Hallo,
ich habe mal eine Frage zu der Fahrtkostenerstattung bei einer Umschulung/beruflichen Weiterbildung.
Wird dabei nur die einfache Strecke erstattet, oder Hin- und Rückweg?
Ein Berater der „Agentur für Arbeit“ meinte es werden beide Wege gezahlt, auf der Homepage der Arbeitsagentur habe ich folgendes gelesen:
- Fahrkosten können übernommen werden für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte(Pendelfahrten),
- Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung
der einfachen Fahrstrecke maßgebend. - Pendelfahrten sind solche Fahrten, die der AN an Tagen mit Unterricht, praktischer Unterweisung oder zur Teilnahme an einer Prüfung auf den Wegen zwischen
* Wohnung und Bildungsstätte(n),
* auswärtiger Unterbringung und Bildungsstätte(n),
* Arbeitsstelle und Bildungsstätte(n),
* einer Bildungsstätte und einer anderen Bildungsstätte
jeweils für eine Hin- und Rückfahrt an einem Tag durchführt."
Im Internet habe ich aber auch viel gelesen, das nur eine Strecke erstattet wird.
Was stimmt denn nun?
Gruß
monoa