Fahrtkosten bei Umschulung

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu der Fahrtkostenerstattung bei einer Umschulung/beruflichen Weiterbildung.

Wird dabei nur die einfache Strecke erstattet, oder Hin- und Rückweg?

Ein Berater der „Agentur für Arbeit“ meinte es werden beide Wege gezahlt, auf der Homepage der Arbeitsagentur habe ich folgendes gelesen:

  • Fahrkosten können übernommen werden für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte(Pendelfahrten),
  • Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung
    der einfachen Fahrstrecke maßgebend.
  • Pendelfahrten sind solche Fahrten, die der AN an Tagen mit Unterricht, praktischer Unterweisung oder zur Teilnahme an einer Prüfung auf den Wegen zwischen
    * Wohnung und Bildungsstätte(n),
    * auswärtiger Unterbringung und Bildungsstätte(n),
    * Arbeitsstelle und Bildungsstätte(n),
    * einer Bildungsstätte und einer anderen Bildungsstätte
    jeweils für eine Hin- und Rückfahrt an einem Tag durchführt."

Im Internet habe ich aber auch viel gelesen, das nur eine Strecke erstattet wird.
Was stimmt denn nun?

Gruß
monoa

Hallo

Im Internet habe ich aber auch viel gelesen, das nur eine
Strecke erstattet wird.

Es soll nur die einfach Strecke angegeben werden, aber natürlich wird davon ausgegangen, dass der Umschüler diese Strecke hin- und zurückfährt. Das Kilometergeld ist dann entsprechend doppelt so hoch. Ob man damit tatsächlich hinkommt, weiß ich nicht, aber das ist eine andere Frage.

Die Behörde muss ja eine einheitliche Vorgabe dafür haben, was der Antragsteller da eontragen soll, damit nicht manche die einfache Strecke und manche Hin- und Rückfahrt angeben, und das einfachste ist halt, die einfache Strecke einzutragen, deswegen wird es wohl so gemacht.

Viele Grüße
Simsy

Vielen Dank für deine Antwort!

Bist du dir denn wirklich sicher? Überall lese ich nämlich immer nur die einfache Stecke, also nur die Hinfahrt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

damit nicht manche die

einfache Strecke und manche Hin- und Rückfahrt angeben, und
das einfachste ist halt, die einfache Strecke einzutragen,
deswegen wird es wohl so gemacht.

Viele Grüße
Simsy

Vielen Dank für deine Antwort!

Bist du dir denn wirklich sicher? Überall lese ich nämlich
immer nur die einfache Stecke, also nur die Hinfahrt.

ist auch so, hat der Kater selber erlebt, in der Abrechnung
also überraschen lassen :wink:

Der Kater

Hallo,

  • Fahrkosten können übernommen werden für Fahrten zwischen
    Wohnung und Bildungsstätte( Pendelfahrten ),
  • Pendelfahrten sind solche Fahrten, …
    * Wohnung und Bildungsstätte(n),

jeweils für eine Hin- und Rückfahrt an einem Tag durchführt."

Im Internet habe ich aber auch viel gelesen, das nur eine
Strecke erstattet wird.

Es wird nur die kürzeste Strecke erstattet und zwar die Hin- und Rückfahrt. Die Arbeitsagentur rechnet dann ihrerseits (mit einem Routenprogramm) die kürzeste Strecke aus und das kann zur selbst angegebenen Strecke durchaus differieren.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html

MfG

o.t. Routenprogramm

Die Arbeitsagentur rechnet dann ihrerseits (mit einem Routenprogramm) die kürzeste Strecke aus

Genauer gesagt: _irgend_einem Routenprogramm… Jedem das seine sozusagen :smile:

und das kann zur selbst angegebenen Strecke durchaus differieren.

Das tut’s meistens. Genauso wie beim Finanzamt und der Steuererklärung…

Gruß
Liza

Hallo

Bist du dir denn wirklich sicher? Überall lese ich nämlich
immer nur die einfache Stecke, also nur die Hinfahrt.

Ich bin mir schon ziemlich sicher, zumindestens dass man, wenn man lange genug nachfragt oder Klage einreicht, eine entsprechende Erklärung erhalten würde, denn das wäre ja schon sehr merkwürdig, wenn man vom Umschulungsort nicht mehr nach Hause fahren dürfte.

