Hallo, kann mir Jemand Auskunft geben ob es rechtlich möglich ist die Fahrtkosten zum HPK als persönliches Budget zu bekommen?
Welche Vorraussetzungen gelten um Einzelbeförderung bewilligt zu bekommen und wo muss ich das beantragen?
MA im Sozialamt sagt das gäbe es hier nicht (Niedersachsen).
Unsere Kleine hat Pflegestufe 2 und SBA mit 80 GdB und Merkzeichen H, G, und B.
Man schickt mich von Einem zum Anderen und jeder sagt er sei nicht zuständig.
Ich bin völlig ratlos und fertig - ich fahre zur Zeit selbst - bin aber damit oft mehr als 4 Stunden beschäftigt bzw. unterwegs, was wirklich unzumutbar ist.
So kann ich nicht mal mehr stundenweise Arbeiten. Hoffe es kennt sich hier jemand aus.
Danke schon mal im Voraus !
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Hallo,
grundsätzlich kann jede Reha-Leistung, auf die ein persönlicher Anspruch besteht, Bestandteil des persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2 SGB IX sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html
Es ist leider nicht ungewöhnlich, daß die Kostenträger darüber nicht neutral informieren. Du solltest dich an deine örtlich zuständige
http://www.reha-servicestellen.de/
Reha-Servicestelle wenden. Die haben gem. § 22 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__22.html
den gesetzlichen Auftrag, Dich unabhängig von Kostenträgern zu beraten und Dir auch bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche zu helfen.
&Tschüß
Wolfgang