N’Abend,
als ich vorhin mit dem Fahrrad unterwegs war (breite Hauptstraße mit durch Grünstreifen wenige Meter abgesetzten Rad-/Fußweg), kam ich an eine Kreuzung, an der von der Hauptstraße ein Kastenwagen rechts abbog. Dessen Fahrer(/in) schnitt mir eiskalt den Vorrang ab, sodass ich eine Vollbremsung hinlegen musste. (Ich wünsche keine Rechtsberatung hierzu. Dies ist nur der Aufhänger meiner Frage, also bitte den Ball wegen der FAQ flach halten. )
Auf Grund der abgesetzten Anordnung des Radwegs ist es offenbar nicht möglich, potenziell herannahende Radfahrer im Seitenspiegel beim Abbiegen zu sehen. Während des Abbiegens ist der Fahrer also darauf angewiesen, hinten rechts an der Seite ein Fenster zu haben. Naturgemäß haben das viele zur Güterbeförderung gebaute Fahrzeuge eben nicht. Wenn kein Beifahrer dabei ist, muss der Fahrer also zwangsweise halb-blind aufs Geratewohl abbiegen!
Wie ist hier die Rechtslage? Würde man vom Fahrer trotz der Tatsache, dass es das Fahrzeug schlichtweg nicht bietet, erwarten, dass er den Radfahrer mitbekommt? Muss man als Radfahrer damit rechnen, dass solche Fahrzeuge blind rechts abbiegen?
Ich freue mich auf interessante Antworten!
MfG,
Marius