Fahrschule/Statsanwalt

Guten Morgen, ich hatte gestern mit meinem Chef eine kleine Auseinandersetzung wegen Fahrstunden eines Fahrschülers. Der Chef meint ich muss unbedingt vier Fahrstunden mit dem Fahrschüler machen um ihn erneut an der praktischen Prüfung teilnehmen zu lassen. Ich meinte "ne das braucht er nicht da er sehr gut fährt. Mein Chef meinte das er unbedingt fahren muss denn sollte er nach bestehen der Prüfung verunglücken ist sofort der Staatsanwalt im Haus.

Nun meine Fragen:
1.Wenn ein Fahrschüler nach der bestanden praktischen Prüfung verunglückt und Anzeige gegen die Fahrschule erhoben wird,„kommt doch der Staatsanwalt“ und überprüft die Fahrschule oder?
2.Was wird überhaupt alles überprüft?

Hallo Roland,

alles totaler Unsinn!! Ein Staatsanwalt wird nur eingeschaltet, wenn es sich um ein Delikt nach Strafgesetzbuch (StGB) handelt. Ein Fahrschüler, der nach bestandener Prüfung einen Unfall baut, ist selbst schuld und kann daher die Fahrschule nicht verklagen. Sollte er es dennoch tun, dann wäre das eine Zivilklage nack ZPO (Zivilprozessordnung). Da könnte ja jeder Führerscheinneuling jedesmal die Fahrschule verklagen, wenn er schuld an einem Unfall hätte. Also, keine Sorge.

Grüße

Michael

Guten Morgen Michael,
vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.
Mir geht es um den Punkt wenn der Ex-Fahrschüler bei dem Unfall stirbt und die Eltern sagen „hey der hat in der Fahrschule nur Mist gelernt“ was ist dann?

Gruß Roland

Hallo Roland.
keine Sorge. Wer will denn nachprüfen, was oder was er nicht gelernt hat? Das kann doch niemand. Also, don´t worry, be happy

Gruß

Michael