Fahrzeug zur HU schleppen, Trailer oder wie ?

Moin,

mein Problem ist, daß ich planen muß wie ich meinen Seat zum Tüv bringe.

Wohne in meiner Kleinstadt etwa 2km vom Tüv und 1,5km von der nächsten Werkstatt (welche 1x die Woche Tüv macht).

Jetzt hat mein PKW seit über 1 Jahr kein Tüv mehr und steht abgemeldet auf meinem Grundstück.

Jetzt stellt sich für mich die Frage wie ich mein 700Kg Marbella (nachdem ich einige schon von mir selbst erkannten Mängel noch behebe) zur HU bringe.

Also was gibts da ?

Ohne Tüv darf er ja auch nicht abgeschleppt werden oder ?..Das darf wohl auch kein Abschleppdienst.

Trailer ?

Trailer bei der Tankstelle (geht sicher auch stundenweise) auszuleiehn ist mir auch schon eingefallen. Leider hat in meinem Bekanntenkreis jetzt kaum jemand einen zugstarken PKW mit Anhänger. Ein Trailer wäre also mit jemanden der Geländewagen hat schwer zu organisieren.

Rotes Nummernschild ?

Darf überhaupt ein rotes Nummerschild ausgestellt werden wenn der Tüv schon über 1 Jahr abgelaufen ist ? Und was würde das ca. kosten 40 Euro.

Muß sagen das es schon echt kompliziert ist die Kiste zum Tüv zu bringen.

Hallo!

Fahrzeug ist noch zugelassen und versichert ? Kennzeichen noch dran ?

Dann ist es einfach !

Man darf zur HU-Stelle fahren, HU abgelaufen oder nicht, wäre egal.

Bei Polizeikontrolle sagt man das dann, muss aber ggf. natürlich das Bußgeld hinnehmen. Denn Tatsache ist ja, HU war abgelaufen.

Sonst wäre Kurzzeitkennzeichen nötig, wenn Wagen abgemeldet war.

mfG
duck313

Hallo Duck,

Du hast vermutlich diesen Satz überlesen: „Jetzt hat mein PKW seit über 1 Jahr kein Tüv mehr und steht abgemeldet auf meinem Grundstück.“

Sonst wäre Kurzzeitkennzeichen nötig, wenn Wagen abgemeldet
war.

Richtig, das ist vermutlich die einfachste und kostengünstigste Methode.

@Robespierre:
Wenn das Fahrzeug anschließend zugelassen wird, dann wird die Versicherung für die Kurzzeitkennichen oft mit der späteren Prämie verrechnet. Einfach mal beim Versicherer anfragen und ggf. gleich beide e-VB-Nummern (früher gab es dafür Doppelkarten) anfordern.
Bevor man bei der eigenen Versicherung eine Einmalprämie (je nach Versicherer zwischen 60 und über 100 Euro) bezahlt, würde ich bei den örtlichen Schilderläden nahe der Zulassungsstelle anfragen, ob die günstiger sind.

Für Kennzeichen und amtliche Gebühren kommen noch mal um die 30 Euro dazu.

Vermutlich ist das aber immer noch günstiger, als ein entsprechendes Zugfahrzeug mitsamt Trailer zu organisieren.
Und was das Schleppen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges betrifft: Falls ein LKW-Führerschein vorhanden ist (wegen der Anzahl der Achsen!), kannst Du Dich mal erkundigen, welche Bedingungen sonst noch erfüllt sein müssen.

Beste Grüße
Guido

Hallo!

Ja, habe ich überlesen.

Aber gibt es denn nicht auch da eine Ausnahme ?
Wenn Kennzeichen noch vorhanden und am Fahrzeug angeschraubt, dann darf man m.E. mit dem entstempelten Fahrzeug zur Zulassungsstelle oder zur HU-Stelle fahren.

Versicherungsfrage muss aber geklärt sein !

MfG
duck313

Hm das wäre ja sehr interessant wenns noch mit nem entstempelten geht. Da werde ich mich mal informieren.

Nun gut zum Glück ist das ja noch einige Wochen hin, den ich bin erstmal dabei Ersatzteile zu organisieren (Fahrwerkfeder usw.).

Das gehe ich jetzt ganz in Ruhe an.

Hallo noch mal,

Wenn Kennzeichen noch vorhanden und am Fahrzeug angeschraubt,
dann darf man m.E. mit dem entstempelten Fahrzeug zur
Zulassungsstelle oder zur HU-Stelle fahren.

Versicherungsfrage muss aber geklärt sein !

Hey, stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht. Zumindest solange das Fahrzeug nicht länger als 12 Monate stillgelegt ist sollte das gehen. Denn danach gehört das Kennzeichen nicht mehr zum Auto.
Am besten mal bei der Zulassungsstelle anrufen.

Und auch richtig, unbedingt die Bestätigung des Versicherers einholen. „Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen“ oder so ähnlich heißt das.

Beste Grüße
Guido

Hallo!

Frag die Werkstatt, ob die ein rotes Überführungskennzeichen haben,
und Dir das leihen, damit Du das Auto zum TÜV bringen kannst.

Für solche Zwecke sind die roten 06er Kennzeichen schließlich da.
Wenn das Auto abgemeldet ist, ist das auch völlig legal.

Grüße, E !

gültige Doppelkarte von Versicherung bei sich führen, wenn man mit dem Fz auf direktem Wege zur HU fährt.

wenn es das alte Kennzeichen noch gibt und auch reserviert ist: mit dem ungestempelten Kennzeichen und der Versicherungsbestätigung zum TÜV/Werkstatt.

Wenn das Kennzeichen nicht mehr vorhanden ist oder nicht reserviert war: Von der Zulassungsstelle vorab ein Kennezeichen zuteilen lassen, Kennzeichen prägen und ebenso wie oben beschrieben mit ungestempelten Kennezeichen und Bestätigung der Versicherung hinfahren.

Für Fahrten die zur Zulassung notwendig sind (dazu gehört auch die Fahrt zur HU oder zur Zulassungstelle) kann man mit ungestempelten Kennzeichen fahren. Das gilt auch beim Abmelden für die Heimfahrt.

Danke also was Duck auch schon gesagt hat aber nochmal etwas erweitert.

Da bin ich ja sehr beruhigt. So könnte es sogar zum Schrottplatz gefahren werden. Habe inzwischen gelesen, daß sowas 18 Monate nach Abmeldung möglich ist.

Bei mir werdens auf keinen Fall mehr als 8 Monate abgemeldet. Irgendwo muß ja mal schluß sein.

Werde mal bei der Versicherung nachfragen.

Mein(e) entstempelten Kennzeichen habe ich natürlich noch und die Wahrscheinlichkeit, daß anderweitig vergeben wird ist ohnehin sehr gering (1 Jahr lang ist das bei unserer örtl. Zulassung gesperrt dieses Kennzeichen auf ein anderes/fremdes KFZ zu übertragen).