Fahrverbot lt. Bussgeldkatalog obligatorisch?

Hallo,

nehmen wir an, eine Person hat außerorts eine Geschwindigkeitsübertretung um 42 km/h begangen.
Lt. Katalog gebührt ihr dafür 3 Punkte, 160 € und ein Monat Fahrverbot.
Bei der Internetrecherche zu diesem Sachverhalt stellte die Person zu Ihrem Erstaunen fest, dass das Fahrverbot offenbar nicht in Stein gemeisselt ist, sondern innerhalb des behördlichen Ermessensspielraumes auch darauf verzichtet werden kann.
Könnte die Person, die in diesem Beispiel 30 Jahre lang trotz Vielfahrerstatus ohne nennenswerte Vergehen den Führerschein besitzt, etwas tun um die Behörde dsbzgl. positiv zu stimmen?
Der Führerscheinentzug brächte in diesem Beispiel zwar Probleme in der Ausübung des Jobs mit sich, aber ein Jobverlust oder sonstige Existenzbedrohung liegt nicht vor.

Bitte um Angaben zur Sache von Wissenden.
(Daß Menschen, welche zu schnell fahren, nackt an den Eiern aufgehängt und ausgepeitscht gehören ist klar.)

Vielen Dank und Gruß

Hallo,

im Bereich der OWIs gilt das Opportunitätsprinzip. D.h. die Behörde kann verfolgen, muss aber nicht. Ebenso steht es ihr im Rahmen des vorgesehenen maximalen Sanktionsmöglichkeiten frei, inwieweit sie diese im Falle des Falles ausschöpft. Für die Massendelikte im Straßenverkehr hat es sich aber als sinnvoll erwiesen, einen Katalog aufzustellen, damit jeder weiß, wo er unter üblichen Umständen dran ist. Aber genau um die „üblichen“ Umstände geht es eben. Kann man besondere Umstände geltend machen, darf man hoffen.

Konkret bzgl. der angesprochenen Situation würde ich die Hoffnungen aber nicht zu hoch schrauben. Es gibt kein „Bonusheft“, nachdem man sich nach x-Jahren mal dieses oder jenes „erlauben“ dürfte, und wenn es nicht um die Vermeidung unbilliger Härten (Existenzverlust) geht, stehen die Chancen immer schlecht.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank und Stern.