Hallo mir wurde letzte Woche mein Fahrrad gestohlen.Nun will meine Versicherung nur einen Pauschalsatz von 180€ bezahlen.
Das Rad kostete vor gut 3 Jahren 1799€ und ich habe vom Vorbesitzer abgekauft.Leider finde ich den Kaufvertrag nicht mehr und der Herr ist leider verstorben.Ich bin im Besitz aller Unterlagen.(Fahrradpass,originale Rechnung aber leider mit dem Namen des Vorbesitzers)
Nun soll ich nur ein Zehntel bekommen nur weil der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist.
Ist das rechtlich so richtig???
Hallo!
Hast du eine separate Fahrraddiebstahl-Versicherung abgeschlossen oder hast du den Verlust deiner Hausratversicherung gemeldet? Was steht diesbezüglich in den Bedingungen?
Gruß
Falke
läuft über die Hausratversicherung einer großen Gesellschaft mit A am Anfang und z am Ende…und da steht in meiner Police:Neuwerterstattung !!! selbst bei einer Abrechnung zum Zeitwert,sollte dieser doch deutlich über 180€ liegen
Aufhänger für die Versicherung ist der das ich keinen Kaufvertrag mit dem Erstbesitzer mehr habe und so angeblich nicht nachweisen kann das das Rad mir gehört.
Aufhänger für die Versicherung ist der das ich keinen Kaufvertrag mit dem Erstbesitzer mehr habe und so angeblich nicht nachweisen kann das das Rad mir gehört.
Und mit welcher Begründung zahlen sie dann überhaupt etwas?
Wie komme ich zu den Unterlagen wenn ich nicht der Eigentümer bin?
Hallo!
ich denke nicht, es geht um den fehlenden Kaufvertrag des Gebrauchtrades.
Hauptsache man kann aus der Rechnung das Kaufdatum UND das Rad identifizieren, etwa weil die Rahmennummer in der Rechnung drin steht.
Dann ergäbe sich das Alter und der Preis.
Das man den rechtmäßigen Besitz nachweisen soll ist m.E. nach nicht gemeint und kann auch nicht der Punkt sein.
Oft hat man bei Diebstahl keine Rechnungen, meist nicht mal genauere Angaben zu Schmuck etwa. Auch dann gibt’s Ersatz, man muss es halt irgendwie glaubhaft schildern was man hatte ,wie es aussah, um so auf den Wert zu gelangen.
bei Ärger mit VS gibt’s den Versicherungs-Ombudsmann, den man kostenlos nach einer gescheiterten Einigung mit VS anrufen kann. Ihm legt man die Unterlagen(Kopien) und den Sachverhalt und seine Forderung vor.
Er gibt einen Schiedsspruch ab, an den sich die VS halten muss, der Kunde aber nicht. Er kann immer noch den Rechtsweg einschreiten und klagen, wenn Schiedsspruch nicht zufriedenstellend sein sollte.
MfG
duck313
Hallo,
bitte antworte in der Forenansicht, damit Du auch zum passenden Beitrag postest.
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Es kann sein, dass die A hier generell nur 180,-€ für das Fahrrad bezahlt, denn mMn gab es solche Tarifbedingungen mal.
Also musst Du wohl mal die Bedingungen lesen.
VG
Leider bezieht sich die Versicherung genau auf diesen nicht mehr existierenden Kaufvertrag.Nach mehrmaliger telef. Rücksprache wurde jedes mal gesagt das ich nicht nachweisen könnte das ich der Eigentümer bin da ich ja keinen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer habe.Ich bin der Meinung das ich meinen Besitz ausreichend dokumentieren kann.
Ich werde morgen meinen Widerspruch einschicken und dann wir mir wohl der Weg zum Ombudsmann bevor stehen.
Hallo,
es wurde gebraucht gekauft, also kann der Wert schon nicht mehr bei 1.799 € gelegen haben, oder wurde für das Fahrrad noch 1.799 € bezahlt?
Wenn man es bar bezahlt hat, hat man eine Quittung oder es wurde überwiesen, dann hat man einen Kontoauszug.
Teure Fahrräder haben vom Fahrradgeschäft noch einen Aufkleber und eine Identnr.; da lässt sich feststellen, wer das Fahrrad erworben hat und zu welchem Preis.
Dies mal abklären, und das mit dem Ombudsmann nützt so lange nichts, als die von der Versicherung geforderten Unterlagen nicht beigebracht oder in anderer Form Beweis angeboten werden kann.
lG
Bitte richtig lesen:
Kaufvertrag ist nicht mehr vorhanden.War da und ist nicht mehr auffinbar!!!
