Fahrzeuge ohne 'Fondfenster' und Rechtsabbiegen

N’Abend,

als ich vorhin mit dem Fahrrad unterwegs war (breite Hauptstraße mit durch Grünstreifen wenige Meter abgesetzten Rad-/Fußweg), kam ich an eine Kreuzung, an der von der Hauptstraße ein Kastenwagen rechts abbog. Dessen Fahrer(/in) schnitt mir eiskalt den Vorrang ab, sodass ich eine Vollbremsung hinlegen musste. (Ich wünsche keine Rechtsberatung hierzu. Dies ist nur der Aufhänger meiner Frage, also bitte den Ball wegen der FAQ flach halten. :smile:)

Auf Grund der abgesetzten Anordnung des Radwegs ist es offenbar nicht möglich, potenziell herannahende Radfahrer im Seitenspiegel beim Abbiegen zu sehen. Während des Abbiegens ist der Fahrer also darauf angewiesen, hinten rechts an der Seite ein Fenster zu haben. Naturgemäß haben das viele zur Güterbeförderung gebaute Fahrzeuge eben nicht. Wenn kein Beifahrer dabei ist, muss der Fahrer also zwangsweise halb-blind aufs Geratewohl abbiegen!
Wie ist hier die Rechtslage? Würde man vom Fahrer trotz der Tatsache, dass es das Fahrzeug schlichtweg nicht bietet, erwarten, dass er den Radfahrer mitbekommt? Muss man als Radfahrer damit rechnen, dass solche Fahrzeuge blind rechts abbiegen?

Ich freue mich auf interessante Antworten!

MfG,
Marius

Hi

Im Jahre 1987 wurde ein ähnlicher Fall so entschieden .

zunächst die Darstellung des Falles :

Ein VW Bus T3 ( Kastenwagen ) steht an einer Ampel geregelten Kreuzung und will nach Rechts abbiegen.
Die Ampel zeigt Rot .

Während dieser Rot Phase nähert sich rechts neben ihm auf der Strasse , durch eine durchgezogene weisse Linie als Radweg markiert welche bis zur Stop-Linie der Ampel reicht , ein Radfahrer .
Laut Aussage des Radfahrers wäre er so weit vorgefahren , das der Führer des VW Busses ihn durch das Fenster des Beifahrers hätte sehen müssen.
Die Ampel wird grün und der Vw Bus fährt los , biegt rechts ab und schneidet den Radfahrer , so das dieser auf den Bürgersteig fällt.
Der VW Bus Fahrer gibt vor Gericht an , das er den Radfahrer weder im Spiegel noch durch das Fenster sehen konnte.
Die grösse der Kreuzung gibt keine andere Fahrweise her , er hätte , im falle das er den Radfahrer gesehen hätte , höchstens abwarten müssen , bis dieser aus dem Gefahrenbereich heraus geradelt ist.

Nach 2 Verhandlungen wurde ein Ortstermin vereinbart

Die letzte Entscheidung ging zugunsten des VW Bus Fahrers aus , da man auch von Fahrradfahrern die am Strassenverkehr teilnehmen erwarten kann , das sie entsprechend umsichtig fahren , Gefahrensitiationen erkennen und Blinklichter am Fahrzeug deuten können .
Also hier den eingeschalteten Blinker des VW Busses der anzeigt , das dieser Rechts abbiegen wird , als Gefahr erkennt und gedanklich erroriert , das wenn dieses Fahrzeug los fährt , es eng wird , wenn man rechts überholt.

gruss

Toni

Auch ein Radfahrer sollte im Verkehrsunterricht aufgepasst haben bzw. wenn er einen
Führerschein hat,muss er es sogar wissen:
Toter Winkel
Den hat jedes Fahrzeug und darin sollte man sich tunlichst nicht aufhalten,weil man nämlich da für den Autofahrer unsichtbar ist.
Also entweder so weit vorfahren,das man im Frontsichtbereich des Autofahrers ist oder aber hinter dem Fahrzeug warten und nicht nach dem Motto
für Radfahrer gelten Verkehrsregeln ja nicht
einfach drauf los radeln.

