Fahrschule gültigkeit

Hallo habe eine habe vor einen Jahr Fahrschule gemacht habe alle Fahrten gemacht und Therorie ,stand vor praktischen prüfung schon.Dann haben die gesagt es geht nicht weil noch Betrag fällt .Wie lange sind die fahrpraxis fällig . Ich habe von einige gehört halbes Jahr oder Zwei Jahre .Mein Problem ist ich kann es nicht aufeinmal zahlen. Ich hoffe das mir weiter helfen können.

MGF
hanne

Hallo Hanne,

deine Fahrstunden sind zwei Jahre gültig. Wenn deine Fahrstunden also genau ein Jahr her sind, wären sie immer noch ein Jahr gültig.
Frag doch in deiner Fahrschule nach, ob ihr eine Vereinbarung treffen könnt, dass du den Betrag in Raten abzahlen kannst.
Falls du dich bei deiner Fahrschule nicht gut beraten oder sogar betrogen fühlst, wechsel die Fahrschule. Am besten zu einer wo schon Freunde von dir waren, die sie dir weiterempfehlen. Die neue Fahrschule hilft dir bestimmt bei den Formalitäten!
Viel Erfolg

lg falaz

Hallo danke nochmal

Wenn man eine Leistung in Anspruch nimmt, muss man sie auch bezahlen. Du hast Fahrstunden genommen, also musst du sie auch bezahlen. So lange du noch nicht alles bezahlt hast, wird dich dein Fahrlehrer auch nicht zur Prüfung anmelden. Ist ja auch logisch, sonst bist du weg und er bekommt niemals sein Geld.

Zu deiner Frage zwecks Gültigkeit der Fahrstunden: Ab deiner Anmeldung bei deiner Führerscheinstelle hast du ein Jahr Zeit, um die Theorieprüfung zu bestehen. Schaffst du das nicht, musst du einen neuen Antrag stellen. Wenn du aber die Theorieprüfung schaffst, hast du ein Jahr Zeit, um die praktische Prüfung zu schaffen. Also sieh zu, dass du endlich deine Schulden bezahlst, sonst kannst du dann alles von vorn machen: Unterricht, Theorieprüfung und Fahrstunden, denn die sind nur zwei Jahre gültig.

Versetze dich doch einfach mal in die Lage deines Fahrlehrers. Ohne Geld kann man nun mal keinen Führerschein machen. Oder bekommst du beim Bäcker dein Brot ohne zu bezahlen???

Hallo,

die Theorie-Prüfung ist 1 Jahr gültig, danach muss sie wiederholt werden.
Das Ausstellungsdatum der Ausbildungsbescheinigung für die praktische Ausbildung darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Viele Grüße
Muffy

Achso ich glaube das 2009 anfangen bin so in juli es hat sich ziemlich länge gezogen durch mehr Stadtfahrten muß ich noch mehr zahlen.

Hallo,
Über die Gültigkeit der theor. und praktischen Ausbildung gibt es keine gesetzliche Regelung dennoch hat man sich in vielen Bundesländern darauf geeinigt, diese auf ein Jahr zu begrenzen.
Das ist auch die Gültigkeitsdauer eines Antrags auf Erteilung FE und nach dem gesunden Menschenverstand nicht zu leugnen, da sonst das Gelernte den Bach hinunter , oder Neuem weichen muss.
Ist mit diesen Unterrichten jedoch die zur Vorlage beim TÜV/DEKRA notwendige „Ausbildungsbescheinigung“ geschrieben, was idR. nach der Mindestausbildung (zb. B Theorie = 12 UE Grundstoff/ 2 UE Klassenspezifisch…) geschieht, dann gilt diese als abgeschlossene Ausbildung 2 Jahre. D.H. Du hast nun zwei Jahre Zeit, Deine Prüfungen zu machen. LG. Mike

Hallo Hanne,

Fahrstunden und die Teilnahme am Theorieunterricht sind nach den Auffassungen der Fahrschulverbände 2 Jahre gültig und müssen von der jeweiligen Fahrschule bescheinigt werden.
Allerdings nutzt die Fahrschule mit dem Herausgeben der Bescheinigungen die Möglichkeit das jeweils offene Konto des Fahrschülers auszugleichen. Sprich bezahl Deine Rechnung und Du erhälst Deine Bescheinigung.
Solltest Du Probleme haben kannst Du sicherlich der FAhrschule eine Ratenzahlung der offenen Beträge anbieten, zumindest solltest Du das Gespräch mit der Fahrschule suchen.
MFG Fahrschule
N.Emberger

Hallo;
Leider so ganau weiss ich nicht,aber ich glaube du kannst bei der Führerscheinstelle fragen.
MfG

