Liebe WWWler,
nehmen wir mal an, ein Fahrzeughalter verstirbt. Die Erben einigen sich darauf, dass das Auto vom Enkel des Erblasses übernommen werden darf. Leider stellt sich heraus, dass der Fahrzeugbrief unauffindbar ist (der Erblasser war gegen Ende seiner Tage dement und verschusselte alle möglichen Dokumente).
Die Zulassungsstelle verlangt nun einen irrsinnigen Zinnober für den Halter- und Standortwechsel: Eidesstattliche Erklärung der Erben, Verlusterklärung, beglaubigter Erbschein, Unbedenklichkeitsbescheinigung der KfZ-Behörde am Wohnort des Erblassers (500 km entfernt, kann nur persönlich abgeholt werden).
Da die Einholung der Dokumente nicht nur zeitaufwändig sondern auch sehr teuer ist, überlegt der Enkel nun, dass Auto einfach nicht umzumelden (außer bei der Versicherung natürlich, die das auch anstandslos und ohne großen Aufwand gemacht hat).
Die Frage nun: Was kann schlimmstenfalls passieren? Vermutlich ist das Unterlassen der Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet würde. Aber das dürfte wahrscheinlich deutlich geringer ausfallen, als das Zusammentragen der benötigten Dokumente. Sehe ich das richtig?
Besten Dank und viele Grüße,
Matt