Die Rechtsprechung zu Unfällen mit Fahrradfahrern hat sich in den letzten 25 Jahren ein bisschen verändert, Herr Toni.

HAllo,

wenn der Fahrer nicht den kompletten Verkehr sehen kann und nicht verkehrsteilnehmergefährdend abbiegen kann, soll er geradeaus fahren oder sonst wie abbiegen. Mit einem Spiegel und einer vorrausschauenden Fahrweise kann man solche Situationen meistens vermeiden.
Und wenn man nicht alles sieht, biegt man sehr langsam ab und guckt immer. Oder man wartet, bis die Radfahrer rot haben.
Weil man was nicht kann, berechtigt nicht dazu, jemanden die Vorfahrt zu nehmen. Ich fahre ja auch nicht über eine rote Ampel, nur weil ich die Farbe nicht ausstehen kann.

Nichtsdestotrotz sollte man auch als Radfahrer aufpassen; schließlich tut es dem Radler meistens mehr weh, wenn es knallt.

Haelge

Also entweder so weit vorfahren,das man im Frontsichtbereich
des Autofahrers ist oder aber hinter dem Fahrzeug warten und
nicht nach dem Motto
für Radfahrer gelten Verkehrsregeln ja nicht
einfach drauf los radeln.

Der Radfahrer macht rechtlich gesehen hier keinen Fehler, also bitte objektiv bleiben.

Gruß Crack

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Moin auch,

Der Radfahrer macht rechtlich gesehen hier keinen Fehler, also
bitte objektiv bleiben.

Nach neuesten Gerichtsurteilen kann ihn trotzdem eine Teilschuld treffen.

Ralph

Nach neuesten Gerichtsurteilen kann ihn trotzdem eine
Teilschuld treffen.

Aber auch nur dann wenn er bei Erkennen der Situation nicht auf seinen Vorrang verzichtet, oder er anderweitig gegen die StVO verstößt.

Es sollte lediglich vermieden werden das hier sofort wieder alle Radfahrer unter Generalverdacht gestellt werden, denn ein Fehlverhalten des Radfahrers ist in der Frage nicht erkennbar…

Gruß Crack

Moin auch,

Aber auch nur dann wenn er bei Erkennen der Situation nicht
auf seinen Vorrang verzichtet, oder er anderweitig gegen die
StVO verstößt.

Nach meinem Verständnis war die Radlerin in dem betreffenden Urteil vollkommen unschuldig und hat auch nicht gegen die StVO verstoßen. Hier hat ein Autofahrer ohne zu schauen die Tür geöffnet und die Radlerin hat keine Chance mehr auszuweichen. Sie bekam eine Teilschuld an ihren Kopfverletzungen, weil sie keinen Helm getragen hatte.

Es sollte lediglich vermieden werden das hier sofort wieder
alle Radfahrer unter Generalverdacht gestellt werden, denn ein
Fehlverhalten des Radfahrers ist in der Frage nicht
erkennbar…

In dem Urteil eben auch nicht.

Ralph

Gruß Crack

Hallo,

schon einmal was vom Paragraphen 1 der StVO gehört ???..

Auch wenn der das Weltbild von so manchem „Ritter der Ökopedale“ wohl nachhaltig zerstört…:smile:)

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schon einmal was vom Paragraphen 1 der StVO gehört ???..

Ja, habe ich. Neben Satz 1 auf den Du hier sicher anspielst gibt es dort auch noch Satz 2:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und dagegen hat ja wohl der Transporterfahrer verstoßen? Oder sollte man ab sofort als Radfahrer vor jeder Kreuzung absteigen und schieben um dem Satz 1 nachzukommen wie Du ihn scheinbar einseitig fehl-interpretierst?

