Hallo zusammen,
auf dem Weg zur Arbeit rutschte Person x mit dem Fahrrad auf einer Ölspur aus. An dieser Stelle gibt es keinen Fahrradweg, die Person befand sich auf der regulären Abbiegespur und konnte aufgrund der Fahrzeuge vor ihr die Ölspur nicht erkennen. Außerdem war die Stelle weder vom Verursacher (die Ölwanne eines LKWs war geplatzt) noch von der Polizei abgesichert oder gekennzeichnet - beide befanden sich allerdings in der Nähe (sie warteten auf die Feuerwehr), aber nicht direkt an Ort und Stelle. Beim Sturz zog sich Person x diverse Hämatome (linke Gesichtshälfte großflächig, linkes Bein…), Schürfwunden und eine Ellenbogenfraktur zu. Diese musste operiert und mit 2 Schrauben fixiert werden. Von der Polizei holte sich Person x die Aktenzeichen von Unfall und Ölverlust sowie die Adresse des Verursachers ab. Nun zur Frage: Hat Person x irgendwelche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) gegenüber dem Verursacher/der Polizei? Und wie macht sie diese geltend? Person x ist allerdings nicht rechtsschutzversichert.
Hallo!
Bei Schadenersatz wegen Personenschäden immer Anwalt hinzuziehen !
Natürlich haftet er Verursacher, hier LKW-Halter, vertreten durch dessen gesetzliche Haftpflicht-VS. Und die würde auch eigene Anwaltskosten übernehmen müssen.
Die Polizei, Gemeinde oder Feuerwehr wird man ja wohl nicht auf Schadenersatz verklagen wollen, wenn man bereits den echten Verursacher ausfindig gemacht hat.
Was aber generell möglich wäre, Amtshaftung wäre das Stichwort.
Denn als die eintrafen, haben sie sicherlich auch das Nötige veranlasst. Vorher hätte der Verursacher die Stelle absichern müssen und da ist man dann wieder bei dessen Haftpflicht-VS.
MfG
duck313
Hallo,
wenn der Radfahrer die Oelspur nicht gesehen hat zum Ausweichen, ist er mindestens mitschuldig. Man muss doch sehen, wo man hinfaehrt, notfalls bei Problemen anhalten. Allein die Aussage - wegen dicht und Fahrzeuge- ist ein Schuldeingestaendnis.
Gruss Helmut
Moin,
wenn der Radfahrer die Oelspur nicht gesehen hat zum
Ausweichen, ist er mindestens mitschuldig.
Na, ohne die Situation vor Ort gesehen zu haben finde ich Deine Aussage aber schon mutig.
Je nach Verkehrsdichte, Geschwindigkeit und Abstand kann das alles ganz anders aussehen. Und ab und an beobachtet man ja auch das Verkehrsgeschehen und sieht nicht nur auf die Strasse um den schönen Asphalt zu bestaunen
Wenn da vor einem ein liegengebliebener LKW nebst Polizei steht hat man zunächst meist eine unklare Verkehrssituation vor sich. Schaust Du da auf den Strassenbelag oder versuchst Du da nicht erst einmal die Situation einzuordnen?
Da der Verursacher aber offenbar feststeht ist auch die Haftung klar.
Es würde mich arg wundern wenn hier ein Richter eine Mitschuld des Radfahrers in Betracht zieht.
Ab zum Anwalt. Der wird das alles mit der Versicherung des LKW klären.
Gruss Jakob
Da der Verursacher aber offenbar feststeht ist auch die
Haftung klar.
Ueberhaupt nicht. Wenn der Radfahrer sich so interessiert bis neugierig umgeschaut haette und dabei einen Laternenmast getroffen haette, ist der LKW Fahrer schuld? Der Radfahrer muss zuerst mal feststellen, ob da wo er faehrt, die Strecke geeignet ist. Wenn Oel vorhanden, muss er dies erkennen und notfalls vorher anhalten oder einen anderen Weg waehlen. Beim Fahrrad reichen bisweilen 10cm nebenan fahren.
Gruss Helmut
Da der Verursacher aber offenbar feststeht ist auch die
Haftung klar.Ueberhaupt nicht. Wenn der Radfahrer sich so interessiert bis
neugierig umgeschaut haette und dabei einen Laternenmast
getroffen haette, ist der LKW Fahrer schuld? Der Radfahrer
muss zuerst mal feststellen, ob da wo er faehrt, die Strecke
geeignet ist. Wenn Oel vorhanden, muss er dies erkennen und
notfalls vorher anhalten oder einen anderen Weg waehlen. Beim
Fahrrad reichen bisweilen 10cm nebenan fahren.
Du schreibst, als wenn Du dabei gewesen wärst. Ölspuren lassen sich manchmal schwer erkennen. Und natürlich wäre der LKW-Fahrer nicht an dem Laternenmast schuld. Aber die Ölspur hat er nun einmal verursacht.
Der TE schrieb dass er in einer Kolonne mit anderen Fahrzeugen auf der Strasse fuhr. Da halte ich durchaus für glaubhaft dass es zwischen erkennen der Ölspur und Reaktion bereits zu spät sein kann. Wenn da eine Ölspur ist, Du erkennst es und rutschst beim Bremsen oder Ausweichen weg?
Gut, belassen wir es dabei. Du meinst der Radfahrer bekäme eine Teilschuld. Ich meine, der Radfahrer hat sich nach der Schilderung weder falsch noch fahrlässig verhalten und hat Anspruch auf Schadenersatz.
Gruss Jakob
Hallo!
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an der Ölspur wird der LKW Fahrer wahrscheinlich nicht schuld sein. Es stellt sich allerdings eher die Frage, ob hier nicht Gefährdungshaftung greift und da spielt das Verschulden keine Rolle (für Österreich kann ich sagen: es greift die Gefährdungshaftung)
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erst wenn diese Haftung bejaht ist, stellt sich die Frage eines allfälligen Mitverschuldens, was man vom Ausgangssachverhalt her nicht beurteilen kann. Prinzipiell muss ein Radfahrer aber nicht damit rechnen auf Ölspuren auszurutschen
Gruß
Tom
… …aufgrund der Fahrzeuge vor ihr die Ölspur nicht
erkennen. Außerdem war die Stelle weder vom Verursacher (die
Ölwanne eines LKWs war geplatzt) noch von der Polizei
abgesichert oder gekennzeichnet - beide befanden sich
allerdings in der Nähe (sie warteten auf die Feuerwehr), …
Und was lehrt uns dies:
Weder der Verursacher noch die Polizei sind verpflichtet Warnhinweise zu geben.
Wenn das nicht stimmt: Klären lassen weshalb die Warnunung anderer Verkehrsteilnehmer unterblieb.
Gilt nicht mehr:
Zuerst die Unfallstelle sichern???
Viel Erfolg,
Werner
PS
Ein Ra wäre bestimmt Hilfreich. es kann aber sein das die KK es versucht …
Oder mußt du was zahlen??
Oder geht es um Schmerzensgeld >>> dann Anwalt