Moin, Bin letztes mit meinem Rad gegen ein Auto gefahren. Dabei ist etwas Lack abgegangen,
das problem ich habe mir sagen lassen das der Kfz halter eine Teilschuld tragen muss, da das auto nicht beleuchtet im verkehrsberuhigter bereich stand. Und nicht in einer vorgesehen park Möglichkeit.
Stimmt das…? Danke!
Hi,
was ist denn das für eine Logik? Nur weil jemand falsch parkt, ist der doch nicht an einem Unfall mit schuld.
Der Halter des Autos kann lediglich ein Knöllchen wegen einem Parkverstoß erhalten. Am Unfall ist der aber kein bisschen schuld, den Schuh müssen sie sich zu 100% selber anziehen.
MfG,
Arcon
Tach,
da das auto nicht beleuchtet im
verkehrsberuhigter bereich stand.
aha, Autos müssen also parkend beleuchtet sein!
Krude Logik.
Gandalf
Beleuchten parkender Autos
Moin
aha, Autos müssen also parkend beleuchtet sein!
Krude Logik.
Nö. Rechtslage in Deutschland: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Gruß
heavyfuel
Hiho,
das stimmt zwar, aber nur bei fehlender oder zu schlechter Straßenbeleuchtung. Mir ist bislang kein verkehrsberuhigter Bereich bekannt, bei dem die Straßenbeleuchtung fehlt oder zu schlecht ist.
Gruß,
Arcon
Tach,
Nö. Rechtslage in Deutschland:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
da steht:
eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht
Inder Frage stand nichts dergleichen.
Gandalf