Fahrradunfall

Ein Fahrradfahrer ist auf einen Kreuzung angefahren worden. Laut Polizei ist der PKW Fahrer 100% Schuld!
Der Fahrradfahrer wurde mit Krankenwagenwagen in Krankenhaus gebracht und nach gründliche Untersuchung wie Röntgen und CT mit folgende Diagnose entlassen.
S60.2G B Prellung der Hand ICD10
S63.50 G L Distorsion Handwurzelgelenk ICD10
S13.4 G HWS-Distorsion ICD10
Der Fahrradfahrer war auf dem weg von Arbeit nach hause also ist das auch noch ein Arbeitsunfall?
Der Fahrradfahrer wurde 8 Arbeitstage Krankgeschrieben.
Meine frage, hat der Fahrradfahrer Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wenn ja, wie wird das berechnet?

Hallo,

wenn das der direkte Weg war, schon, wobei ich denke, dass die Ansprüche gegen den PKW-Fahrer Vorrang haben.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ja, ABER: das ist eine Sache, die ich persönlich nicht ohne Anwalt angehen würde. Ein Anwalt weiß auch genau, wie das berechnet wird.

Gruß
Christa

vor allem deshalb, weil das kein finazielles Risiko ist, denn die Rechtsanwaltskosten müssen von der Haftpflicht des Autofahrers bezahlt werden.

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Eine Empfehlung für die Zukunft: die Mitgliedschaft im ADFC beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung für Fußgänger und Radfahrer…

Vor allem gute Besserung!
Bufo

hi

nur für die Begrifflichkeit … das war ein Wegeunfall, kein Arbeitsunfall…

Gruß H.

Wenn das sicher ist, gibt es genau einen Rat:
##ab zum Anwalt!
Den muss nämlich die Versicherung des PKW-Fahrers zahlen. Und nur ein Anwalt kann Dir Dein Recht verschaffen. Die gegnerische Versicherung mit ihren Anwälten hat genau ein Interesse: so billig wie möglich. Was Du nicht forderst, werden sie auch nicht freiwillig rausrücken. Im Gegenteil werden sie versuchen, weniger zu zahlen als Dir zusteht.

Und der Anwalt weiß, ob das ein Arbeitsunfall war und wie hoch Schmerzensgeld ist und was noch in Frage kommt und so weiter.

Was die Polizei sagt mag stimmen, muss es aber nicht! Die Polizei ist nicht das ggf. hier zur Entscheidung berufene Gericht. Die Beamten haben natürlich eine gewisse Ausbildung in rechtlichen Dingen, und entsprechende berufliche Erfahrungen. Sie sind aber nun mal keine studierten Juristen, und wenn man denen schon nachsagt, dass zwei von denen drei Meinungen haben, dann sollte man solche Einschätzungen mit Vorsicht genießen! Zumal die Beamten zwar oft als Zeugen im Gericht sitzen, aber nur selten die Urteile erfahren. D.h. so riesig ist der Erfahrungsschatz in Bezug auf die gerichtliche Praxis dann nun auch wieder nicht.

Trotzdem sollte man die Sache einem Anwalt überlassen, der sich um alles kümmert. Denn die gegnerische Versicherung wird sich eher nicht der Einschätzung der Polizei anschließen, und brav einfach alles zahlen, sondern aller Voraussicht nach diverse Gründe für ein Mitverschulden und eine Ablehnung/Reduzierung von Schadenspositionen finden. D.h. auch solch angeblich eindeutige Fälle landen dann letztendlich gar nicht so selten vor Gericht, und spätestens da sollte man die Sache einem Fachmann überlassen. Und je höher dann die Quote zu Lasten des Unfallgegners ausgeht, um so mehr darf der dann auch die Kosten des Anwalts tragen.

Hallo,

du hast auf der einen Seite die Versicherung des Verursachers, mithin also Leute, die sich jeden Tag mit Verkehrsunfällen beschäftigen und versuchen, die Kosten gering zu halten.
Auf der anderen Seite stehst du ohne Ahnung, ohne Erfahrung.

Es besteht die große Gefahr, dass du gnadenlos abgezockt wirst.

Schaffe „Waffengleichheit“. Gehe sofort - gleich morgen! - zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Keine Sorge: Wenn der PKW Fahrer die Schuld hatte, dann muss seine Versicherung deine Anwaltskosten übernehmen.

Wenn du auf dem direkten Weg von der Arbeit auf dem Weg nach Hause warst, also vorher nicht noch deine Freundin besucht hast, einen Absacker hattest, einkaufen warst, dann ist das ein Wegeunfall.
Dieser sollte umgehend der zuständigen BG druch den Arbeitgeber gemeldet worden sein.
Falls im Krankenhaus auch schon gesagt wurde, dass du auf dem Weg von der Arbeit warst, dann hätte man auch da schon nach der zuständigen BG und deinem Arbeitgeber gefragt.

Du hast vermutlich Anspruch auf Schmerzensgeld, aber erwarte kein US-amerikanisches Niveau.
Schmerzensgeld wird individuell ermittelt. In deinem Fall würde ich mit einer Summe im hohen dreistelligen Bereich rechnen. Es kommt aber auf deine persönliche Beeinträchtigung an. Musst du wochenlang eine Halskrause tragen, hast starke Schmerzen im Handgelenk deiner „Haupthand“, dadurch große Einschränkungen im täglichen Leben? Müssen Familienangehörige für dich einkaufen, kannst du kaum schlafen, bekommst du noch Scherzmittel?
Das kann dann auch mal weit über 2000€ geben.
Aber bitte: Mach keinem was vor, ja?

Zur groben Orientierung und mit großer Vorsicht zu lesen:
http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Schmerzensgeldtabelle-Wirbelsaeule.html

ja, stimmt, sorry.