Fahrzeug unter 6 kmH

Sehr geehrte Community,

Die FZV gilt für Fahzeuge über 6 kmH.

Wie sieht es für motoriesierte Fahrzeuge aus, deren Geschwindigkeit auf 6 kmH gedrosselt ist. Welches Gesetz ist hierfür zuständig? Braucht das Fahrzeug ein Kennzeichen oder kann es einfach so auf den Straßen benutzt werden?

Vielen Dank und Grüé

Lies mal hier rein.

Ein Kennzeichen braucht es nicht, übrigens nicht mal eine Pflichtversicherung.
es muss aber z.B. eine Betriebserlaubnis haben.

https://www.kreis-re.de/default.asp?asp=showschlagw&zae=1376

Diese "Fahrzeuge sind so ziemlich von allem befreit, da 6km/h eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit ist. Aber Achtung, falls Du daran was veränderst, dass es schneller läuft, bist Du schnell wieder im Bereich einer nötigen Zulassung UND Fahrerlaubnis etc etc

Das Ganze soll konkretisiert werden. Es handelt sich um folgende Geräte:
„Balance Scooter“

Diese können auf 6 kmH gedrosselt werden. Wenn eines mit 6 KmH angeboten wird, kann man es dann einfach auf der Straße verwenden?

auf dem Gehweg!

Welche rechtliche Grundlage hat das?e

die gleiche wie für Roller, Segways, Skate-(und andere)-boards

Kann man dann nach FZV §1 pauschal ableiten, dass eine Zulassung für Fahrzeuge, die langsamer als 7 kmH fahren keine Zulassung benötigt?

Was ist dann, wenn das Gefährt einen Schalter hat, der eine Drosselung auf 6kmH und ferner eine unbegrenzte Fahrt ermöglicht?

Kann ich aus §1 FZV folgern, dass ein Gerät immer auf Straßen benutzt werden darf, sofern es langsamer als 6 kmH fährt?