Ich weiß, da steht immer einfache Strecke, aber die Pauschale, die man da pro Kilometer bekommt, ist dann wohl für Hin- und Rückfahrt dieses Kilometers gedacht. - Das ist in etwa die Hälfte von dem Betrag, den man ggf. von der Steuer absetzen könnte, das weiß ich auch.

Selbständige, die zusätzlich ALG II bekommen, können von ihren Fahrtkosten noch weniger absetzen, ich glaube 0,10 Euro pro km oder so ähnlich.

Aber Arbeitslose müssen halt an den besonders billigen Tankstellen z. B. in der Tschechei tanken (Ironie), und da die sich ja *eigentlich* garkein Auto leisten können, muss man von einem geschenkten Auto ausgehen, und von daher können da auch nicht Anschaffungskosten mitgerechnet werden. Und eventuelle Reparaturen werden ja auch bestimmt nicht in der Werkstatt, sondern selbst oder schwarz erledigt. - So ähnlich stelle ich mir die Begründung vor. Oder vielleicht wird auch erwartet, dass diese Strecken in Wirklichkeit mit dem Fahrrad gefahren werden.

Viele Grüße
Simsy

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Ich weiß, da steht immer einfache Strecke, aber die Pauschale,
die man da pro Kilometer bekommt, ist dann wohl für Hin- und
Rückfahrt dieses Kilometers gedacht. - Das ist in etwa die
Hälfte von dem Betrag, den man ggf. von der Steuer absetzen
könnte, das weiß ich auch.

Viele Grüße
Simsy

Ahh, das klingt plausibel!
Dann verstehe ich es! Super vielen Dank!

Ich weiß, da steht immer einfache Strecke, aber die Pauschale,
die man da pro Kilometer bekommt, ist dann wohl für Hin- und
Rückfahrt dieses Kilometers gedacht. - Das ist in etwa die
Hälfte von dem Betrag, den man ggf. von der Steuer absetzen
könnte, das weiß ich auch.

Ahh, das klingt plausibel!

Ja, tut es, aber es trifft trotzdem nicht zu. Schau doch einfach mal meine andere Antwort hier und den link, den ich dort gepostet habe, an. Und letztendlich: Liza hat wirklich Ahnung von der Materie. Die hätte mir mit Sicherheit widersprochen, wenn ich was Falsches behauptet hätte.

MfG

Ja, tut es, aber es trifft trotzdem nicht zu. Schau doch
einfach mal meine andere Antwort hier und den link, den ich
dort gepostet habe, an. Und letztendlich:
Liza hat wirklich Ahnung von der Materie.
Die hätte mir mit Sicherheit widersprochen, wenn ich was
Falsches behauptet hätte.

MfG

Oh man, jetzt bin ich wieder genauso schlau wie vorher, jeder sagt was anderes. :frowning:
Aber die meisten sagen mir halt, nur die einfache Stecke wird gemessen
(is klar) und auch nur erstattet mit 0,36€ pro km der ersten 10km und 0,40€ für jeden weiteren km.

Ich weiß, da steht immer einfache Strecke, aber die Pauschale,
die man da pro Kilometer bekommt, ist dann wohl für Hin- und
Rückfahrt dieses Kilometers gedacht. …

Ahh, das klingt plausibel!

Ja, tut es, aber es trifft trotzdem nicht zu. Schau doch
einfach mal meine andere Antwort hier und den link, den ich
dort gepostet habe, an.

Jetzt sag doch mal, inwiefern der Text in diesem Link dem widerspricht, was ich geschrieben habe. Genau dieser Text liegt ja u. a. meinen Behauptungen zugrunde.

„Als Fahrkosten ist für jeden Tag … für jeden vollen Kilometer … 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen.“

Ich hab’s ein bisschen gekürzt, damit es übersichtlicher wird. Da geht doch draus eindeutig hervor, dass man diese 36 ct pro km nur einmal für den Tag bekommt.

Allein die Tatsache, dass über 10 km 40 ct angesetzt sind, macht doch deutlich,

  1. dass man bei den ersten 10 km evtl. mit Fahrradfahrern rechnet
  2. dass Hin- und Rückfahrt gemeint ist, denn 40 ct. ist doch recht viel für 1 km.

Viele Grüße
Simsy

Zum Vergleich: Fahrkostenpauschale im Steuerrecht
Ich seh grad, dass die Kilometerpauschale im Steuerrecht sogar nur 30 ct. beträgt, und das ebenfalls für Hin- und Rückfahrt, da aber erst ab 20 Entfernungskilometer.