Fahrzeit=Arbeitszeit? und Samstags=Überstunden?

Hallo meine neue Firma hat ein seltsames Konzept. Die Arbeitszeit beginnt erst auf der Baustelle. Aktuell fahre ich da hin 1h. Ich fahre also mrogens in die Firma, steig ins Dienstfahrzeug und fahre 1h zur Baustelle. Dann muss ich 8h arbeiten, und 1h zurück fahren. Ist das rechtlich erlaubt? (Die Fahrzeit wird mit 75% bezahlt)

Weiterer Punkt ist Samstagsarbeit. In meinem Arbeitsvertrag steht, ich hätte eine 5-Tage Woche und Überstunden müsstne gemacht werden.Mein Chef verlangt jedoch Samstagsarbeit, mit dem Argument: Das wären Überstunden. Rechts oder nicht?

Hallo Tobias,

Die Fahrt zur Baustelle ist eigentlich 100% Arbeitszeit. Da es je nach Arbeitsvertrag aber auch die Möglichkeit gibt, Deinen Arbeitsort an die Baustelle zu verlegen und Du selber sehen kannst, wie Du dort hinkommst, sind die 75% vielleicht garnichtmal so schlecht.

Samstagsarbeit ist als Überstunden möglich. Solange Du langfristig unter 48h die Woche bleibst, ist das prinzipiell OK.

Was heißt Langfristig. Ich komme ja wenn ich jeden Tag 8h+2hFahrzeit arbeite schon in einer 5-Tage Woche auf 50h

Die Fahrt zur Baustelle ist eigentlich 100% Arbeitszeit. Da es je nach Arbeitsvertrag aber auch die Möglichkeit gibt, Deinen Arbeitsort an die Baustelle zu verlegen und Du selber sehen kannst, wie Du dort hinkommst, sind die 75% vielleicht garnichtmal so schlecht.

dann kann der Chef aber auch sehen, wie er die Baufahrzeuge dahin bekommt

Hallo,

nun so seltsam its das Konzept eigentlich nicht,aber

steig ins Dienstfahrzeug und fahre 1h zur Baustelle. Dann muss ich 8h arbeiten, und 1h zurück fahren. Ist das rechtlich erlaubt? (Die Fahrzeit wird mit 75% bezahlt)

ab da nicht mehr. Das führen eines betriebseigenen Kraftfahrzeuges ist Arbeitszeit und in voller Höhe zu Vergüten.
Ich vermute einmal sehr stark, da will der AG die Lenkzeitenregelung aushebeln wegen der Stunden.

Zur Samstagsarbeit

Sofern er die Samstagsstunden auch entsprechend mit den gültigen Überstundenvergütungen abrechnet ist das okay.

Meist sehe ich 5 oder 6 Leute in einem Fahrzeug. Wenn die anderen selber anreisen, kann er den Fahrer auch voll entlohnen.

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Das ist falsch, wie du vielleicht erkennen könntest, wenn du dir einen x-beliebigen Arbeitnehmer im Innendienst mit Firmen-PKW als Beispiel nehmen würdest.

Lenkzeitregelung - bei 2 Stunden Fahrzeit am Tag, die auch noch durch 8 Stunden Fahrpause unterbrochen wird?

Vom Arbeitszeitgesetz hast du noch nie etwas gehört, oder?

Hi!

In dem Augenblick, der Dich verpflichtet, zuerst in der Firma aufzuschlagen, beginnt die Arbeitszeit in voller Anrechnung auch genau dort. https://openjur.de/u/137756.html

Naja, wir hätten da genau die werktägliche Grenze von 10 Stunden erreicht, was noch so eben passen würde.

Zwei Dinge:

  1. Was genau steht im Wortlaut zum Thema Arbeitszeitverteilung und Überstunden im Vertrag? Es ist möglich, dass eine intransparente Überstundenregelung schlicht nichtig wäre.
  2. Man darf (mit Ausnahmen, die ich hier nicht sehe) im Durchschnitt nicht mehr als 48 Std. pro Woche arbeiten. Du kommst, wie schon jemand anders erwähnte, bereits mit den 5 Tagen über diese Grenze. Man kann tatsächlich bis zu 60 Std./Woche arbeiten, wenn ein Ausgleich geschaffen wird, was hier allerdings zu klären wäre.

VG
Guido

Wie wäre es, wenn du erst einmal die Ausgangssfrage lesen würdest ???

Hallo meine neue Firma hat ein seltsames Konzept. Die Arbeitszeit
beginnt erst auf der Baustelle. Aktuell fahre ich da hin 1h. Ich fahre
also mrogens in die Firma, steig ins Dienstfahrzeug und fahre 1h zur
Baustelle. Dann muss ich 8h arbeiten, und 1h zurück fahren. Ist das
rechtlich erlaubt? (Die Fahrzeit wird mit 75% bezahlt)

Das ganze ist ein windiges Konstrukt um die egsetzlichen Vorschriften auszuhebeln.

Nicht umsonst „bezahlt“ der AG ja ohnehin schon vorsorglich 75 % für die eine Stunde Fahrzeit hin und die andere zurück.
Weil wenn das ganze auffliegt (und das ist nur eine Frage der Zeit, die Hauptzollämter sind äußerst fleißig). muss er diese beiden Stunden sowieso bezahlen.

Ich empfehle dazu einmal die Lektüre hier:
http://dejure.org/gesetze/AEntG/19.html

Das habe ich.
Im Gegesatz zu dir habe ich sie verstanden und so gar nichts hineingedichtet, was totaler Blödsinn - weil von einem unsachlichen Geist erfunden - ist.
Im Gegensatz zu dir habe ich auch eine Antwort gegeben, die sich allein auf die dargestellten Fakten beschränkt.

Übrigens macht die inflationäre Benutzung von Satzzeichen deine Nachfrage nicht deutlicher, sinnvoller oder wertvoller, sie ersetzt auch keine Argumente, sie zeigt eigentlich lediglich, dass du nicht weiter weißt.

Ach, dass du der Arbeitgeber bist, hättest du auch gleich sagen können!

Dass ein AG evtl. etwas mit dem Thema Bereitschaftszeiten verwechselt und nur deshalb anteilig zahlt, wird deinen Horizont, soweit überhaupt vorhanden, um Lichtjahre überschreiten - erwähnen wollte ich es dennoch als eine von vielen Möglichkeiten, die hier allerdings niemand (zumindest niemand, der halbwegs seriös antworten möchte) zuordnen kann, da er den AG nicht kennt.

Und auch hier merkt man deine außerordentliche Entfernung von der Realität deutlich.

Echt jetzt?
Du hast (mal wieder!) null Ahnung - hier: Ob überhaupt ein Tarifvertrag Anwendung finden könnte, setzt aber gleich mal eine allgemeine Verbindlichkeit voraus?

Gibt es keine für dich sinnvollere Beschäftigung als in einem Wissensforum Sachmüll zu produzieren?