Fahrtenbuch: Tankstopp als Fahrtunterbrechung eintragen?

Hallo liebe Fachleute,

angenommen ein Arbeitnehmer möchte ein „sauberes“ Fahrtenbuch führen, wie verhielte es sich in diesem Fall:

Arbeitnehmer fährt morgens von zu Hause erst an die direkt am Weg gelegene Tankstelle und dann weiter ins Büro.

Wäre es dann richtig eine Fahrt „Wohnung-Arbeitsstelle“ einzutragen und den Tankstopp nur im Textfeld zu bemerken (zB mit „Tankstopp Nr. 4“ (die Nummer steht dann auf der Quittung)) oder müssen es zwei Fahrten sein (eine Fahrt zur Tankstelle und eine von der Tankstelle ins Büro)? Wenn Letzteres: wie würden die beiden Fahrten benannt, sind das dann beides dienstliche Fahrten?

Wäre ja schade wenn dem imaginären Arbeitgeber sein theoretisches Fahrtenbuch dadurch nicht anerkannt werden würde…

Danke schon mal

ich führe ein F-Buch wo ich „nur“ die Liter eintrage die ich tanke. Außerdem weisen wir solche Fahrtunterbrechungen nicht extra aus. Das FA hat nix dagegen.
Rechtlich wüsste ich jetzt nicht wie man einen solchen Tankstopp-Eintrag auf dem Weg zwischen Arbeit und Wohnung, oder anderen Arten von Wegebetitelungen, betiteln könnte. Das Gesetz kennt bei so was eigentlich nur Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung.

Also ein Eintrag und gut ist.

Hallo!

Genau so. Es ist nur eine Tour, ob man an der Tankstelle gehalten hat oder nicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Fahrer unterwegs anhält, um an einen Baum zu pinkeln. Die Pinkelpause taucht nicht im Fahrtenbuch auf. Auch nicht das kurze Parken, um auf dem Weg noch einen privaten Einkauf zu erledigen.

Gruß
Wolfgang

Das Tanken gehört in diesem Fall zum Arbeitsweg, also zur Fahrt zur Arbeitsstelle! Auch wenn zum Tanken ein minimaler Umweg wie zum Beispiel eine Seitenstraße angefahren werden muss.

Wie in jedem anderen Fall, in dem sich ein Arbeitnehmer von zu Hause ins Büro begibt, auch.

§ 9 (1) Nr. 4 Satz 2 EStG sagt ja: „Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag…eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung … anzusetzen…

In Satz 4 dann wird erklärt, was man unter „Entfernung“ zu verstehen hat, nämlich „die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Sicherlich wirst du zustimmen, dass sich die Entfernung nicht ändert, wenn man tankt. Sie ändert sich auch nicht, wenn man zur Arbeit sackhüpft statt mit dem Auto zu fahren.

Ein Fahrtenbuch ist ebensowenig in irgendeiner Weise maßgeblich. Die Entfernung ist dann immer noch dieselbe.

Ich nehme an, dass du dich vertippt hast und der Arbeitnehmer gemeint ist.

Das Fahrtenbuch wird niemand anschauen wollen, wozu auch? Die Entfernung steht ja fest.