Guten Morgen, ich hatte gestern mit meinem Chef eine kleine Auseinandersetzung wegen Fahrstunden eines Fahrschülers. Der Chef meint ich muss unbedingt vier Fahrstunden mit dem Fahrschüler machen um ihn erneut an der praktischen Prüfung teilnehmen zu lassen. Ich meinte "ne das braucht er nicht da er sehr gut fährt. Mein Chef meinte das er unbedingt fahren muss denn sollte er nach bestehen der Prüfung verunglücken ist sofort der Staatsanwalt im Haus.
Nun meine Fragen:
1.Wenn ein Fahrschüler nach der bestanden praktischen Prüfung verunglückt und Anzeige gegen die Fahrschule erhoben wird,„kommt doch der Staatsanwalt“ und überprüft die Fahrschule oder?
2.Was wird überhaupt alles überprüft?