Mein Sohn hat 5 Monate in Österreich als LKW-Fahrer gearbeitet. Er war auch während dieser Zeit in Österreich polizeilich gemeldet. Von seinem wohnort bis zu seiner Arbeitsstelle hatte er rund 80 km zu fahren. Mich würde nun interessieren, wie er nun die angefallenen Fahrtkosten, sowie Verpflegungskosten geltend machen kann. Da er die restlichen 7 Monate in Deutschland tätig war ist a die einkommensteuererklärung in Deutschland abzugeben.
Vieleicht hat jemend einen Rat was hier zu tunt ist.
Vielen dank für Eure Antworten.
Sorry, das gehört nicht in meine Fachgebiete, diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
nicht mein gebiet, ev. ist das ein fehl-anfrage? ich bin kein steuerexperte hier?!
grüße
Tja, da hat er (Dein Sohn) wohl ein wenig `was versäumt.
Eine „Rückerstattung von Fahrkosten“ gibt es in Österreich nicht, wohl aber eine „Reduzierung der Steuerlast“, vulgo „Pendlerpauschale“, und diese ist (bzw. wäre gewesen) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt (also in Österreich) zu beantragen, wodurch sich seine monatliche (in Österreich abgeführte) Lohnsteuer um einen Fixbetrag reduziert (hätte).
Eine „Berücksichtigung von Verpflegskosten“ findet in Österreich nicht statt, dafür werden in Österreich (vom Arbeitgeber) sogenannte „Diäten“ (teilweise steuerfrei, angeführt auf dem Lohnzettel, vgl. Deutschland „Spesen“) für LKW-Fahrer bezahlt.
„Diäten“ werden monatlich ausbezahlt, „Pendlerpauschale“ wird entweder monatlich (bei der Berechnung der Lohnsteuer) berücksichtigt oder vermittels eines sogenannten „Lohnsteuerausgleiches“ jährlich beim (österreichischen) Finanzamt geltend gemacht. Wenn Dein Sohn diesen „Ausgleich“ in Deutschland vornimmt, so verzichtet er also auf eine Refundierung in Österreich; doppelt kassieren geht nicht.
Eventuell ließe sich (in Österreich) ein sogenannter „Diätenausgleich“ (Sonderform, bzw. spezieller Teil des „Lohnsteuerausgleiches“, Voraussetzung : Führung eines speziellen Fahrtenbuches) beantragen, allerdings nur, wenn der Antragsteller auch tatsächlich in Österreich Lohnsteuer bezahlt hat; diesbezüglich empfiehlt sich Rücksprache mit einem österreichischen Steuerberater, bzw. einer Auskunftstelle des ehemaligen österreichischen Finanzamtes.
Gruß
nicolai