Neulich hatten wir mal eine debatte im Clubhaus.
Ich habe zb. mehrere Fahrzeuge (Autos und Motorräder, Liebhaberstücke) die mehr oder weniger unregelmäßig bewegt werden.
Ab und zu würde auch mal ein Familienmitglied oder bekannter die Fahrzeuge bewegen.
Nun wird ein leichter Verkehrsverstoß begangen und ich würde dazu die aussage verweigern was im allgemeinen ja zu der Auflage kommen könnte ein Fahrtenbuch über einen gewissen Zeitraum zu führen.
1)Das gilt doch nur für das jeweilig aufgefallene Fahrzeug. Oder?
2)Da mehrere Fahrzeuge vorhanden wären besteht ja die möglichkeit das aufgefallene Fahrzeug in dem Zeitraum der Fahrtenbuchpflicht überhaupt nicht mehr zu benutzen, so das keinerlei eintrag im Fahrtenbuch erfolgen würde.
Könnte das dann weitere Konsequenzen geben?
Gruß
Jürgen