Hallo,
Ein parkendes Fahrzeug wurde beim Ausparken beschädigt.
Natürlich muss man jetzt für den Schaden aufkommen.
Muss es über die Versicherung laufen wenn es der Geschädigte unbedingt so fordert?
Oder reicht es auch aus wenn man ihm die Rechnung für die Reparatur begleicht.
Müsste in dem Fall auch schon ein Kostenvoranschlag bezahlt werden oder erst die richtige Rechnung?
Antworten am besten mit Gesetzesangaben.
Vielen Dank im Vorraus.
Schöne Grüße