Die originale Verkaufsquittung(1799€) sowie der ganze andere Klimmbimm(Fahrradpass,Garantieurkunde,Gebrauchsanweisung) liegt im Original hier vor mir.
Die Versicherung behauptet ich könne den Nachweis nicht erbringen das es sich um mein Eigentum handelt.Ich kann dieses nicht verstehen denn wo sollte ich denn die originalen Dokumente herbekommen haben.
Hallo,
die FAQ 1129 hast Du offenbar nicht verstanden.
Anrufe bei einem Sachbearbeiter xy werden Dir wenig bringen. Es ist sinnvoll, die eigene Sicht schriftlich per Brief mitzuteilen. Da Du über Unterlagen verfügst, die üblicherweise nur der Eigentümer besitzt, spricht der Anschein bereits für den Wahrheitsgehalt Deiner Angaben.
Darüber hinaus kannst Du doch den früheren Eigentümer, der ja im Fahrradpass vermerkt sein muß, kontaktieren. Dieser bestätigt Dir sicherlich den früheren Verkauf.
Auch schriftliche Zeugenaussagen von Bekannten oder Nachbarn, die Dich in den letzten Jahren regelmäßig mit dem Fahrrad sahen, können hilfreich sein. Letztlich stellt sich auch die Frage wie denn jemand sein Eigentum gegenüber dem Versicherer nachweisen sollte, dem ein gebrauchtes Rad bspw. geschenkt wurde.
Auf der anderen Seite ist es im Interesse der Versichertengemeinschaft, dass nicht jeder „einfach mal so“ eine stolze Entschädigung erhält, nur weil er tel. angibt, dass er einige Unterlagen im Besitz habe.
Hatte die Polizei, bei der Du den Diebstahl zur Anzeige gebracht haben musst, irgendwelche Fragen zum Eigentumsnachweis gestellt?
Die Einschaltung des Versicherungsombudsmannes ist sehr wohl geeignet, eine Klärung herbeizuführen. Dessen Entscheidungen sind für die Versicherungsgesellschaften bis zu einer Höhe von 10.000 € bindend.
Gruß
vdmaster
Und zukünftig hältst Du Dich bitte an die FAQ 1129
Hallo,
die FAQ 1129 hast Du offenbar nicht verstanden.
das stimmt.
Darüber hinaus kannst Du doch den früheren Eigentümer, der jaim Fahrradpass vermerkt sein muß, kontaktieren. Dieser
bestätigt Dir sicherlich den früheren Verkauf.
Der befindet sich laut UP leider auf dem Friedhof, also wird er nichts mehr bestätigen können.
Viele Grüße
Christa
Hallo,
es ist unwichtig woher das Fahrrad ist (bis auf geklaut).
Gekauft, geschenkt bekommen, geerbt oder geliehen, alles ist versichert.
Denn
1.) ist fremdes Eigentum mitversichert
und
2.) lautet es in den Versicherungsbedingungen „Fahrrad“ und nicht „Ihr Fahrrad“ und dies aus o.g. Grund.
Also, wie schon in meinem ersten Post geschrieben, in die Police schauen!
VG
Hallo,
Der befindet sich laut UP leider auf dem Friedhof, also wird
er nichts mehr bestätigen können.
Ach was, der ist nur ein wenig unkooperativ *ironieaus*. Hatte ich überlesen. Danke für den Hinweis.
Gruß
vdmaster
Hallo,
1.) ist fremdes Eigentum mitversichert
und
2.) lautet es in den Versicherungsbedingungen „Fahrrad“ und
nicht „Ihr Fahrrad“ und dies aus o.g. Grund.
Da hängt es davon ab, wo das Rad gestohlen wurde.
Gruß
vdmaster
Hallo,
Da hängt es davon ab, wo das Rad gestohlen wurde.
Ja, wenn keine Fahradklausel vereinbart wurde!
Besteht diese jedoch, dann ist es egal wo es gestohlen wurde.
Auch die Nachtausnahme (zw. 22:00-06.00 Uhr) gilt nicht, wenn das Fahrrad in dieser Zeit in Gebrauch ist.
VG
Hallo,
ich hatte überlesen, dass Du auch geliehene Fahrräder aufgeführt hattest. Sorry. Diese dienen natürlich dem eigenen Gebrauch.
Gruß
vdmaster