Fahrzeug beschädigt Versicherung Pflicht

Hallo,

Ein parkendes Fahrzeug wurde beim Ausparken beschädigt.
Natürlich muss man jetzt für den Schaden aufkommen.

Muss es über die Versicherung laufen wenn es der Geschädigte unbedingt so fordert?
Oder reicht es auch aus wenn man ihm die Rechnung für die Reparatur begleicht.
Müsste in dem Fall auch schon ein Kostenvoranschlag bezahlt werden oder erst die richtige Rechnung?
Antworten am besten mit Gesetzesangaben.

Vielen Dank im Vorraus.

Schöne Grüße

Hallo!

Der Geschädigte hat das uneingeschränkte und alleinige Recht sich an die VS des Schädigers zu wenden ( Normalfall).
Dagegen kann nichts gesagt oder gemacht werden.

Aber der Schädiger kann natürlich den Schaden später seiner VS erstatten um etwa die Rückstufung im SF-Rabatt zu vermeiden.

MfG
duck313

Hallo,

Muss es über die Versicherung laufen wenn es der Geschädigte
unbedingt so fordert?

Nein, aber man ist verpflichtet, dem Geschädigten auf Verlangen die Versicherung incl. VSNR zu benennen, womit diese Frage sich erübrigt.

Müsste in dem Fall auch schon ein Kostenvoranschlag bezahlt
werden oder erst die richtige Rechnung?

Auch ein Kostenvoranschlag. Hiervon kann jedoch die MWSt. abgezogen werden.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Hallo,

Ein parkendes Fahrzeug wurde beim Ausparken beschädigt.
Natürlich muss man jetzt für den Schaden aufkommen.

Muss es über die Versicherung laufen wenn es der Geschädigte
unbedingt so fordert?

Nein es muss nicht über die Versicherung laufen, man kann sich auch privat einigen.
Allerdings, sollte man im eigenen Interesse den Schaden von der eigenen Versicherung prüfen lassen. Danach kann man die Zahlung der Versicherung auch übernehmen, und somit gibt es keine Hochstufung.

Allerdings kann der Geschädigte sich auch direkt an den Versicherer wenden.

Die Auskunft um welchen Versicherer es sich handelt erhält er beim Zentralruf der Autoversicherer - Tel. 0800 250 26 00

www.zentralruf.de

Gruß Merger