Fahrzeugeigentümer ermitteln

Hallo zusammen,

ist es möglich, den Eigentümer (nicht den Halter) eines Fahrzeugs zu ermitteln? Der Fahrzeugbrief ist nicht mehr auffindbar und weiß leider nicht, wem der Wagen offiziell nun gehört. Der Fahrzeugschein ist noch da.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

auch im Fahrzeugschein ist der Halter eingetragen.

Also ist es Sache der Person oder Firma,die dort eingetragen ist,den Eigentumsnachweis zu
erbringen (Kaufvertrag vom Autohändler oder Privat).

Abend :smile:

Der Eigentümer ist nicht zwangsläufig irgendwo schriftlich festgehalten. Eigentum entwickelt sich historisch - man müsste schauen, wer zuletzt sicher Eigentum daran hatte und dann, auf wen derjenige das Eigentum übertragen hat.

Freue mich stets über Nachfragen
Schöne Grüße

und wo schaut man das nach? Das Eingetum an einem KFZ ist in Deutschland nicht meldepflichtig :wink:

Logo, wie ich selbst schon feststellte: „Der Eigentümer ist nicht zwangsläufig irgendwo schriftlich festgehalten.“

Mit „schauen“ meine ich, dass der Frager sich da selbst Gedanken machen muss, woher dieses Auto stammt. Da er von „offiziell“ spricht, gehe ich davon aus, dass er dem Grunde nach weiß, wer als Eigentümer in Frage kommt und das Auto nicht einfach aus dem Nichts aufgetaucht ist.

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mein tipp wäre die suche nach einem kaufvertrag :wink:

Genau, das wäre schon mal ein Hinweis :wink:

mit sowas bekommt man sogar einen neuen fahrzeugbrief :wink:

Aber man erwirbt mit sowas noch kein Eigentum :wink:

mein tipp wäre die suche nach einem kaufvertrag :wink:

Einen Kaufvertrag gibt es glaube ich nicht. Der Wagen wurde bis jetzt immer nur verschenkt. Es ist nur so, dass wir nicht mehr wissen, ob der Vorbesitzer den Brief noch hat oder der jetzige Halter oder der Fahrer. Niemand von uns kann den Brief finden.

grins, das stimmt, hat aber nie jemand behauptet, das man damit eigentum erwirbt, man weisst es nur nach. es weiss doch jeder, das man selbst mit einem kaufvertrag kein eigentum erwirbt!

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Abstraktionsprinzip lässt grüßen :smile:

Der Papierkram ist rechtlich nicht entscheidend. Der letzte Beschenkte ist - wenn nicht irgendwo Lücken sind, dh unberechtigt verschenkt wurde - der Eigentümer.

Was heißt hier „grins, hat niemand behauptet“ :smiley: Ich hatte ja auch nicht behauptet, dass das Eigentum an Kfz in D meldepflichtig wäre - und hab ich mich dann über deinen Kommi beschwert? ;D

ich hab auch nur verallgemeinert um aufzuzeigen, das der prozesses des eigentumsübergang unabhängig vom art des verpflichtungsgeschäfts ist :wink:

es sei den, das auto wurde irgendwann gestohlen

scnr :smiley:

Sehr schön - wo doch ausgerechnet du als erster ein Verpflichtungsgeschäft ins Spiel gebracht hast :smiley:

Dein Ernst? :smiley:

Ich weiß nicht mehr, was ich davon halten soll^^ Rein vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass ich diese „Lücke“ ausdrücklich angesprochen hatte^^

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Hallo.

Das sieht für den Halter gar nicht gut aus. Es läuft früher oder später auf die kostenpflichtige Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hinaus.

[http://www.delmenhorst.de/vv/produkte/10/kfz__zulass…](http://www.delmenhorst.de/vv/produkte/10/kfz zulassungsbescheinigung_teil_ii fahrzeugbrief__-_ersetzen_8669059.php)

Ab „Bei Verlust ist Folgendes zu beachten“.

Gruß
vdmaster

stimmt, aber nicht zum eigentumserwerb, sondern zum nachweis, das der alte eigentümer sich verpflichtet hat, da eigentum zu übergeben

klar, wenn ich was in der justisterei gelern habe, dann ist es, das diese kleinigkeiten wichtig sind. übringens kann das fahrzeug auch unterschlagen oder gestohlen worden sein nach der letzten schenkung oder diese wurde zurück genommen, somit ist die unberechtigte schenkung nicht die alleinige ausnahme. ansonsten hättest du ja z.B. geschrieben statt d.h.

btw http://de.wiktionary.org/wiki/SCNR :wink: