Hey, Ich hab mich vor 2 Jahren bei einer Fahrschule angemeldet und bin ziwschen durch zum Theorieunterricht, doch leider konnte ich mit meine Unterlagen auch nicht abgeben möchte jetzt weiter machen muss ich alle Theoriestunden nochmal neu machen weil 2Jahre vergangen sind ? oder gelten die 2 jahren erst nach dem Führerscheinantrag bei der Kreisverwaltung
Hallo,
vielleicht hilft diese Seite etwas weiter: http://www.kennzeichenwelt.de/index.php?page=brd-beh
MfG,
Marius
Hallo.
Die Theoriestunden haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. Du wirst aber einen neuen Vertrag mit der Fahrschule machen müssen, die laufen in der Regel nach einem Jahr aus.
Es wäre aber bestimmt auch sinnvoll, die ein oder andere Theoriestunde doch nochmal vor der Prüfung zu machen.
Gruß
Tina