Fahrtzeit mit Firmenwagen

Ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht.
Ich fahre täglich mit meinem Privat-Pkw von zu Hause zum Firmensitz. Soweit so gut. Dass das keine Arbeitszeit darstellt ist mir bewusst. Aber es geht weiter.
An Firmensitz nehme ich den mir zur Verfügung gestellten Dienstwagen und fahre weiter zur Filiale.
Ich kann das Firmenfahrzeug nicht mit nach Hause nehmen. Ich bin also gezwungen, erst zum Firmensitz zu fahren, um das Auto zu wechseln.
Kann mir jemand sagen, ob meine Arbeitszeit am Firmensitz beginnt oder erst in der Filiale?
Nachmittags nach Dienstschluss ist das Ende meiner Arbeitszeit am Firmensitz. Es wäre ja nur logisch, wenn dies früh ebenso wäre.

Und das ist nicht so?
Aus meiner Sicht, kann aber ohne nachsehen, nicht begründen, dass die Arbeitszeit am Firmensitz beginnt.
Was ist denn im Arbeitsvertrag als Beschäftigungsort vereinbart?

Das wäre ja ´n ganz schlauer Trick des AG wenn der Bechäftigungsort die Filiale wäre aber die Zu- und Abfahrten vom und zum Firmensitz nicht als Arbeitszeit gewertet würden.
ramses90

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Dann müsste er aber auch nicht am Firmenort antreten.

Das ist doch die Frage - warum soll er den Firmenwagen mit zur Filiale nehmen und kann nicht mit dem Privatfahrzeug dorthin?
MUSS er wirklich erst am Stammsitz antreten oder dürfte er auch direkt zur Filiale?
Warum kann er den Firmenwagen nicht mit nach Hause nehmen?

Dee Arbeitsvertrag ist von 2018. Da war der Firmensitz noch eine ganz andere Adresse und es gab da auch noch keinen Firmenwagen. Eine Änderung des Vertrages erfolgte nicht.
Von der Filiale aus, bei der u.a. Sachen geladen werden, folgen dann weitere Fahrten in die Umgebung.
Dss Firmenfahrzeug kann nicht mit nach Hause genommen werden, weil im Krankheitsfall, Kind krank etc. keine Möglichkeit bestehen würde, das Firmenfahrzeug zum Betriebssitz zu bringen. Mit diesem Fahrzeug müsste dann ein anderer Mitarbeiter fahren.

Nein, das war nicht die Frage. Die Frage war ob die Fahrt zwischen Hauptsitz und Filiale Arbeitszeit ist.

So wie jetzt dargestellt, beginnt die Arbeitszeit am Hauptsitz. Hast du das auch einfach so hingenommen ohne nach der Arbeitszeit zu fragen?
Das würde ich jetzt nachholen.

Du hast mich falsch verstanden. Gemeint war „Das muss man doch zuerst klären“.

Ich fasse mal zusammen:
Du bist verpflichtet, das Fahrzeug beim Stammsitz zu übernehmen und zum Feierabend dort auch wieder abzustellen.

Ich sehe damit keinen Grund, die Fahrt vom Stammsitz zur Filiale nicht zu vergüten. @Albarracin kennt sich bestens im Arbeitsrecht aus, ich rufe ihn mal dazu.

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Hallo,

dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung.
Wenn der AG verlangt, das zuerst eine Betriebsstätte angefahren wird, bevor die eigentliche Arbeit begonnen wird, beginnt die Arbeitszeit an der Betriebsstätte.

&tschüß
Wolfgang

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Ja genau.
Nachmittags nach der Arbeit wird die Fahrt zum Hauptsitz gewährt. Nur eben früh nicht.

Ok. Danke.

Ok. Danke für die Hinweise.