Fahrstunden nehmen trotzt Führerschein

Ist es gesetztlich erlaubt, trotzt einer gültigen Fahrerlaubnis Fahrstunden zu nehmen?
(Z.B. wenn jemand noch in der Probezeit wegen längerer Krankheit das Autofahren etwas verlernt hat).

Wie läuft es mit der Versicherung - braucht derjenige wieder einen Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule abschließen?
Was ist, wenn er dann in der Fahrstunde z.B. bei Rot über die Ampel fährt - muss er dann zum Aufbauseminar oder ist der Fahrlehrer wieder der „verantwortliche Fahrzeugführer“?

Natürlich kann man Fahrstunden nehmen,das ist nur eine Frage des Geldbeutels :smile:

Verantwortlicher Fahrzeugführer ist in dem Falle dann natürlich der Fahrlehrer.

Hi.

Ja, das geht. Um alles weitere, wie die Versicherung und den ganzen Kram, weiss wohl die Fahrschule. Es wird übrigens sogar empfohlen, alle paar Jahre mal einen Auffrischungskurs zu machen, da sich die Gesetze und Regeln auch ab und zu mal ändern.

MfG,
TheSedated

Verantwortlicher Fahrzeugführer ist in dem Falle dann
natürlich der Fahrlehrer.

Hallo,

wie kommst Du da drauf?

Es ist keine Ausbildung im Sinn das eine Fahrerlaubnis erworben wird. Deshalb ist jeder der eine Fahrerlaubnis besitzt auch selbst verantwortlich was er am Steuer macht.

Mal davon abgesehen ist es recht sinnvoll, wenn Unsicherheiten bestehen, nochmal unter Anleitung zu üben.

Gruß

Nostra

Verantwortlicher Fahrzeugführer ist in dem Falle dann
natürlich der Fahrlehrer.

Nein, denn der „Fahrschüler“ besitzt ja bereits eine Fahrerlaubnis.

Siehe §2StVG

_(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. _

Im Umkehrschluss:
Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt ist dann natürlich auch der verantwortliche Fahrzeugführer.

Gruß Crack

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Klar, kannst Du Fahrstunden nehmen. Du brauchst keinen Ausbildungsvertrag, sicher einen nur über 5-10 Stunden. Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der Fahrlehrer. Gute Fahrt

Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der Fahrlehrer.

Ich dachte das hatten wir zwischenzeitlich geklärt das dem nicht so ist?
Siehe StVG §2 Abs.15

Gruß Crack

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Ihr Juristen immer mit Euren Gesetzen. Geht doch in ein Expertenforum…

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Ihr Juristen immer mit Euren Gesetzen. Geht doch in ein
Expertenforum…

Deine Kritik geht am Thema vorbei.
Wie kann man etwas besser belegen als mit einer festgeschriebenen und nachlesbaren Regelung?

Gruß Crack

Oh Mann. ZWINKER!!!

kann sein, das du das riesen ironieschild übersehen hast? spätestens bei dem wort „experternforum“ hättest du den braten richen müssen :wink:

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http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/…

http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/…

Gibt es auch eine Info dazu was mir das sagen soll?

Gruß Crack

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http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/…

Gibt es auch eine Info dazu was mir das sagen soll?

na, ganz einfach: DU sollst ihm das vorlesen. alleine kann er nicht…