Fahrzeit eines Angestellten -Taxi-

Hallo!
Ein Angestellte fährt für ein Unternehmen Taxi.
Er fährt von 06.30 Uhr bis 09.30 Uhr Kinder.Danach hat er eine Pause von ca. 2 Stunden.
Dann fährt er wieder Kinder bis 17.30 Uhr.
Anschließend hat er eine Fahrt nach München ,übernachtet kurz und fährt zurück.
Die ganze Zeit ist sein Kleintransporter voll besetzt.
Gegen Mittag ist er wieder zuhause.

Er bekommt nur die Fahrzeiten bezahlt !

Ist dagegen etwas einzuwenden oder geht das alles so klar ?
Ist das in Ordnung ,das er so lange fährt?
Auch die Bezahlung ?

Vielen Dank schonmal

                Steffen

Hallo,

schau mal in die Gesetze…:smile:

Nach einer 12 -Stunden Schicht must du 11 Stunden Pause einhalten…

Moin, im Taxigewerbe gibt es teils recht bizarre Modelle, Angestellte zu bezahlen. Ausschlaggebend ist hier auch der Arbeitsvertrag, den der Angestellte mal unterschrieben hat. Hier gibt es ja offensichtlich Stundenlohn, eher selten in der Branche. Was ist das für eine Pause, was macht der Angestellte da? Steht der Angestellte auch mal irgendwann am Halteplatz?

Gruss Goetz

Achso, die Frage wäre im Arbeitsrechtsbrett besser aufgehoben.

und in welchem Gesetz steht dies ?

Es wäre sicherlich sehr hilfreich, wenn man in einem Forum bei solchen Hinweisen auch den entsprechenden Link zum Gesetz hinzufügen, bzw. zumindest das Gesetz mit § benennen sollte.
Erst dann kann man erkennen, ob dieser Experte überhaupt Ahnung von dem ganzen hat.

Gruß Merger

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Hallo!
Danke schon mal für die Antwort.
Die Pausengestaltung ist sehr „abwechslungsreich“: Im Auto sitzen,Handy spielen,Musik hören,bis es wieder weiter geht.
Die Bezahlung ist pauschal : 40% vom Umsatz bekommt er .Entspricht ca. 600€ im Monat netto !
Spitzenverdienst !!
Achso,manchmal muss er in seiner Pause noch in die Werkstatt,schnell jemanden fahren o.ä.
Faktisch zur Ruhe kommt er nicht.

Vielen Dank

Steffen

Hallo,

Taxifahrer werden geprüft…das einschlägige Gesetz sollte er also kennen…

Hallo,

Taxifahrer werden geprüft…das einschlägige Gesetz sollte
er also kennen…

Also kennst Du das Gesetz nicht !!!

Habe ich mir schon so gedacht.

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Dann ist das auch keine Pause, sondern eine Bereitschaftszeit. Die Umsatzvergütung ist in der Branche üblich, die Prozente liegen über dem Durchschnitt. Im Ursprungsposting hatte es sich für mich erst so angehört, als würde die reine Lenkzeit nach Stunden vergütet. Alles in allem hört sich das für mich aber eher nach Mietwagen, als nach klassischem Taxi an. Erhält der Angestellte seine Aufträge ausschliesslich über seinen Unternehmer, oder gibt es dort noch eine Zentrale oder Laufkundschaft?

Gruss

Hallo,

Taxifahrer werden geprüft…das einschlägige Gesetz sollte
er also kennen…

Die Ortskunde wird geprüft, nach Gesetzen fragt kein Mensch.

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owt

Hallo,

sei vorsichtig mit dem Denken…das kann weh tun…*g*…

Ich empfehle dir einmal nachzuschauen,was die Kommunen aufgrund ihrer Ortssatzung

von einem Taxiunternehmer verlangen…Stichwort mitzuführende Unterlagen…

Hallo,

Hallo,

sei vorsichtig mit dem Denken…das kann weh
tun…*g*…

Du vergisst doch ständig zu denken - was für Schmerzen hast Du denn bereits ?

In einem Experten-Forum kann man doch erwarten, dass dieser sogenannte Experte „Frank Müller“ seine Gesetze nennt.

Auf solche Hinweise wie „das steht im Gesetz“ sollte man verzichten,
den es zeugt von Nichtwissen.

Ich empfehle dir einmal nachzuschauen,was die Kommunen
aufgrund ihrer Ortssatzung

Muss ich nicht - ich habe kein Interesse Taxifahrer zu werden.

von einem Taxiunternehmer verlangen…Stichwort mitzuführende
Unterlagen…

Noch einmal - wenn Du doch so schlau bist, nenne uns doch einfach deine Rechts-Quellen.

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Ich empfehle dir einmal nachzuschauen,was die Kommunen aufgrund ihrer Ortssatzung
von einem Taxiunternehmer verlangen

Ich will Euch sicher nicht stören. Eine Frage drängt sich mir hier aber doch auf:
Was zum Teufel soll eine Kommune mit dem Thema Arbeitszeit eines Taxifahrers zu tun haben?
Erlässt jetzt schon jedes Dorf seine eigenen Gesetze?

Gruß Crack

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Pardon, aber irgendwie hast Du die Frage offenbar nicht verstanden. Hier geht es um einen Angestellten und der ist vom Gesetz her nicht verpflichtet, das Arbeitszeitgesetz zu kennen. Sicher ist es nicht verkehrt, sich dahingehend zu informieren.
Was hat denn nun aber die Mitführungspflicht von Unterlagen damit zu tun? Wo ist hier der Zusammenhang zu Arbeitszeit und Bezahlung? Auch das Personenbeförderungsgesetz ist da nur sehr eingeschränkt als Informationsquelle dienlich.
Du wirfst hier kryptisch mit einzelnen Begriffen rum, die mit der Fragestellung im günstigsten Fall wenig zu tun haben.

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Auch zu dessen Erteilung ist ein Nachweis von Kenntnissen des Arbeitszeit-und Personenbeförderungsgesetz nicht notwendig.

Mich beschleicht der Verdacht, das Du das irgendwie mit dem Nachweis der Fachkunde für Taxi- und Mietwagenunternehmer verwechselst.

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