe. Ich habe „Ja“ geantwortet, der Bußgeldbescheid wird per Post zugeschickt.
Inzwischen sind 2 Stunden vergangen, draußen war strahlender Sonnenschein und ich habe die Ampel warscheinlich nicht bemerkt, weil ich von der Sonne geblendet wurde.
Welche Chancen habe ich, wenn ich diesen Einwand bei
Bußgelderhalt geltend mache?

Viele Grüße - ubis

Die Ansage „Punkt in Flensburg“ ist korrekt, war ja schließlich ein Rotlichtverstoß.
Handelte es sich um einen getrennten Geh-/Radweg, wo der Radfahrer separat signalisiert wird? Bist du auf dem Radweg gefahren? Hättest du „versehentlich“ den Gehweg benutzt, wären es nämlich nur 5 Euro!
Oder hat die Ampel eine Maske „Fußgänger/Radfahrer“? Aber gehen wir davon aus, dass die Polizisten die Sache richtig beurteilt haben…
Wie es sich allerdings mit einem Eingeständnis und anschließendem Einwand verhält, das weiß ich nicht. Da sicherheitshalber einen Anwalt fragen.

Hallo,

dieser Einwand wird nicht viel helfen.
Würden wir die Situation auf einen Autofahrer ummünzen, der eine rote Ampel überfährt, weil er geblendet ist, dann würde jeder sagen, dass das eine klare Sache ist. Als Verkehrsteilnehmer muss man eben so fahren, dass einem sowas möglichst nicht passiert. Und als Radfahrer ist nimmt man genauso am Straßenverkehr teil.

Fahrradfahhren auf dem Radweg - rote Ampel
Hllo Hüllfe,

ich bin auf dem Radweg gefahren. Bei der Ampel handelt es sich um eine kleine Ampel mit der Maske Fußgänger/Radfahrer.

Habe mir heute die Situation um die gleiche Zeit bei Sonnenschein noch einmal angeschaut:
Man kann die Farbe der Ampelbeleuchtung nicht erkennen.

Grüsse - ubis

Hallo Ubis,
das mit der eingeschränkten Sicht bei Sonne würde ich bei einem Einspruch unbedingt angeben!
Allerdings ist damit immer noch nicht der Punkt geklärt, wie es sich bei einem vorigem Eingeständnis verhält. Dass man „eingeschüchtert“ war, weil einen gleich zwei Polizisten „befragt“ haben, wiegt sicher nicht sehr viel.
Tut mir leid. Entweder Anwalt einschalten oder einfach mal „dumm“ tun und bei der Bußgeldstelle der örtlichen Verkehrsbehörde anfragen…

Hllo Hüllfe,
ich bin auf dem Radweg gefahren. Bei der Ampel handelt es sich
um eine kleine Ampel mit der Maske Fußgänger/Radfahrer.
Habe mir heute die Situation um die gleiche Zeit bei
Sonnenschein noch einmal angeschaut:
Man kann die Farbe der Ampelbeleuchtung nicht erkennen.

…habe beim durchstöbern meines W W W Kontos noch diese Frage entdeck.
Ich gehe mal davon aus, dass sie nach so langer Zeit bereits beantwortet wurde.
Falls nicht, bitte nochmal melden…danke.
M.