doch, bereits 1979 musste ich für die Prüfung Nachtfahrt und Autobahnfahrt nachweisen. Ich selber hab „natürlich“ grob geschätzt 1.700 Stunden mehr gebraucht, aber die Jungs vom Dorf, die schon ausgiebig vorher auf Feldwegen geübt hatten und vor allem die Bauernsöhne, die mit dem IVer Führerschein Traktorgespanne fuhren, brauchten tatsächlich bloß die mindestens nachzuweisenden Fahrstunden. (War auch irgendeine Zahl, aber die weiß ich nimmer.)
Ja, so was hab ich in der Sammlung innerer Bilder, die ich nicht vergessen werde: Wir waren mit dem KTW zu einem Unfall geholt worden, um die damals noch recht raren RTW und NAW zu sparen, weil es eh ziemlich klar war, dass es niemanden mehr zu retten gab. Als freundliche Geste gegenüber der Polizei, die noch unterwegs war, haben wir dem Moppedfahrer, den es auf seiner 1100er Maschine (Moppeds mit über 1.000 Kubik waren ziemlich neu auf dem Markt) aus einer langgezogenen Kurve getragen hatte und der dabei so ungünstig geflogen war, dass ihn die Leitplanke regelrecht geköpft hatte, die Papiere abgenommen - das Datum war auffallend, es war sein achtzehnter Geburtstag. Der Herr Papa hatte ihm offensichtlich den Ier Führerschein und die schwerste erhältliche Maschine zur Volljährigkeit geschenkt. Ich möchte nicht in dessen Haut stecken.
Schöne Grüße
MM