Fahrzeuge ohne Führerschein

Welche 3- oder 4- rädrigen Fahrzeuge darf man in Deutschland ohne Führerschein führen?

Alle ohne Motor. Und alle mit Motor auf Privatgelände. Dazwischen gibt es einige wenige Ausnahmen wie motorbetriebene Krankenfahrstühle bis zu einer gewissen Geschwindigkeit oder Sitzrasenmäher.

vdmaster

Bollerwagen

Gocart mit Pedalantrieb oder E-Antrieb ( unter 300 kg, max. 15 km/h)

selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 6 km/h

Recht herzlichen Dank, die Antworten waren hilfreich und schönes Wochenende noch!!

**Fahrerlaubnisfrei sind:

a. Einspurige und einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit bauartbedingter Höchstgeschwindikeit von nicht mehr als 25 Km/h (Mofas). Hierbei ist jedoch eine Prüfbescheinigung gem. § 5 FeV erforderlich. Eine Prüfbescheinigung ist gem. § 76 Nr. 3 FeV nur für Personen die vor dem 1.4.80 das 15. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 1.4.1965 geboren sind, nicht erforderlich. Soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht auch die Prüfbescheinigung entzogen hat bzw. die Prüfbescheinigung nicht erforderlich ist darf gefahren werden.

b. Motorisierte Krankenfahrstühle für körperlich behinderte Personen mit weniger als 300 Kg Leergewicht und Gesamtmasse unter 500 Kg jedoch nur mit Elektroantrieb welche maximal 110 cm Breit sind und nicht schneller als 15 Km/h fahren können.

c. Einzelne Zugmaschienen für die Land und Forstwirtschaft, sowie mehrere genau bezeichnete Arbeitsmaschienen soweit ihre bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht über 6 Km/h liegt.

d. Besondere Fortbewegungsmittels i.S.d § 24 StVO.

II. Im Vergleich zum Entzug der Fahrerlaubnis ist das Fahrverbot gem. § 44 StGB vom Gesetzgeber als milderes Mittel vorgesehen worden, § 44 I S. 2 2. Alt. StGB.
Ganz im Gegensatz zu dieser Intention des Gesetzgebers ist jedoch die derzeitige Auswirkung. Es ergeht ein Verbot Kraftfahrzeuge zu führen. Soweit das Verbot nicht ausdrücklich Ausnahmen vorsieht werden alle Kraftfahrzeuge erfasst. Also alle durch Motorkraft anbetriebenen Landfahrzeuge welche nicht schienengebunden sind § 1 II StVG. Das erfasst insbesondere auch Fahrzeuge die ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Es ist damit verboten Fahrzeuge mit jedem Fremdantrieb zu fahren egal ob Elektromotor, Verbrennungsmotor oder sonstiger Antrieb außer Muskelkraft.
Soweit das Fahrverbot sich nicht ausdrücklich auf folgende Fahrzeuge bezieht dürfen Schienenfahrzeuge und die besonderen Fortbewegungsmittels des § 24 StVO weiter gefahren werden.

III. Sollten sich Zweifel daran ergeben ob das Fahrzeug gefahren werden darf ist im Zweifel davon Abstand zu nehmen. Fragen Sie hierzu im konkreten Fall einen Anwalt. Denn wer entgegen des Fahrverbotes oder ohne Fahrerlaubnis fährt macht sich strafbar gem. § 21 StVG.**

…ist von rpw bereits vollständig beantwortet…

Und hier die passende Quelle dazu:
http://www.advokatis.de/recht_beratung/rechtsrat.php…

Nebenbei: ich finde, wer so viele Schreibfehler macht (und davon auch noch viele von der ganz üblen Sorte), kommt direkt unglaubwürdig rüber.