Hallo,
ein Arbeitnehmer muss auf Anordnung des AG um 6:30 Uhr auf dem Betriebshof sein um zu erfahren auf welche Baustelle er muss und was für Geräte er aufladen muss(wenn nötig), in der Regel wird dann zu zweit auf die Baustelle gefahren(AN1 fährt hin AN2 fährt zurück)! Arbeitszeitbeginn ist dann 7:00 Uhr auf der Baustelle. Arbeitsende 16:00 Uhr auf der Baustelle (8Stunden+1StundePause). Ankunft im Betriebshof dann ca.17:10. Der AG gewährt dem AN 1 Fahrtstunde die bezalt wird. Was ist mit den restlichen 1,5 Std muss der AG diese Bezahlen? Gibt es evtl. ein Urteil auf das man sich beziehen kann?
Vielen dank für die Hilfe