Fahrzeugbrief fehlt

Angenommen Person x kauft ein Fahrzeug von Person y.

Person y ist aber nicht der Vorbesitzer des fahrzeuges, sondern hat ihn lediglich in Zahlung genommen, von Person z.

Das Fahrzeug wurde evtl. überführt und vielleicht waren es etwa 150km. Am Ziel stellt Person x nun fest, dass in dem ganzen Stapel von den "Vollständigen"Papieren fehlt nun das wichtigste Schriftstück. Der Brief!

Es könnte sein, dass Person x Person y sofort anruft und Person y verspricht sich darum zu kümmern. Person x versucht ja dann eine ganze Zeit Person y zu kontaktieren!Person y beteuert auch immer wieder sich zu kümmern.

Es könnte ja sein, Person x das Spielchen zu blöde wird und irgendwie die Telefonnummer von Person z rauszubekommen. Was ja auch unter Umständen geklappt haben könnte.

Person z beteuert und verspricht eine ganze Weile den Brief nachzureichen. Es kann sein, dass seit dem ersten Telefonat bereits ein halbes Jahr vergangen ist.

Den Brief hat Person x aber noch immer nicht. Was kann Person x jetzt unternehmen und an die Papiere zu kommen?

Denn Personen ohne Brief können mit dem Fahrzeug ja nix anfangen. Person x könnte es ja nicht mal verschrotten…

Hallo,
Person x hätte längst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen können. Mit dieser dann das Aufbietungsverfahren einleiten und wenn das alles glatt geht, bekommt man seinen neuen Brief.

Alternativ hätte man das fahrzeug auch zurück geben können, da nicht der erforderliche Eigentumsnachweis erbracht wurde. Nach einem halben Jahr aber etwas spät. Vor allem, wenn nur Telefonate geführt wurden und bisher nie eine schriftliche Forderung inkl. Fristsetzung raus ging.
Nach Verstreichung der Frist wäre es dann zur Rückabwicklung gekommen.

So ist das Ganze etwas schwierig und ich würde nun neue Papiere beantragen
Grüße

Guten Morgen!

Hier ist also die Antwort auf dei Frage: Was kann X tun, wenn Zeit und Geld keine Rolle spielen?

Person x hätte längst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
beantragen können. Mit dieser dann das Aufbietungsverfahren
einleiten und wenn das alles glatt geht, bekommt man seinen
neuen Brief.

Und nun zu der Frage: Was kann X denn alles so tun, wenn er das Auto, das er gekauft hat, gar nicht haben will?

Alternativ hätte man das fahrzeug auch zurück geben können, da
nicht der erforderliche Eigentumsnachweis erbracht wurde. Nach
einem halben Jahr aber etwas spät. Vor allem, wenn nur
Telefonate geführt wurden und bisher nie eine schriftliche
Forderung inkl. Fristsetzung raus ging.
Nach Verstreichung der Frist wäre es dann zur Rückabwicklung
gekommen.

Und schließlich die Antwort auf dei Frage: Was würdest Du tun?

So ist das Ganze etwas schwierig und ich würde nun neue
Papiere beantragen
Grüße

Und wie wäre es mit der Antwort auf die gestellte Frage „Was kann Person x jetzt unternehmen und an die Papiere zu kommen?“

Der Anspruch auf Herausgabe des Briefes folgt dem Fahrzeug. Wie jeder Anspruch ist auch dieser einklagbar und vollstreckbar - sofern es den Brief noch gibt, wovon hier ja alle Beteiligten ausgehen.

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Aus dem geschriebenen entnehme ich, dass das Fahrzeug abgemeldet ist(?).

Gibt es eindeutige Verträge dazu, also nicht nur „Absprachen“ sondern klare Aussagen oder gar etwas schriftliches, wohlmöglich noch mit Zeugen?

Hier ist also zweimal der Brief nicht zusammen mit dem Auto übergeben worden. Verdächtig. Es wäre nicht das erste Mal, dass der rechtmäßige Besitzer des Briefes nach erfolgter Restaurierung (gegen Aufwands-Entschädigung) das Fahrzeug wieder einklagt.

X sollte dies klären (Hands up, all in), indem er Y schriftlich zur Herausgabe des Briefes bis dannunddann auffordert und nach verstreichen der Frist Zivilklage erhebt (so Fahrzeug und Beweismaterial den Aufwand rechtfertigen)