Hallo,
angenommen man wurde geblitzt und dieses Vergehen ist dank Postfehlern und ähnlichem schon in 10 Tagen verjährt, kann man dann einem Fahrtenbuch entgehen, indem man einen Tag nach der Verjährung der Polizei den Fahrer mitteilt?
Weil ein Fahrtenbuch kommt doch eigentlich nur in Frage, wenn der Fahrer nicht festgestellt werden konnte?
Wäre also heute der Anhörungsbogen erst gekommen mit dem Foto und man schickt diesen mit den richtigen Angaben so zurück, dass die Polizei ihn erst nach der Verjährung bekommt würde es doch funktionieren oder?
Danke schonmal im Vorraus für die Antworten
Hallo!
Hast Du diesen Quatsch schon mal geschrieben? Kommt mir bekannt vor.
Von der Polizei kommt N I C H T S und deshalb kann man auch gegenüber der Polizei nichts angeben. Und Polizei schreibt auch nicht das Führen eines Fahrtenbuches vor.
MfG
duck313
Ja ich habe diesen „Quatsch“ schon mal geschrieben, nur ging es damals um ein etwas anderes Problem und die Frage mit dem Fahrtenbuch wurde damit beantwortet, dass es erst bei mehrmaligen Vergehen in Frage kommt.
Aber zu dem Fahrtenbuch hab ich eben schon auch viele Berichte gelesen, wo eins auferlegt wurde, obwohl so ein Vergehen zum ersten mal begangen wurde.
Aber wenn das Fahrtenbuch nicht von der Polizei kommt, von wem dann und kann man mit dieser „Strategie“ einem entgehen?
Hallo,
es gibt einen hundert Prozent sicheren Weg zur Vermeidung der Auflage eines Fahrtenbuches…
sich an die Verkehrsregeln halten…
Entgegen deiner rechtsirrgen Auffassung und reinem Hörensagen gilt: Kann nach einem Verkehrsverstoß, der mit mindestens einem Punkt zu bewerten ist, die Verwaltungsbehörde den Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht innerhalb der Verjährungsfrist ermitteln, so darf nach einer Ermessensentscheidung dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Damit wäre deine „Strategie“ schon am Ende
Diese überaus lästige Auflage soll nämlich gerade sicherstellen, dass die Ahndung erwartbar künftiger Verkehrsverstöße nicht erneut an der mangelnden Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung scheitert
G imager
FB wird von der zust. Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
deine „Taktik“ hilft da nicht.
Ob und wann die Behörde ein FB anordnet, ist in ihr Ermessen gestellt.
d.h.: manche erst nach mehrmaligem Verstoß, andere schon nach dem Ersten