Fahrtenbuch: Tanken auf Privatfahrten? und Geschäftsfahrten mit Privatanlass gemischt

hallo,
wenn jemand selbständig ist und per fahrtenbuch seine geschäftsfahrten bzw. privatfahrten nachweist (und nicht per 1% regelung), wie verhält sich das eigentlich bei folgenden situationen:

  1. tanken bei privaten fahrten.
    wenn man privat unterwegs ist und dann tankt, ist das „in ordnung“?
    meiner meinung nach ja, oder?
    habe mal gehört, dass ein fahrtenbuch für nichtig erklärt wurde, weil die tankfahrt nicht angegeben wurde. kann aber auch sein, dass sie gar nicht angegeben wurde und nicht im rahmen einer privatfahrt nachvollziehbar war.

  2. was ist mit geschäftlich/privaten anlässen, die gemischt sind.
    beispiel: einladung zum geburtstag eines freundes, der auch kunde ist.
    man fährt vorher hin, um noch ein paar geschäftliche sachen zu bereden und feiert danach.
    ist das nun privat oder geschäftlich anzugeben?

habe mal gehört, dass ein fahrtenbuch für nichtig erklärt
wurde, weil die tankfahrt nicht angegeben wurde.

wenn man die kosten für den betrieb anhand des fahrtenbuches ermittelt, dann müssen auch alle tankungen rein, denn sonst passt ja aufteilungsmassstab nicht mehr am ende.

kann aber
auch sein, dass sie gar nicht angegeben wurde und nicht im
rahmen einer privatfahrt nachvollziehbar war.

wackeliger ritt m.e.

  1. was ist mit geschäftlich/privaten anlässen, die gemischt
    sind.
    beispiel: einladung zum geburtstag eines freundes, der auch
    kunde ist.

sachgerechte schätzung.

man fährt vorher hin, um noch ein paar geschäftliche sachen zu
bereden und feiert danach.
ist das nun privat oder geschäftlich anzugeben?

warum nicht fifty/ fifty

gruß inder

habe mal gehört, dass ein fahrtenbuch für nichtig erklärt
wurde, weil die tankfahrt nicht angegeben wurde.

wenn man die kosten für den betrieb anhand des fahrtenbuches
ermittelt, dann müssen auch alle tankungen rein, denn sonst
passt ja aufteilungsmassstab nicht mehr am ende.

kann aber
auch sein, dass sie gar nicht angegeben wurde und nicht im
rahmen einer privatfahrt nachvollziehbar war.

wackeliger ritt m.e.

was ist damit gemeint?
also ist tanken während einer privatfahrt ok?

  1. was ist mit geschäftlich/privaten anlässen, die gemischt
    sind.
    beispiel: einladung zum geburtstag eines freundes, der auch
    kunde ist.

sachgerechte schätzung.

man fährt vorher hin, um noch ein paar geschäftliche sachen zu
bereden und feiert danach.
ist das nun privat oder geschäftlich anzugeben?

warum nicht fifty/ fifty

ist nur die frage, wie man das darstellen soll?
halbe kilometer als geschäftsfahrt anlegen?
nur hinfahrt als geschäftsfahrt anlegen?

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habe mal gehört, dass ein fahrtenbuch für nichtig erklärt
wurde, weil die tankfahrt nicht angegeben wurde.

wenn man die kosten für den betrieb anhand des fahrtenbuches
ermittelt, dann müssen auch alle tankungen rein, denn sonst
passt ja aufteilungsmassstab nicht mehr am ende.

kann aber
auch sein, dass sie gar nicht angegeben wurde und nicht im
rahmen einer privatfahrt nachvollziehbar war.

wackeliger ritt m.e.

was ist damit gemeint?
also ist tanken während einer privatfahrt ok?

im prinzip ja. allerdings habe ich schon gesehen, dass fahrtenbücher verroppt wurden, weil die tankbelege nicht mit den eintragungen im fahrtenbuch kongruent waren. allerdings, wenn ich nochmal richtig spekulier, dann sollte eigentlich nix dagegen sprechen, wenn man während der privatfahrten tankt. wobei dann die einfahrt und ausfahrt an der tanke wiederum teilweise betrieblich veranlasst wäre.

  1. was ist mit geschäftlich/privaten anlässen, die gemischt
    sind.
    beispiel: einladung zum geburtstag eines freundes, der auch
    kunde ist.

sachgerechte schätzung.

man fährt vorher hin, um noch ein paar geschäftliche sachen zu
bereden und feiert danach.
ist das nun privat oder geschäftlich anzugeben?

warum nicht fifty/ fifty

ist nur die frage, wie man das darstellen soll?
halbe kilometer als geschäftsfahrt anlegen?

so würde ich es machen, ja.

gruß inder

Hallo!

Man darf definitiv auf einer Privatfahrt tanken. Das Kfz ist entweder betrieblich oder privat, das entscheidet sich an der Höhe der einzelnen Nutzungsanteile. Die Versteuerung der Privatnutzung erfolgt entweder über 1%-Regelung oder Fahrtenbuch. Wo ich wann tanke ändert an beiden Konstellationen nichts.

Es gibt regelmäßig Streit darüber, ob ich die Kfz-Kosten z.B. einer längeren Urlaubsfahrt absetzen kann. Man fährt zum Beispiel nach Spanien muss auf der Hin- und Rückfahrt 2-3 mal tanken. Kann man das absetzen? Der Tankvorgang ist ja rein privat veranlasst. Es gibt Prüfer, die der Meinung sind das das keine Kosten sind (m.E. nicht korrekt). Aber das ist kein Grund das ganze Fahrtenbuch zu verroppen.