Auch wenn der das Weltbild von so manchem „Ritter der
Ökopedale“ wohl nachhaltig zerstört…:smile:)

Nebenbei, ich bin kein Radfahrer. Es ist aber erschreckend wie schnell hier Einige sofort und grundsätzlich den Radfahrer als Schuldigen ausmachen. Ich empfehle dringend die Frage so zu lesen wie sie gestellt ist, ohne Eigeninterpretation und Fantasie.

In der Frage geht es um einen Radfahrer dem sein Recht auf Vorrang genommen wird, ich kann hier immer noch keine Schuld des Radfahrers erkennen. Vielleicht kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen und mir sagen was ich übersehe?

Gruß Crack

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Nach meinem Verständnis war die Radlerin in dem betreffenden
Urteil vollkommen unschuldig und hat auch nicht gegen die StVO
verstoßen. Hier hat ein Autofahrer ohne zu schauen die Tür
geöffnet und die Radlerin hat keine Chance mehr auszuweichen.
Sie bekam eine Teilschuld an ihren Kopfverletzungen, weil sie
keinen Helm getragen hatte.

Sie bekam keine Teilschuld am Unfall , sondern an der Schwere der Verletzungen , die bei tragen eines Helms auch unbestritten geringer ausgefallen wären. Der Unterschied ist klar?

Die Rechtsprechung zu Unfällen mit Fahrradfahrern hat sich in
den letzten 25 Jahren ein bisschen verändert, Herr Toni.

Und das ist auch gut so.
Auch wenn ich einige Punkte z.B. bei der „Gefährdungshaftung“ für ziemlich überdreht halte. Man wird ja schon schuldig gesprochen, wenn (weil??) man ein Kraftfahrzeug besitzt und ein Zappel gegen das stehende Fahrzeug rennt…

Mal zum Fall zurück - ich bin zwar kein Rechtskundiger, aber kenne die verschiedenen Positionen:

  • als Radfahrer
  • als Autofahrer
  • als Ex-Motorradfahrer
  • als Sohn eines LKW-Fahrers
  • und als Besitzer einer Fahrerlaubnis für Halb- und Vollkettenfahrzeuge der Bundeswehr.

Als allererstes ist natürlich Unfallvermeidung anzustreben - wer das als Rad- oder Motorradfahrer nicht weiß mindert seine Chancen auf Erreichen der Altersrente drastisch.
Das kann aber nicht bedeuten, daß man mit JEDEM theoretischen Fall rechnen und immer bremsen muß, (dann würde man wahrscheinlich von dem handydaddelnden Hintermann platt gefahren).

Wenn ich also erkennen kann, daß mir die Vorfahrt genommen wird, dann muß ich alles erforderliche tun, den Unfall zu vermeiden oder zu mindern - ob ich nun Recht habe oder nicht. Diese Regelung wird manchem selbsternannten Verkehrserzieher und Immer-Recht-Haber ein wenig die Sturheit austreiben.
Die Frage des Unfallverursachers ist trotzdem klar.

Kann ich das Fehlverhalten eines anderen NICHT erahnen, dann kann ich auch keine Schuld haben. Nur weil einer etwas nicht sieht, darf er nicht annehmen, daß „es schon gutgehen wird“.

Nun kann man ja alles Mögliche herbeikonstruieren:

  • der Radfahrer, der so dämlich ist, sich in den toten Winkel eines LKW zu stellen
  • den LKW-Fahrer, der meint er wäre immer der Stärkere und das auch ausnutzt
    etc. pp.
    Aber wenmn wir mal realistisch bleiben, dann reicht es aus, wenn man mit der Dummheit des anderen rechnet, sich selbst manchmal ein bißchen bremst, Verkehr nicht als Krieg sieht und ansonsten das HIRN BENUTZT! Nach meiner Erfahrung ist Blickkontakt zum Anderen auch sehr nützlich.

Just my 2ct

RF

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Hallo!

