Fahrschule, Rechnung

Hallo, habe am 30.1.2013 (Absendedatum 28.1.2013) eine Rechnung von meiner Fahrschule (die ich am 2.2.2010 erfolgreich abgeschlossen habe) bekommen, in dieser Ausbildungsrechnug steht alles gelistet (Fahrstunden, Material. usw.). Nun möchte jene Fahrschule 65€uro Nachzahlung für eine angebliche Prüfung, außerdem steht in der Rechnung das ich am 30.04.2010 nochmals zwei Fahrstunden genomme habe (was ja quatsch ist). Ist diese Rechnung ungültig, weil auch wenn das so seien sollte…ich kann ja nun null nachvollziehen ob das stimmt, Kassenzettel sind mittlerweile fast komplett verblichen!?

MfG und danke im vorraus Wröö

Hallo. Ich würde so einen Quatsch einfach nicht registrieren. Gegebenenfalls mal kurz anrufen und mitteilen, dass ein Nachweis seitens der Fahrschule noch nötig sei.
Zur Info: Als meine Tochter vor ein paar Jahren den Führerschein gemacht hat, habe ich keine vernünftige Rechnung erhalten, da ein Arbeitstag 8 Std beträgt und ich mir sicher bin, dass viele Std seitens der Fahrschule nicht registriert wurden - so gab es nur einen windigen Std-Zettel (den meine Tochter mir jedoch bestätigte) - aber viele der Tagesfahrstd bei dieser Fahrschule wurden wohl viele unerlaubten Überstd gemacht…
Viel Glück - alles registrieren und aufheben :smile:) Gruß - Pirkko

Rechnungen werden nicht ungültig. Aber besser ist sich irgendwie zu einigen, manchmal besser klein beigeben, denn das ist billiger. Andereseits können einfach die Forderungen rechtlich endlos werden, wenn Anwälte ihre Power mit dem Recht auspielen.

Im „der“ Lebenssituation geht es nicht um Gerechtigkeit für jeden Preis.