Fahrverbot aus einem anderen Bundesland

Hallo zusammen,

folgende Sachverhalt, ein Autofahrer aus Bayern, muss sein Führerschein nach Bußgeldbescheid aus Thüringen für 1 Monat abgeben.
Der Autofahrer fragt in Bayern, ob sie sein Führerschein annehmen würden.
Bayern sagt jedoch nein, dass geht sie nichts an, sie müssen es nach Thüringen schicken.

Jetzt die Frage, was für Folgen hätte es, wenn der Autofahrer sein Führerschein doch nicht nach Thüringen schicken würde, würde die Bayrische Polizei dann doch Handeln?

Danke für Hilfreiche Antworten

Polizei eher nicht,aber das Straßenverkehrsamt. Meine ich.

Natürlich handelt dann auch die bayrische Polizei,
das dann aber nicht so wie erwartet sondern nach Rechtslage, und die geht so:

Das Fahrverbot beginnt erst dann wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist.
Wenn die Frist für die Abgabe verstrichen ist, der Betroffene es aber nicht geschafft hat den FS der zuständigen Behörde zu übersenden, darf er trotzdem nicht mehr fahren. Er verlängert also sein Fahrverbot selbst. Fährt er trotzdem macht er sich strafbar, siehe §21 StVG.
Irgendwann wird dann auch mal die Polizei vor der Tür stehen und den FS abholen, dass das gleich am ersten Tag des Fahrverbotes geschieht dürfte nicht der Fall sein.

Gruß Crack


das FV beginnt mit Rechtskraft des BG (bzw. vier Monate später), die Frist läuft jedoch frühestens ab Abgabe.
(Hast du aber weiter unten gut und richtig dargestellt)