Fahrzeuge ohne Heckscheibe müssen, zusätzlich zum linken, über einen rechten Außenspiegel verfügen.
Bei Transportern ist dieser heutzutage meist asphärisch oder gar zweigeteilt mit Totwinkelsiegel ausgeführt, so dass man vom Fahrerplatz aus den toten Winkel auf der rechten Seite möglichst gut überblicken kann.

Dennoch lässt sich der tote Winkel nicht vollständig „abschaffen“, v.a. da die Wirkung des Außenspiegels umso geringer ist, je weiter der Abbiegevorgang fortgeschritten und je spitzer somit der Winkel zum Rad-/Fußweg ist. Hier kommen dann die ggf. fehlenden Seitenfenster zum Tragen.

Dies sollte man als Radfahrer und Fußgänger sowie natürlich als Fahrer im Kopf haben.
Es hilft Dir nichts, wenn man Dir auf den Grabstein meißelt, dass Du im Recht warst.

Wer in Städten öfter mal Auto fährt weiß, dass die Fraktion der Radikalradler, die einfach voll draufhalten und ihr (vermeintliches) Recht versuchen gegen alles und jeden durchzusetzen, immer stärker wird.
Im Zweifel klebt aber der Radler in der Seite des Lieferwagens und verletzt sich, ggf. schwer, während der Lieferwagenfahrer seine Versicherung anruft und fertig.
Daher hilft aufmerksames Fahren ALLEN Verkehrsteilnehmern weiter.
Schließlich wünsche ich mir auch, dass Radfahrer auf meine Kinder, meine Frau und mich als Fußgänger achten und uns nicht einfach blöd über den Haufen fahren nur weil sie glauben, der Radweg sei ihre Autobahn mit absolutem Vorrang unter Ausklamerung des §1 StVO…

Gruß,
M.

Hallo Crack,

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Oder sollte man ab sofort als Radfahrer vor jeder Kreuzung absteigen und schieben um dem Satz 1 nachzukommen wie Du ihn scheinbar einseitig fehl-interpretierst?

hilft auch nicht unbedingt: Hier in München wurde auch schon eine Rad schiebende Fußgängerin totgefahren. Im Titel des Polizeiberichts erschien diese interessanterweise als „Radfahrerin“.

Gruß, Karin

Hallo Ralph,

Sie bekam eine Teilschuld an ihren Kopfverletzungen, weil sie keinen Helm getragen hatte.

du hast mitbekommen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist?

Gruß, Karin

Wer in Städten öfter mal Auto fährt weiß, dass die Fraktion
der Radikalradler

wenn schon Polemik, dann richtig. Das heißt Kampfradler

Kopfschüttelnd
Det

auch falsch
Das sind Radfahrterroristen!

Und warum Polemik, neben der Mehrzahl der normalen Radler die sich an Straßenvekehrsregeln hält gibt es diese Fraktion ja wirklich.

Ich kann mich manchmal nur wundern unter welchem Einsatz von Selbstgefährdung manche Radfahrer ohne Einhaltung jeglicher Regeln durch den Stadtverkehr rasen.

Gruß elmore, Rad-, Motorrad- Auto- Wohnmobil, etc.-Fahrer

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Ich kann mich manchmal nur wundern unter welchem Einsatz von
Selbstgefährdung manche Radfahrer ohne Einhaltung jeglicher
Regeln durch den Stadtverkehr rasen.

Das ist sicher richtig, dürfte aber auf alle anderen Verkehrsteilnehmer-Kategorien ebenso zutreffen.

Gruß Crack

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Wenn kein Beifahrer dabei ist, muss der Fahrer also zwangsweise
halb-blind aufs Geratewohl abbiegen

Hallo,
er muss nicht abbiegen, er kann anhalten, kann woandershin fahren usw. Niemand MUSS irgendwie fahren, so dass es gefaehrlich wird. Ganz langsam hineintasten ginge auch. Wenn der Radfahrer dann an die Seite des Lieferwagens faehrt, ist dies sehr wohl dem Radfahrer verboten, er hat die Schuld am Zusammenstoss.
Gruss Helmut