Fahrzeuge ohne 'Fondfenster' und Rechtsabbiegen

Hallo,

nun,du übersiehst anscheinend,das es dem Ursprungsposter durchaus bewußt ist,das es einen Toten Winkel gibt…denn das impliziert ja schon seine Ausgangsfrage mit dem Fenster.
Aber man ist ja Ritter der Ökopedale und Verkehrsregeln (wie zum B. der
ganze Paragraph 1 der StVO haben für diese ja keine Bedeutung.

Denn die Problematik des „Toten Winkels“ bei Fahrzeugen,an denen die Sicht nach hinten nur über Spiegel möglich ist,betrifft ja nicht nur Radfahrer.
Komisch das Motorradfahrer damit keine Probleme haben…

nun,du übersiehst anscheinend,das es dem Ursprungsposter
durchaus bewußt ist,das es einen Toten Winkel gibt…denn
das impliziert ja schon seine Ausgangsfrage mit dem Fenster.
Aber man ist ja Ritter der Ökopedale und Verkehrsregeln (wie
zum B. der
ganze Paragraph 1 der StVO haben für diese ja keine Bedeutung.

Durchaus nicht, und wenn Du richtig gelesen hättest dann wäre Dir aufgefallen das es mir darum geht das hier der Radfahrer zum Schuldigen erklärt wird obwohl der sich Regelkonform verhält. Und wenn man als Radfahrer eine Vollbremsung machen muss dann bleibt nun mal nicht viel Raum für §1 StVO, denn selbst unter Beachtung dieses Paragrafen gelten die Gesetze der Physik. Ich kann mich nur wiederholen und schreiben das ich selbst kein Radfahrer bin - um so mehr fällt mir aber nun auf das es Einige mit einer rosaroten Anti-Radfahrer-Brille gibt die scheinbar schon dann wenn sie den Begriff „Radfahrer“ lesen ihr Hirn ausschalten und ganz genau wissen wer der Schuldige ist…

Denn die Problematik des „Toten Winkels“ bei Fahrzeugen,an
denen die Sicht nach hinten nur über Spiegel möglich
ist,betrifft ja nicht nur Radfahrer.
Komisch das Motorradfahrer damit keine Probleme haben…

Dem kann ich nicht ganz folgen, außer man bezieht die Aussage auf Mofas die teilweise auch auf Radwegen unterwegs sein dürfen.

Gruß Crack

Hallo,

nein,er verhält sich eben nicht Regelkonform…seine Ursprungsfrage beweisst ganz eindeutig,das ihm der Tote Winkel sehr wohl geläufig ist,er aber eben
stur auf sein Recht pocht…womit wir wieder beim § 1 StVO währen…

seine Ursprungsfrage beweisst ganz eindeutig,das ihm der Tote Winkel
sehr wohl geläufig ist,er aber eben
stur auf sein Recht pocht…womit wir wieder beim § 1 StVO währen

Jedem der im Straßenverkehr unterwegs ist sollte der Tote Winkel ein Begriff sein.

Allein das Wissen darüber bedingt aber noch lange nicht das man als Radfahrer bei jedem KFZ dessen Fahrer rechts abbiegen möchte vorsorglich auf seinen Vorrang verzichten muss, sondern erst dann wenn es tatsächlich Anzeichen für eine Behinderung oder Gefährdung gibt.

Und, wer sein Recht auf Vorfahrt/Vorrang stur durchsetzen will verstößt nicht in erster Linie gegen §1 StVO sondern gegen §11 Abs.3 StVO.

Gruß Crack

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owt

Moin,

Jedem der im Straßenverkehr unterwegs ist sollte der Tote
Winkel ein Begriff sein.

Jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte auch die StVO kennen. Vorfahrtsregeln, Rotlicht, und Einbahnstraßen sind aber auch vielen Radfahrern ein Fremdwort. Dafür kennen sie Angstabsteigen.

Allein das Wissen darüber bedingt aber noch lange nicht das
man als Radfahrer bei jedem KFZ dessen Fahrer rechts abbiegen
möchte vorsorglich auf seinen Vorrang verzichten muss, sondern
erst dann wenn es tatsächlich Anzeichen für eine Behinderung
oder Gefährdung gibt.

Die gab es hier ja offensichtlich, weil es sich um ein Fahrzeug handelte, in dem man den Bereich, den der Radfahrer dann eingefahren ist, nicht ausreichend einsehen kann (Toter Winkel). Es gibt immer mehr Schilder, die einen LKW und einen Radfahrer zeigen, auf den Toten Winkel hinweisen mit dem Text „Dahinter ist besser“ oder so ähnlich.

Ein Radfahrer sollte einfach nicht auf sein Recht pochen und in solchen Gefahrensituationen angemessen reagieren. Denn es nutzt ihm halt nichts, wenn er beim Abbiegen dann totgefahren wird. Da nützt einem sein Recht auch nicht mehr.

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin,

Ich kann mich manchmal nur wundern unter welchem Einsatz von
Selbstgefährdung manche Radfahrer ohne Einhaltung jeglicher
Regeln durch den Stadtverkehr rasen.

Genauso verzweifeln lassen mich aber auch die Radfahrer, die im Straßenverkehr so viel Angst haben, dass sie unvermittelt anhalten, um auf den Gehweg zu wechseln. Oder diejenigen, die meinen, vor einer unübersichtlichen Kurve langsamer werden zu müssen und den Autofahrer vorbei winken, obwohl dieser gar nichts sehen kann. Oder die, die grundsätzlich langsamer werden, wenn sich ein Auto von hinten nähert, anstatt einfach normal weiter zu fahren…

Jaja, so sind sie, die Radfahrer! :smile:

Grüße,
-Efchen (beides, Auto- und Radfahrer)

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