Hallo,

hier geht es einmal um den Führerscheinprüfauftrag, d.h. dieser ist ab bestandener Theorieprüfung 1 Jahr gültig. Wenn dieses Jahr verstrichen ist, muss ein neuer Führerscheinantrag gestellt werden und auch die Theorieprüfung erneut bestanden werden.
Die Stunden sind 2 Jahre lang gültig, wenn diese Zeit vertrichen ist, müssen auch diese erneut gemacht werden. Solltest du den Führerschein in einer anderen Fahrschule fertig machen wollen, so solltest du dir einen Ausbildungsnachweis der bisherigen Fahrschule ausstellen lassen, so dass du einen Nachweis über die geleisteten Stunden hast.
Da es nun einige Zeit her ist, seitdem du die letzten praktischen Stunden hattest, fallen natürlich erneut Übungsstunden an, damit du wieder fit für die Prüfung bist. Daher solltest du sehen, dass du den Betrag für die Stunden/Prüfung vorher ansparst, damit nicht noch einmal unterbrochen werden muss.
Es ist leider in der letzten Zeit so, dass die Fahrschulen dem Geld hinterher laufen müssen und die einzige Möglichkeit ist, entweder Vorauszahlung zu erwarten oder die Ausbildung zu unterbrechen.
Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann

Hallo Hanne. Dein Antrag gilt längstens 1 Jahr nach der Theorieprüfung. Man kann es aber mit einem Folgeantrag weiterführen. Wie lange danach die Fahrschule deine Fahrstunden noch anerkennt hängt auch mit der Fahrschule zusammen.Wenn der Antrag verfallen ist,must du auch mit deiner Fahrschule ein bisschen verhandeln wie sie es damit hält.

Hoffe ich konnte dir einigermassen helfen. Aber ein direktes Gespräch untereinander hilft eigentlich immer am besten. Eventuell findet sich ja dort eine Lösung. Sonst kannst du auch noch die Fahrschule wechseln. Es gibt Betriebe die auch eine Finanzierung anbieten. Deine alte Fahrschule muß dir dann die geleisteten Stunden bestätigen.Natürlich wirst du dort die Stunden erst bezahlen müssen.

hallo,

die Theorieprüfung gilt ein Jahr. Wenn man in diesem Jahr keine praktische Prüfung gemacht hat, muss man die Theorieprüfung wiederholen.

Die praktischen Fahrstunden verfallen nicht. Wenn man aber lange nicht mehr gefahren ist, muss man wahrscheinlich wieder Stunden nehmen, um fit für die Prüfung zu sein

Grüße W. Brechtelsbauer

Servus Hanne,
deine theoretische Prüfung ist 1 Jahr gültig. Du solltest versuchen mit der Fahrschule eine Ratenzahlung zu vereinbaren, sonst verlierst du recht viel Geld und Zeit.

Viele Grüße vom Harald aus Wiesbaden.

hallo danke nochmals arbeite teilzeit ,arge hat auch schon bezahlt ,ich mir nicht vorstellen das ich soviel fahrten habe es hat sich auch sehr in länge gezogen.
danke

Hallo habe eine habe vor einen Jahr Fahrschule gemacht habe
alle Fahrten gemacht und Therorie ,stand vor praktischen
prüfung schon.Dann haben die gesagt es geht nicht weil noch
Betrag fällt .Wie lange sind die fahrpraxis fällig . Ich habe
von einige gehört halbes Jahr oder Zwei Jahre .Mein Problem
ist ich kann es nicht aufeinmal zahlen. Ich hoffe das mir
weiter helfen können.

Hallo,
ich hoffe, dass ich alles verstanden habe. Ist nämlich etwas schwer zu lesen…
Die Theorieprüfung ist 1 Jahr gültig. Ist das Jahr rum, muss sie neu gemacht werden. Ebenfalls nur 1 Jahr gültig ist der Vertrag mit der Fahrschule. Wenn das Jahr rum ist und man den Führerschein noch nicht hat, muss man nochmal Grundgebühr bezahlen und den Theorieunterricht neu machen. Wie lange die Fahrstunden gültig sind, kann ich nicht genau sagen, wahrscheinlich auch 1 Jahr wegen dem Fahrschulvertrag.
Wenn man weiß, dass man die Rechnungen nur in Raten bezahlen kann, sollte man das vielleicht vorher mit der Fahrschule absprechen, damit es da auf beiden Seiten nicht zu bösen Überraschungen kommt. Aber wegen den Fristen hätte ich sofort in der Fahrschule nachgefragt, die werden am besten wissen, wie lange was seine Gültigkeit hat.

Gruß

Hallo Hanne,

die Sonderfahrten haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Theoriestunden und Sonderfahrten bleiben 2Jahre gültig