Fahrradunfall mit eigenem Kind - Haftplicht?

Hallo zusammen,

kurz unser Unfall geschildert: Fahrradausflug mit meinem Kleinen (5 Jahre), er bremst unvermittelt, ich in ihn rein und wir stürzen beide.
Er hat sich Arm gebrochen, daher mit RTW ins Krankenaus zur ambulanten Behandlung. Polizei ist nach dem Notruf gleich mit dazugekommen und hat den Unfall aufgenommen.

Nun zum Versicherungsrechtlichen Teil: Wir sind alle privat krankenversichert. Wenn ich nun die Rechnungen bei der Versicherung einreiche wollen die einen Unfallbericht mit der Frage ob ein Dritter (in dem Fall ich) schuld ist.
Eine Unfallversicherung existiert nicht.

So gesehen ein Haftpflichtfall.
Nur gibt es doch die Klausel, dass bei Schäden an Sachen und Personen im eigenen Haushalt die Haftpflicht nicht leistet.

Wie ist jetzt hier die Rechtslage? Bei diesem Unfall sind die Kosten überschaubar, aber was wäre bei schlimmeren folgen (z.b. stationärer Aufenthalt, kompliziertere Operation etc…)

Danke für Eure Hilfe!

Beste Grüße Ralf

Hallo,

ist natürlich kein Haftpflichtfall. Muss von der Krankenkasse übernommen werden.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

eine gute und schnelle genesung wünsche ich.
die krankenversicherung nimmt „keinen“ regress bei schuld in der eigenen familie.
die krankenversicherung kommt für die heilbehandlung auf - bis auf die vereinbarte selbstbeteiligung.
beste gruesse