Fahrschule - zwei Schüler gleichzeitig

Hallo liebe Wissenden, ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die richtige Kategorie gewählt habe, aber ich versuche es mal hier:

Ist es erlaubt, dass ein Fahrlehrer in den praktischen Fahrstunden zwei Schüler gleichzeitig unterrichtet? Also, ein Schüler fährt auf einem Motorrad voraus, der andere Schüler steuert dabei das hinterherfahrende Fahrschulauto?

Ich bezweifle nämlich ein wenig, dass dies z.B aus Gründen der Versicherung erlaubt ist. Abgesehen davon, dass beide Schüler ja für die volle und ungeteilte Aufmerksamkeit des Fahrlehrers bezahlen.

Was denkt ihr?

Vielen Dank und viele Grüße
pflaume

Das müsste Dich als Fahrschüler doch nicht kümmern oder ?

Wesentlich ist, der Fahrlehrer kann (darf !) nicht 2 Verkehrslagen/Fahrzeuge gleichzeitig im Blick haben und deren Fahrweise überwachen. Er müsste ja beiden Schülern Anweisungen geben, Verkehrssituation überblicken und auf besondere Dinge hinweisen.
Aus gutem Grund ist das nur für 1 Schüler möglich und zulässig.

Sprich den Fahrlehrer darauf ,ggf. müsste man sich an die Verkehrsbehörde wenden.

MfG
duck313

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Und ob mich das kümmern würde, wäre ich der am Steuer des Fahrschulautos sitzende Schüler, wenn der vor mir fahrende Mopedfahrer stürzt, ich ihn anfahre weil zu spät gebremst und die Vers. den Schadensverlauf prüft.
Dann feststellt was da gelaufen ist und jegliche Zahlung verweigert. ramses90

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Hallo und vielen Dank für die Einschätzung. Da sich der Fahrschüler in dieser Fahrschule nach bestandener Theorieprüfung aber vor allem in der Praxis äußerst unwohl gefühlt hat, hat er bereits die Fahrschule gewechselt. Obiges war einer der Gründe. Letztlich wird er die Sache wohl auf sich beruhen lassen, es hätte ihn einfach nur interessiert, wie hierzu die Sachlage ist.

Nochmals vielen Dank
pflaume

Servus,

lies doch mal § 2 Abs 15 StVG. Solange der Fahrschüler keine Fahrerlaubnis besitzt, kann ihm das links am Allerwertesten vorbeigehen.

Schöne Grüße

MM

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Ich weiß zwar, dass du zart besaitet bist, aber auch hier muss ich ziemlich deutlich „Unfug“ schreiben.
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer an die Geschädigten.

Das war selbst vor 40Jahren schon üblich.
Ein Fahrschüler mit Motorrad und einer mit Fahrlehrer im Auto.
Oder eine 100km Überlandfahrt mit 2Fahrschülern auf Motorrädern und der Fahrlehrer auf seinem eigenem hinterher oder vorweg.
Natürlich gab es so etwas nicht während der ersten Fahrstunden, sondern erst kurz vor der Prüfung.
Obwohl, es waren ja insgesamt nur 3 oder 4Fahrstunden gewesen.:stuck_out_tongue_winking_eye:
Gruß
Jürgen

Mein Fahrlehrer (vor 30 jahren) sagte, dass so eine Art „Doppelausbildung“ strikt verboten sei.
Ich halte das auch für nachvollziehbar, finde aber keine gesetzliche Regelung.

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Autobahn, Nachtfahrt und welche noch :slight_smile: ?

Hallo nochmal, habe selbst nochmal gegoogelt und etwas gefunden, allerdings von 2012. Fahrschüler-Ausbildungsordnung §5 Absatz 8:
„(8) Die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrunterricht für mehrere Fahrschüler ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn er durch mehrere im gleichen Fahrzeug sitzende Fahrlehrer erteilt wird.“

Viele Grüße

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Seit wann ist ein Verursacher (der den Mopedfahrer anfährt) denn ein Geschädigter? Wenn, dann höchstens in Deinen, manchmal recht seltsam anmutenden Auslegungsversuchen. ramses90

Das spielte damals 1980 noch keine rolle.
Ich/wir hatte/n schon Fahrerfahrung auf 50er und der Fahrlehrer kannte eh alle aus unserem Dorf.

Meine Motorrad-Fahrausbildung war damals innerhalb von 2 tagen erledigt, und nach der Prüfung hätte ich mir gleich eine 100Ps maschine zulegen können.
Heutzutage undenkbar, und gut war es auch nicht für alle gewesen.
Aber bei der Prüfung mußte man fehlerfrei „8ten“ fahren können und dann wars auch gut.
Gruß
Jürgen

Vielleicht solltest du mal klarstellen, wer da welche Zahlung verweigert. Ich habe den Verdacht, dass es da ein Missverständnis gibt.

Was ich übrigens wegen fehlendem Zusammenhang des Satzes durchaus verstehen könnte. Mir geht es nämlich genauso.

doch, bereits 1979 musste ich für die Prüfung Nachtfahrt und Autobahnfahrt nachweisen. Ich selber hab „natürlich“ grob geschätzt 1.700 Stunden mehr gebraucht, aber die Jungs vom Dorf, die schon ausgiebig vorher auf Feldwegen geübt hatten und vor allem die Bauernsöhne, die mit dem IVer Führerschein Traktorgespanne fuhren, brauchten tatsächlich bloß die mindestens nachzuweisenden Fahrstunden. (War auch irgendeine Zahl, aber die weiß ich nimmer.)

Ja, so was hab ich in der Sammlung innerer Bilder, die ich nicht vergessen werde: Wir waren mit dem KTW zu einem Unfall geholt worden, um die damals noch recht raren RTW und NAW zu sparen, weil es eh ziemlich klar war, dass es niemanden mehr zu retten gab. Als freundliche Geste gegenüber der Polizei, die noch unterwegs war, haben wir dem Moppedfahrer, den es auf seiner 1100er Maschine (Moppeds mit über 1.000 Kubik waren ziemlich neu auf dem Markt) aus einer langgezogenen Kurve getragen hatte und der dabei so ungünstig geflogen war, dass ihn die Leitplanke regelrecht geköpft hatte, die Papiere abgenommen - das Datum war auffallend, es war sein achtzehnter Geburtstag. Der Herr Papa hatte ihm offensichtlich den Ier Führerschein und die schwerste erhältliche Maschine zur Volljährigkeit geschenkt. Ich möchte nicht in dessen Haut stecken.

Schöne Grüße

MM

Du behauptest, die Versicherung würde jegliche Zahlung verweigern.
Das ist falsch.
Der Geschädigte bekommt sein Geld.
Der Verursacher bekommt kein Geld.

In den 70/80er Jahren war es generell kein Problem mit einem Motorrad zu Tode zu kommen.
Nicht angepaßte oder überhöhte Geschwindigkeit war bei uns eher selten dabei.
Ausgeklappte Seitenständer , Fahrwerkschwächen, Fehler von anderen usw. schon eher.
Wir fühlten uns zwar unverwundbar. :thinking: aber Respekt vor hohen Motorleistungen hatten wir durchaus.
Heutzutage ist man mit fast doppelter Vmax sicherer unterwegs als in den 70ern.
Aber, wir kommen vom Thema ab.
Gruß Jürgen