Fahrzeughalter

Hallo allerseits,

gegeben sei ein Pkw, welcher zugelassen war auf

A (3J),
dann B (3J)
und dann wieder A (2J)

Darf der Verkäufer hier tatsächlich behaupten, es wären nur zwei Halter gewesen?

Gruss
n.

Hallo,

gegeben sei ein Pkw, welcher zugelassen war auf

A (3J),
dann B (3J)
und dann wieder A (2J)

Darf der Verkäufer hier tatsächlich behaupten, es wären nur
zwei Halter gewesen?

Was spricht dagegen? Das Fahrzeug wurde nur von zwei verschiedenen Personen besessen. Insofern würde ich dieser Aussage zustimmen.

Ich denke, das ist einfach Auslegungssache. Für diese Angelegenheit gibt es keine Normen.

MfG,
Marius

Hallo,

bei der Frage der Halter geht es ja darum, wie viele verschiedene Personen mit verschiedenen Fahrgewohnheiten das Fahrzeug bewegt haben.

Es gibt also die Varianten der Auslegung des Begriffs „vorherige Halter“:

a) Anzahl Zulassungsvorgänge
b) Anzahl unterschiedliche Personen, auf die das Fahrzeug zugelassen war

Da würde ich auch vom Sinn und Zweck der Fragestellung auch zu b) tendieren.

VG

Hi

Wie schon bereits erwähnt , Auslegungssache , ich würde aber zur Aussage : 2 Besitzer tendieren.

Begründung : ich besitze selbst einen Youngtimer ( 18 Jahre alt ) der hat 7 Einträge im KFZ Brief aber im Grunde nur einen Besitzer

Zunächst wurde das Fahrzeug von mir gekauft , allerdings für meine damalige Partnerin .
gefahren wurde es von mir selbst und meiner im Jahre 2003 verstorbenen Partnerin.

Zugelassen wurde es aber aus Abschreibungsgründen 2 Jahre lang auf die Firma IHRES Vaters .

nach 2 Jahren wurde es umgemeldet auf Sie .

nach weiteren 3 Jahren Umzug , neuer Wohnort .

nach weiteren 3 Jahren zunächst abmeldung wegen Todesfall , ca 5 Monate später neu anmeldung auf mich .

nach 3 Jahren Umzug

nach 2 weiteren Jahren ummeldung auf Saisonfahrzeug 4 - 10

nach 3 Jahren nochmal Umzug .

Der Kaufvertrag lautet auf mich , aber eingetragen sind 3 Besitzer im KFZ Brief mit insgesamt 7 änderungen
( mit 2 Kennzeichen die ersten 3 x Bad Homburg , danach 4 x Rhein Lahn Kreis )

Das Fahrzeug ist laut Kaufvertrag Erstbesitz

gruss

Toni