Fahrtenbuch bei mehreren Fahrzeugen

Neulich hatten wir mal eine debatte im Clubhaus.

Ich habe zb. mehrere Fahrzeuge (Autos und Motorräder, Liebhaberstücke) die mehr oder weniger unregelmäßig bewegt werden.
Ab und zu würde auch mal ein Familienmitglied oder bekannter die Fahrzeuge bewegen.
Nun wird ein leichter Verkehrsverstoß begangen und ich würde dazu die aussage verweigern was im allgemeinen ja zu der Auflage kommen könnte ein Fahrtenbuch über einen gewissen Zeitraum zu führen.
1)Das gilt doch nur für das jeweilig aufgefallene Fahrzeug. Oder?
2)Da mehrere Fahrzeuge vorhanden wären besteht ja die möglichkeit das aufgefallene Fahrzeug in dem Zeitraum der Fahrtenbuchpflicht überhaupt nicht mehr zu benutzen, so das keinerlei eintrag im Fahrtenbuch erfolgen würde.
Könnte das dann weitere Konsequenzen geben?
Gruß
Jürgen

1)Das gilt doch nur für das jeweilig aufgefallene Fahrzeug. Oder?

Nicht unbedingt, siehe: §31a StVZO Fahrtenbuch

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

2)Da mehrere Fahrzeuge vorhanden wären besteht ja die
möglichkeit das aufgefallene Fahrzeug in dem Zeitraum der
Fahrtenbuchpflicht überhaupt nicht mehr zu benutzen, so das
keinerlei eintrag im Fahrtenbuch erfolgen würde.
Könnte das dann weitere Konsequenzen geben?

Wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird muss auch kein Fahrtenbuch geführt werden.

Eine Fahrtenbuchauflage ist eine Ermessensentscheidung. Sie kann schon nach einer OWi bei der man den Fahrer nicht ermitteln konnte angeordnet werden, in der Regel wird das aber erst beim zweiten oder dritten derartigen Verstoß geschehen.

Gruß Crack

Dankeschön