Wenn ein Kollege das Fahrtenbuch „verroppt“ bekam deswegen, dann lag das mit Sicherheit an anderen Dingen. Vielleicht hat er an dem Tag nur eine Privatfahrt von 15 km eingetragen aber die Tankstelle lag 30 Kilometer vom Abfahrtsort weg…

Fahrtenbücher werden meißt „verroppt“ weil sie nicht ordentlich geführt werden. Es gibt immer wieder so Schlaumeier, die setzen sich einmal im Jahr hin und schreiben ihr Fahrtenbuch ohne sich auch nur irgendwie Gedanken zu machen, dass sie das ganze Jahr über Spuren hinterlassen. Mit Spuren meine ich, dass man an den Tankbelegen sehen kann wo und wann getankt wurde, dass man an Reparatur- und Reifenrechnungen den Kilometerstand erkennen kann und auch sonst an Hand anderer Belege erkennbar ist, wo sich der Fahrer „bewegt“ hat. Wenn man dann also drauf losschreibt ohne die ganzen Spuren zu beachten, dann wird das nichts werden.

Gruß

derschwede77

Es gibt regelmäßig Streit darüber, ob ich die Kfz-Kosten z.B.
einer längeren Urlaubsfahrt absetzen kann. Man fährt zum
Beispiel nach Spanien muss auf der Hin- und Rückfahrt 2-3 mal
tanken. Kann man das absetzen? Der Tankvorgang ist ja rein
privat veranlasst. Es gibt Prüfer, die der Meinung sind das
das keine Kosten sind (m.E. nicht korrekt).

wenn ich das rauswerfe aus der ermittlung der gesamtkosten des fahrzeuges (explizit bei der fahrtenbuchmethode, bei der 1% regel sieht es m.e. nochmal anders aus), dann passt auch mein aufteilungsmassstab nicht mehr. dann müsste ich auch die komplette urlaubsfahrt aus den fahrtenbuch nehmen. das wiederum führt dann dazu, dass aus den anderen kosten (afa, steuer, vers. rep.) der private anteil zu gering bemessen würde.

im ergebnis müssen bei der fahrtenbuchmethode immer alle kosten und alle fahrten rein, sonst gibt es murks.

ich denke bei obigem thema „tanken im urlaub“ geht es um die 1% regel. ansonsten können die prüfer nicht rechnen…

Wenn ein Kollege das Fahrtenbuch „verroppt“ bekam deswegen,
dann lag das mit Sicherheit an anderen Dingen. Vielleicht hat
er an dem Tag nur eine Privatfahrt von 15 km eingetragen aber
die Tankstelle lag 30 Kilometer vom Abfahrtsort weg…

die tankbelege passten nicht zu den eintragungen im fahrtenbuch. richtig.

Fahrtenbücher werden meißt „verroppt“ weil sie nicht
ordentlich geführt werden. Es gibt immer wieder so
Schlaumeier, die setzen sich einmal im Jahr hin und schreiben
ihr Fahrtenbuch ohne sich auch nur irgendwie Gedanken zu
machen, dass sie das ganze Jahr über Spuren hinterlassen. Mit
Spuren meine ich, dass man an den Tankbelegen sehen kann wo
und wann getankt wurde, dass man an Reparatur- und
Reifenrechnungen den Kilometerstand erkennen kann und auch
sonst an Hand anderer Belege erkennbar ist, wo sich der Fahrer
„bewegt“ hat. Wenn man dann also drauf losschreibt ohne die
ganzen Spuren zu beachten, dann wird das nichts werden.

sehr richtig. wenn ich solche fahrtenbücher bekomme, dann gebe ich sie zurück und sage, man möge mir die ergebnisse des buches schriftlich mitteilen und das pamphlet wieder mit nach hause nehmen…

gruß inder

steuerberater anrufen und nachfragen

sehr kompliziert

oder finanzamt anrufen und nachfragen

köstlich…

oder admin anrufen, damit der shit endlich mal ein ende hat…

Hallo,
tut mir leid, da weiß ich nichts. Ich bin für eine solche Frage kein Experte. Viel Erfolg!

Gruß Retep47

  1. Tankfahrten sind i. s. R. immer betireblich veranlasst und müssen selbstverständlich immer angegeben werden.

  2. Es kommt darauf, was im Vordergrund steht. Ist der Besuch hauptsächlich betrieblich oder privat veranlasst. Im übrigen lässt sich wohl kaum vom FA nachvollziehen, wenn nach einer betrieblichen Beratung anschließend eine private Veranstaltung stattfindet. Selbst der Besuch eines Geschäfstsfreundes an dessen Geburtsta kann vordergründig betrieblich veranlasst sein, insbesondere dann, wenn man ohnehin schon aus betrieblichem Grund da ist.

Hallo,

also meiner Meinung nach, muss der private Anteil bei maximal 10% liegen, damit das Finanzamt die KFZ-Kosten noch für betrieblich veranlasst sieht.

Wenn bei einer „privaten“ Fahrt getankt wird, dürfte das völlig in Ordnung sein.

Die Fahrt zum Kunden (!)  aus geschäftlichem Anlass wird dokumentiert. Dass er nun zufällig auch noch Geburtstag hatte  und der Freund ist usw. erscheint nicht im Fahrtenbuch. Ist also völlig unproblematisch.

Die schriftliche Dokumentation muss (natürlich wahrheitsgemäß sein, aber vor allem muss sie dem prüfenden Finanzbeamten logisch und plausibel sein. Das war`s.

Alles Gute.
Iris