Moin,
Jedem der im Straßenverkehr unterwegs ist sollte der Tote
Winkel ein Begriff sein.
Jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte auch die StVO kennen. Vorfahrtsregeln, Rotlicht, und Einbahnstraßen sind aber auch vielen Radfahrern ein Fremdwort. Dafür kennen sie Angstabsteigen.
Allein das Wissen darüber bedingt aber noch lange nicht das
man als Radfahrer bei jedem KFZ dessen Fahrer rechts abbiegen
möchte vorsorglich auf seinen Vorrang verzichten muss, sondern
erst dann wenn es tatsächlich Anzeichen für eine Behinderung
oder Gefährdung gibt.
Die gab es hier ja offensichtlich, weil es sich um ein Fahrzeug handelte, in dem man den Bereich, den der Radfahrer dann eingefahren ist, nicht ausreichend einsehen kann (Toter Winkel). Es gibt immer mehr Schilder, die einen LKW und einen Radfahrer zeigen, auf den Toten Winkel hinweisen mit dem Text „Dahinter ist besser“ oder so ähnlich.
Ein Radfahrer sollte einfach nicht auf sein Recht pochen und in solchen Gefahrensituationen angemessen reagieren. Denn es nutzt ihm halt nichts, wenn er beim Abbiegen dann totgefahren wird. Da nützt einem sein Recht auch nicht mehr.
Liebe Grüße,
-Efchen