Hallo Experte(n),
folgender Fall. Ein Arbeitnehmer ist Vertriebler im Außendienst, im Vertrag steht als Arbeitsstelle „Home Office“. Dieser Arbeitnehmer ist mit seinem Privat-PKW öfter auf Dienstreise und erhält 30 cent/km für die dienstliche Wegstrecke.
Was heißt das jetzt für die Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers? Die Fahrtgelderstattung hat der Arbewitnehmer direkt überwiesen bekommen. Sie taucht nicht auf dem Lohnzettel auf.
Muss der Arbeitnehmer den Betrag nachträglich als geldwerten Vorteil in die Stuererklärung einfließen lassen? Kann er die Dienstfahrten noch als Dienstreise in die Werbungskosten übertragen?
Danke und Gruß,
Tom