Hallo,
A ist Halter eines Kfz. Dieses wurde wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt, die Übertretung war aber gering und lag nur im Verwarnungsgeldbereich. A bekam einen Zeugenfragebogen per Post, hat aber nicht reagiert. Jetzt steht die Polizei bei ihm vor der Tür und fragt, ob er die Person auf dem Bild kennt. A macht dazu keine Aussage. Riskiert A nun, eine Fahrtenbuchauflage zu bekommen, oder wäre dies aufgrund der Geringfügigkeit der Tat (Verwarnungs- statt Bußgeld, keine vorherigen ähnlichen Fälle) unverhältnismäßig und deshalb nicht möglich?
Danke.