Fahrtpauschalen der Krankenkasse zur Chemotherapie

Wer weiß, was man von der Krankenkasse (AOK), verlangen kann, wenn ein Bekannter die Fahrten zu den Chemotherapien übernimmt? Welche Pauschale ist realistisch?

Bundesreisekostengesetz

Und weil ich heute so nett bin:

http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankentra…

Hallo, chemnitz1961,

bitte sieh nach unter: www.betanet.de/betanet/soziales_recht/farhrkost.

oder stelle im Internet die Frage: Fahrkostenerstattung der ges. KK zur Chemotherapie.
Es werden die neusten rechtlichen Grundlagen zu der Frage angegeben.
Viel Erfolg und alles Gute- Schaddie

Hallo, Du bekommst vom krankenhaus die Bescheinigung für Fahrtkostenübernahme und musst es dann von der AOK genehmigen lassen.
Das gilt aber nur für Krankenwagen und Taxen für private Fahrten bekommst Du so weit ich weiß keinen Kostenausgleich, zumindestens war es bei uns in der TK so.
Gruß Gaby

Ich habe mal eine (blinde) Bekannte 16 mal zur Therapie gefahren und begleitet. Der Fahrweg war einfach ca 7 km. Ich wollte eigentlich gar keinen Antrag stellen, aber eine Klinikschwester hat mir ein Erstattungsformular aufgedrängt. Man hat mir dann insgesamt etwa (die genaue Summe weiß ich nicht mehr) 37 € überwiesen. 16 Fahrten, 224 km und ca 30 Stunden Zeitaufwand !
Udo Becker

Hallo,
Schaddie hat eigentlich schon alles dazu gesagt                                                                  
MfG
Thomas H.

Hallo,
wie das eine AOK genau händelt kann ich nicht sagen - was ich weiß ist, dass die Fahrkosten auch für den PKW übernommen werden und der ggf. anfallende Eigenanteil nur für die erste und die letzte Fahrt der Behandlungsserie entrichtet werden muss.
Dass die Kosten für den PKW nicht übernommen werde erscheint mir unlogisch, da dies die Kasse wesentlich billiger kommt als ein Taxi.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

es besteht doch aber die Möglichkeit, dass die Krankenkasse Fahrten zur Chemotherapie übernimmt, wenn ein Arzt dies attestiert.

In meinen Unterlagen zur GKV fand ich diesen Text:

Weitere Fahrtkosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, kann die Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen übernehmen:

•Krankentransporte
Fahrten mit fachlicher Betreuung, mit Krankenwagen, unabhängig von stationärer oder ambulanter Behandlung
•Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die (1) eine bestimmte Therapie erfordert, die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist (z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie ). Dies muss vom Arzt attestiert werden.

Gruß Norbert

Ergänzung:
Bei der Wahl des Fahrzeugs ist die folgende Rangfolge einzuhalten, d.h. 2) wird nur bezahlt, wenn 1) nicht benutzt werden kann.

1.Öffentliche Verkehrsmittel unter Berücksichtigung von Fahrpreisermäßigungen
2.Taxi oder Mietwagen
3.Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug
Privates Kfz nur maximal bis zur Höhe der Benutzung der unter 1. bis 3. genannten Verkehrsmittel. Erstattung mindestens 0,20 €/km bis maximal 150,- €