Hallo,
darf die Zeit für Anfahrt und Abfahrt eines Handwerkers in der Höhe seines in Rechnung gebrachten Stundenlohns berechnet werden?
Hallo,
darf die Zeit für Anfahrt und Abfahrt eines Handwerkers in der Höhe seines in Rechnung gebrachten Stundenlohns berechnet werden?
Ja, wenn das vorher so vereinbart wurde. (Seite 27 der kleingedruckten AGB)
Hallo!
Was schreibt z.B. die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „test“ dazu ?
„Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten“
"Oft erscheint die Position Fahrt- oder Wegezeit auf der Rechnung. Damit ist die Zeit für An- und Abfahrt gemeint, die natürlich berechnet werden darf. Viele setzen dafür einen um etwa 10 Prozent niedrigeren Stundensatz an als für die Arbeitszeit.
Tipp: Widersprechen Sie, wenn Fahrtzeit und Arbeitszeit mit dem gleichen Wert berechnet werden. Lenkt der Handwerksbetrieb nicht ein, wird es aber eng. Die Gerichte entscheiden in dieser Frage nicht einheitlich. Einen Prozess sollten Sie nur riskieren, wenn Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage gibt."
MfG
duck313
Warum nicht?
Die Mitarbeiter bekommen auch nicht weniger Lohn, wenn sie den Bulli beladen oder zum Kunden fahren.
Weil ich seit Jahrzehnten gewohnt bin, dass eine Fahrtkostenpauschale von z. B. 15 oder 25 Euro (da war schon teuer) berechnet wird.
PS
Das war der Kommentar auf DrSoon. Das war ei Fehlklick von mir.