Richtig, ich hätte „zB“ schreiben können, hab mir aber angewöhnt, mich an den Sprachgebrauch meiner Vorposter anzupassen und es insofern bei der Schenkung belassen. Ich bleibe so präzise wie nötig und so verständlich wie möglich: Lag zu irgendeinem Zeitpunkt Unterschlagung oder Diebstahl vor, führt das im Ergebnis zur „unberechtigten Schenkung“, so dass daran nichts auszusetzen ist und es da auch an nichts fehlt, sämtliche Ausnahmen sind von der genannten Lücke umfasst.
In der Juristerei hast du dich sicher auch mal mit Methodik beschäftigt und bist dabei auf die Notwendigkeit der Auslegung von Worten gestoßen, nicht?
SCNR kann ich auch selbst noch googlen Ich muss fast denken, dass du mal ein außergewöhnlich netter Troll bist