Hallo zusammen,
xy ist über einen Personaldienstleister bei einem der größten Kaffeevertiebe Deutschlands als Springer im Einsatz.
xy legt die täglichen Fahrten zwischen den Einsatzorten mit dem eigenen PKW zurück. Hier erhält xy je gefahrenen km eine Vergütung von € 0,18.
Teilweise betragen die Fahrten zu den einzelnen Einsatzorten ca. 200 km einfache Wegstrecke.
Sieht der Gesetzgeber nicht ein Minimum von € 0,30 vor pro gefahrenen km?
xy hat in den vergangenen Monaten knapp 24.000 km zurückgelegt.
( es musste ein Höherversicherung des Fahrzeuges abgeschlossen werden, da der Wagen ja überwiegend für „Geschäftsfahrten“ genutzt wird)
Sollte sich der Arbeitgeber hier zu Unrecht um knappe € 2.800 bereichert haben, ( bei einem einzelnen Mitarbeiter ) kann ich diese Summe nachfordern oder kann ich die Summe über den LST-Jahresausgleich geltend machen?
Ferner stelle ich mir die Frage, ob die Fahrten zwischen den einzelnen Einsätzen als Arbeitszeit vergütet werden müssten? xy fährt ja schließlich nicht aus Langeweile durch die Gegend.
Freue mich auf zahlreiches Feedback.
Vielen Dank vorab