Liebe User,
Herr Müller ist im Außendienst tätig, hat also keine regelmäßige Arbeitsstätte. Seine Firma stellt ihm ein Fahrzeug zur Verfügung, dass er auch privat nutzen darf. Sämtliche Kosten trägt seine Firma (auch Kraftstoff). Das Fahrzeug wird mit 1% des Neuwertes monatlich versteuert (1% Regelung). Herr Müller fährt nur einige Male pro Jahr zum Firmensitz.
Da Herr Müller recht wenig privat fährt (ca. 15.000 von insg. 70.000 km pro Jahr) hat sich in den vergangenen Jahren immer das Führen eines Fahrtenbuchs gelohnt. Bei der Lohnsteuererklärung (mit Wiso Steuer) konnte er dann sämtliche angefallenen Kosten für das Fahrzeug angeben (Leasing, Versicherung, Steuer, Kraftstoff) und in der Wiso-Software eine Umwandlung der 1%-Regelung in die Fahrtenbuch-Regelung vornehmen, sodass er eine Steuerrückzahlung bekommen hat.
Bei der Steuererklärung für 2013 mit Wiso Steuer hat Herr Müller das Formular „1%-Regelung vs. Fahrtenbuch“ ausgefüllt. Daraufhin gab das Programm den Hinweis aus, dass ihm das Fahrtenbuch günstiger käme. Bei der Berechnung der Steuerrückzahlung /-nachzahlung machte es jedoch keinen Unterschied.
1.) Was hat Herr Müller falsch gemacht?
Außerdem hat Herr Müller gehört, dass für Außendienstler ab sofort der tägliche Weg zum ersten Kunden als „Fahrt zur Arbeitsstätte“ gewertet werden soll.
2.) Wird sich der Aufwand des Führens eines Fahrtenbuchs auch weiterhin lohnen?
Kann man überhaupt schon etwas dazu sagen?
Danke!!!