Ist es gesetztlich erlaubt, trotzt einer gültigen Fahrerlaubnis Fahrstunden zu nehmen?
(Z.B. wenn jemand noch in der Probezeit wegen längerer Krankheit das Autofahren etwas verlernt hat).
Wie läuft es mit der Versicherung - braucht derjenige wieder einen Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule abschließen?
Was ist, wenn er dann in der Fahrstunde z.B. bei Rot über die Ampel fährt - muss er dann zum Aufbauseminar oder ist der Fahrlehrer wieder der „verantwortliche Fahrzeugführer“?